{"hits":{"total":{"value":1,"relation":"eq"},"hits":[{"_index":"gesis-21-05-2026-02-00-54","_id":"gesis-ssoar-34397","_version":3,"_seq_no":94447,"_primary_term":1,"found":true,"_source":{"title":"Industrielle Beziehungen als Flexibilit\u00e4tsressource korporatistischer Wohlfahrtsstaaten: der Fall Sozialpolitik durch Tarifvertrag in den Niederlanden","id":"gesis-ssoar-34397","date":"2005","date_recency":"2005","abstract":"\"Anhand einer historisch-analytischen Rekonstruktion, die die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen auf betrieblicher und \u00fcberbetrieblicher Ebene wie auch die Reaktionen der Tarifpartner auf Ver\u00e4nderungen staatlichen Handelns in der Sozialpolitik ber\u00fccksichtigt, untersucht der Artikel die Entwicklung der Sozialpolitik durch Tarifvertrag in den Niederlanden. Ergebnis ist, dass sich das niederl\u00e4ndische Tarifvertragssystem so entwickelt hat, dass die Funktionen des Tarifvertragssystems flexibel an Ver\u00e4nderungen der staatlichen Sozialpolitik angepasst werden k\u00f6nnen. Theoretisch folgt daraus zweierlei: In institutioneller Hinsicht zeigt sich, dass den industriellen Beziehungen inh\u00e4rente opportunistisch ausnutzbare Verhaltensspielr\u00e4ume Quelle ihres institutionellen Wandels sein k\u00f6nnen; bez\u00fcglich der vergleichenden Wohlfahrtsstaatenforschung wird die Schlussfolgerung gezogen, die industriellen Beziehungen systematisch als kausalen Faktor in der Entwicklung von Wohlfahrtsstaaten zu betrachten.\" (Autorenreferat)","portal_url":"http:\/\/www.ssoar.info\/ssoar\/handle\/document\/34397","type":"publication","topic":["industrielle Beziehungen","Korporatismus","Wohlfahrtsstaat","Sozialpolitik","Tarifvertrag","Niederlande","historische Entwicklung","Einkommenspolitik","Arbeitsbeziehungen","Syndikalismus","Mitbestimmung","Betrieb","Tarifpolitik"],"person":["Trampusch, Christine"],"person_sort":"Trampusch","source":"In: Industrielle Beziehungen : Zeitschrift f\u00fcr Arbeit, Organisation und Management, 12, 2005, 2, 93-119","links":[{"label":"URN","link":"http:\/\/nbn-resolving.de\/urn:nbn:de:0168-ssoar-343978"}],"subtype":"journal_article","document_type":"Zeitschriftenartikel","institutions":["Rainer Hampp Verlag"],"coreAuthor":["Trampusch, Christine"],"coreSjahr":"2005","coreJournalTitle":"Industrielle Beziehungen : Zeitschrift f\u00fcr Arbeit, Organisation und Management","coreZsband":"12","coreZsnummer":"2","coreLanguage":"de","urn":"urn:nbn:de:0168-ssoar-343978","coreIssn":"0943-2779","data_source":"GESIS-SSOAR","index_source":"GESIS-SSOAR","database":"SSOAR - Social Science Open Access Repository","link_count":0,"gesis_own":1,"fulltext":1,"metadata_quality":10,"full_text":" Netherlands Industrielle Beziehungen, 12. Jg., Heft 2, 2005 93 Christine Trampusch * Industrielle Beziehungen als Flexibilit\u00e4tsressource korporatistischer Wohlfahrtsstaaten. Der Fall Sozialpolitik durch Tarifvertrag in den Niederlanden ** Zusammenfassung - Anhand einer historisch-analytischen Rekonstruktion, die die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen auf bet rieblicher und \u00fcberbetrieblicher Ebene wie auch die Reaktionen der Tarifpartner auf Ver\u00e4nderungen staatlichen Handelns in der Sozialpolitik ber\u00fccksichtigt, untersucht der Artikel die Entwicklung der Sozialpolitik durch Tarifvertrag in den Niederlanden. Ergebnis ist, dass sich das niederl\u00e4ndische Tarifvertragssystem so entwickelt hat, dass die Funktionen des Tarifvertra gssystems flexibel an Ver \u00e4nderungen der staatlichen Sozialpolitik angepasst werden k\u00f6nnen. Theoretisch folgt daraus zweierlei: In institutioneller Hinsicht zeigt sich, dass den industriellen Beziehungen inh\u00e4rente opportunistisch ausnutzbare Verhaltensspielr\u00e4ume Quelle ihres institutionellen Wandels sein k\u00f6nnen; bez\u00fcglich der vergleichenden Wohlfahrtsstaatenforschung wird die Schlussfolgerung gezogen, die industriellen Beziehungen systematisch als kausalen Faktor in der Entwicklung von Wohlfahrtsstaaten zu betrachten. Industrial Relations as a Flexibility-Resource for Corporatist Welfare States. The Case of Social Policy Based on Collective Agreement in the Abstract - Proceeding from an historical-analytical reconstruction, which takes into account not only the development of labour relations at firm and sectoral level but also the reactions of collective bargaining actors to changes in government social policy, the article investigates the development of social policy based on collective agreements in the Netherlands. The conclusion is that the Dutch collective bargaining system has developed in such a manner that its functions can be flexibly adjusted to changes in government social policy. At the theoretical level, two points follow from this conclusion: in institutional terms, the Dutch case shows that practical opportunities for manoeuvre, which are inherent in industrial relations, can be sources of their institutional change; the implication for comparative welfare state research is that it should systematically include industrial relations as a causal factor in the development of welfare states. Key words: Industrial Relations, Welfare State, Collective Agreement, Works Councils, the Netherlands _____________________________________________ ______________________ * Dr. Christine Trampusch, Jg. 1970, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-PlanckInstitut f\u00fcr Gesellschaftsforschung, Paulstrasse 3, D - 50676 K\u00f6ln. E-Mail: trampusch@mpifg.de. Arbeitsgebiete: Vergleichende Forschung zu Wohlfahrtsstaaten und industriellen Beziehungen, Theorien institutionellen Wandels. ** Artikel eingegangen: 15.11.2004 revidierte Fassung akzeptiert nach doppelt-blindem Begutachtungsverfahren: 5.3.2005. wen, Dick Moraal, Till M\u00fcller-Schoell, Ed Nieuwenhof, Britta Rehder, Arndt Sorge, Frits Steijlen, Wolfgang Streeck, Kea Tijdens, Jelle Visser, der Arbeidsinspectie in Den Haag und dem Amsterdams Instituut voor ArbeidsStudies (AIAS) f\u00fcr Unterst\u00fctzung und Hinweise; ebenso dem Gutachter f\u00fcr die zahlreichen konstruktiven Anmerkungen. Fall auch lernen, die Struktur und Ausgestaltung der industriellen Beziehungen sowie deren Permutation an der Schnittstelle von Markt und Staat als kausalen Faktor f\u00fcr Ver\u00e4nderungen des Sozialstaates systematisch zu ber\u00fccksichtigen. haltensspielr\u00e4ume zu betrachten; zum anderen kann man aus dem niederl\u00e4ndischen vertrag verlieh, die Entwicklung der Branchensozialpolitik ma\u00dfgeblich. Die theoretische Konsequenz, die aus der Darstellung gezogen wird, ist, zum einen in der Analyse des institutionellen Wandels industrieller Beziehungen die diesen inh\u00e4renten Vereinflusste der verpflichtende Charakter, dem der Staat der Sozialpolitik durch Tarifzialpolitik beigetragen haben. Hierbei wird darauf verwiesen, dass die verz\u00f6gerte Institutionalisierung von Betriebsr\u00e4ten auf Firm enebene die betriebliche Ebene als Konfliktfeld zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften neutralisierte; zum anderen bedes Tarifvertragssystems, die zur Nutzung tarifvertraglicher Selbstregulierung f\u00fcr SoKontext der Entwicklung der Arbeitsbeziehu ngen auf betrieblicher und \u00fcberbetrieblicher Ebene gestellt werden; zum anderen wird beschr ieben, wie die Tarifpolitik auf Ver\u00e4nderungen des staatlichen Handelns in de r Sozialpolitik reagiert hat. Diese Darstellung dient auf analytischer Ebene der Identifikation von denjenigen Merkmalen liche Regelungen nicht negativ beeinflusst werden (SZW 2004). Der Artikel hat ein deskriptives, ein analytisches und ein theoretisches Anliegen. Auf deskriptiver Ebene soll die Entwicklung tariflicher Sozialpolitik zum einen in den tik genutzt werden kann. So kam es im No vember 2004 zwischen Staat und Verb\u00e4nden zu einer Vereinbarung, in der die Regierung versprach, bestimmte Reformen auf dem Gebiet des Sozial-, Arbeits- und Steuerrechts so auszugestalten, dass tarifvertragVerb\u00e4nden als Opportunit\u00e4tsstruktur f\u00fcr Ver\u00e4nderungen in der staatlichen Sozialpolichen. Dabei hat sich - und dies macht die Niederlande f\u00fcr die Diskussion \u00fcber den Umbau moderner Sozialstaatlichkeit zu einem interessanten Fall - das Tarifvertragssystem an der Schnittstelle von Markt und Staat so entwickelt, dass es von Staat und praktiziert. In den letzten Jahrzehnten expandierte Sozialpolitik durch Tarifvertrag auch enorm. Weil die Tarifvertr\u00e4ge, sofern sie auf Branchen- und nicht auf Unternehmensebene abgeschlossen werden, in den meisten F\u00e4llen allgemein verbindlich erkl\u00e4rt werden, \u00e4hnelt der rechtliche Statu s der von Gewerkschaften und Arbeitgebern gemeinsam getragenen und vom Staat flankierten tariflichen Sozialpolitik der staatlihalten die industriellen Beziehungen mittels Sozialpolitik durch Tarifvertrag einen solidarischen Pfad aufrecht. In den Niederlanden hat Sozialpolitik durch Tarifvertrag nicht nur eine lange Tradition und wird seit den Anf\u00e4ngen des Tarifvertragssystems folgende Beitrag stellt dieser Vorstellung den niederl\u00e4ndischen Fall gegen\u00fcber. Hier 94 Christine Trampusch: Industrielle Beziehungen als Flexibilit\u00e4tsressource korporatistischer Wohlfahrtsstaaten 1. Einleitung Der R\u00fcckbau staatlicher Sozialpolitik wird oftmals mit der Konvergenz auf einen marktliberalen, deregulierten Wohlfahrtsstaat hin assoziiert (Gilbert 2004: 4-5). Der 1 1 Ich danke Joyce van Dongen, Martin H\u00f6pner, Maarten van Klaveren, Marco van Leeu- nicht \u00fcber die Produktpreise beeinflussen konnten, durch eine Regulierung der L\u00f6hne unter Kontrolle zu halten (Toren 1996: 52). beitsbedingungen rasch voranschritt, gab es auf Arbeitgeber- wie auch auf Gewerkschaftsseite lange Zeit Kr\u00e4fte, die sich ge gen Mitspracherechte der Arbeitnehmer in der Betriebsf\u00fchrung aussprachen. Die Arbeit geber erkannten den Tarifvertrag an. Anstatt diesem durch betriebliche Sozial politik gegenzusteuern, stellte er f\u00fcr sie ein Mittel dar, Versuche der Gewerkschaften, auf Branchenebene Sonderorganisationen der medezeggenschap de Wohlfahrtsstaatenforschung. die Institutionalisierung einer Arbeitnehmerbeteiligung in der Regulierung der Ardes institutionellen Wandels von industriellen Beziehungen sowie f\u00fcr die vergleichenIndustrielle Beziehungen, 12. Jg., Heft 2, 2005 95 Der Beitrag gliedert sich in sechs Abschnitte. Die ersten vier Abschnitte rekonstruieren die Entwicklung der tariflichen Sozialpolitik in den Niederlanden, wobei diese Entwicklung in vier Phasen unterteilt wird. 2 Der f\u00fcnfte Abschnitt fasst die niederl\u00e4ndischen Erfahrungen mit Sozialpolitik durch Tarifvertrag zusammen und identifiziert die Faktoren, die zur Nutzung tarifvertraglicher Selbstregulierung f\u00fcr Sozialpolitik beigetragen haben. Der sechste Abschnitt zieht Schlussfolgerungen f\u00fcr die Analyse 2. Die Konstituierung der Arbeitsbeziehung (1914 bis 1940) In den Niederlanden hat sich das Tarifvert ragssystem vor der betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer institutionalisiert. W\u00e4hrend auf \u00fcberbetrieblicher Ebene 3 einzurichten, einzud\u00e4mmen. Der erste \u00fcberregionale Tarifvertrag wurde in den Niederlanden 1914 geschlossen. 4 Zustande kam er auf Initiative der Arbeitgeber, denen daran lag, Preiskonkurrenz, die sie aufgrund fehlender Kartelle 2 Die in diesem Beitrag vorgenommene Periodisierung der niederl\u00e4ndischen Tarifpolitik weicht von anderen Autoren, wie z.B. Windmuller (1969) und Reynaerts\/Nagelkerke (1982), ab. Anders als es sonst f\u00fcr die Niederlande \u00fcblich ist, stellen in diesem Beitrag nicht nur staatliches Handeln und Verhalten in der Einkommenspolitik sowie die Frage Konflikt oder Kooperation orientiertes Verhalten der Tarifpartner das zentrale Kriterium der Periodisierung dar, sondern wer den ebenso die Bruchpunkte der Entwicklung der Arbeitsbeziehungen auf \u00fcberbetrieblicher und betrieblicher Ebene ber\u00fccksichtigt. 3 Medezeggenschap kann mit Mitbestimmung \u00fcbersetzt werden. Man sollte dabei jedoch beachten, dass medezeggenschap und Mitbestimmung auf der konzeptionellen Ebene nicht immer dasselbe bedeutet haben. W\u00e4hrend sich der deutsche Begriff Mitbestimmung immer auf betriebliche und wirtschaftliche Mitwirkungsrechte von Arbeitnehmervertretern bezog, meinte der niederl\u00e4ndische Begriff medezeggenschap bis in die 1950er Jahre hinein, also w\u00e4hrend der Diskussion \u00fcber die Einrichtung von Sonderorganisationen auf Branchenebene, Mitwirkungsrechte von Arbeitnehmervertretern au f betrieblicher und \u00fcberbetrieblicher Ebene. Die medezeggenschap sprach damit auch Tarifvertr\u00e4ge und die Einrichtung von politischen Arbeitnehmerorganen an. Heute jedoch kann medezeggenschap mit Mitbestimmung \u00fcbersetzt werden. 4 Bereits 1894 hatte sich mit der Diamantschleifergewerkschaft ( Algemene Nederlandse Diamantbewerkersbond , ANDB) die erste Industriegewerkschaft formiert, die im selben Jahr einen Streik \u00fcber Lohnerh\u00f6hungen gewann und den ersten Tarifvertrag abschloss (Toren 1996: 52). Weil sich die Diamantindustrie haupts\u00e4chlich in Amsterdam konzentrierte, hatten die Tarifvertr\u00e4ge dieses Industriezweiges vorrangig regionale Bedeutung. Historisch gesehen fungierten sie jedoch als Initialz\u00fcndung f\u00fcr die Entstehung des Tarifvertragssystems. bereits erreichte\" (Amelink 1921: 61; zit. nach Looise 1997: 82) - er meinte damit die \"medezeggenschap\" durch die Bestimmung der Arbeitsbedingungen in den Tarifvertr\u00e4gen - anzuschlie\u00dfen. Branchentarifvertrag und Br anchenorganisatione n stellten f\u00fcr die Protestanten damit komplemen t\u00e4re Institutionen f\u00fcr die medezeggenschap der Arbeitnehmer dar (siehe Amelink 1921: 61; zit. nach Looise 1997: 82). Bei den Katholiken entwarf J.A. Veraart (1921), katholischer \u00d6konom und sp\u00e4ter auch Politiker, die Idee. Auch Veraart verkn\u00fcpfte die Bedrijfsorganisatie mit dem Tarifvertragssystem. Die Branzelne Unternehmen\" (Amelink 1921: 61; zit. nach Looise 1997: 82); dabei sei \"an das genheiten der Arbeitsbedingungen zu erreichen. H. Amelink, der das Beteiligungs-Konzept auf Seiten der Protestanten entwickelte, sprach davon, dass \"die medezeggenschap nicht durch die Arbeiter in den Betrieben, sondern durch die Funktion\u00e4re der nationalen Gewerkschaften ausge\u00fcbt werden muss\" (Amelink: 1921: 46; zit. nach Looise 1997: 81; meine Herv.). Man sollte, so Amelink weiter, \"mit allen Regelungen die ganze Branche \u00fcberblicken, nicht das einligung der Arbeitnehmer an Entscheidungen \u00fcber wirtschaftliche und soziale AngeleKr\u00e4fte verkn\u00fcpften ihre Konzepte zur Arbeitsnehmervertretung eng mit dem Branchentarifvertrag. Sie verzichteten auf betrie bliche Interessenvertretungsorgane der Arbeitnehmer. Der Branchentarifvertrag war f\u00fcr sie das zentrale Mittel, um eine Beteiche Ebene dem Unternehmer \u00fcberlie\u00dfen (Looise 1997: 81). Die konfessionellen licher Zellen \u00fcber die Branchenorganisat ionen bis hin zur Gr\u00fcndung eines Kohlerates und eines Elektrizit\u00e4tsrates reichte (Jong 1956: 203). Die konfessionellen Gewerkschaften hatt en in ihrem medezeggenschap -Konzept demgegen\u00fcber nur die wirtschaftliche Mitbestimmung und das Tarifvertragssystem im Auge, w\u00e4hrend sie die betriebliOrganisationen konzipiert waren ( Publiekrechtelijk Bedrijfsorganisatie ; vgl. Ven 1948: 25). Die sozialistische Gewerkschaft und sozialdemokratische Partei visierten die Bildung von politischen Arbeiterr\u00e4ten in einem umfassenden Konzept von politischer, wirtschaftlicher und betrieblicher Mitbestimmung an, welches von der Gr\u00fcndung betriebsich in der Arbeiterbewegung daher auch mehrere Konzepte zur Organisierung der Arbeitnehmerbeteiligung in der Regulierung der Arbeitsbedingungen gegen\u00fcber. Einerseits die von den sich in der Minderheit befindenden Sozialisten geforderte Sozialisierung der Wirtschaft (NVV\/SDAP, 1923 \" Bedrijfsorganisatie en Medezeggenschap \"), andererseits die von den Katholiken und Protestanten entwickelte Idee der \u00fcberbetrieblichen, gemeinsam von Arbeitgebern und Gewerkschaften verwalteten Bedrijfsorganisatie (Branchenorganisationen), wobei diese bei den Katholiken als \u00f6ffentlich-rechtliche gungen um die Rekrutierung der Arbeitnehmer. In den fr\u00fchen 1920er Jahren standen 96 Christine Trampusch: Industrielle Beziehungen als Flexibilit\u00e4tsressource korporatistischer Wohlfahrtsstaaten Wegen der Vers\u00e4ulung ( verzuiling ) 5 konkurrierten die niederl\u00e4ndischen Gewerkschaften bis in die 1960er Jahre nach Konfession bzw. weltanschaulichen \u00dcberzeu5 Aufgrund der Vers\u00e4ulung, d.h. der id eologischen Spaltung der niederl\u00e4ndischen Parteien und sozio-\u00f6konomischen Interessengruppen in eine jeweils liberale, sozialistische, protestantische und katholische S\u00e4ule, setzten zu jener Zeit die wesentlichen Akzente in der Auffassung \u00fcber die \"soziale Frage\" nicht nur solche Gruppen, die den \u00f6konomischpolitischen Konsequenzen der Industrialisierung eine dementsprechende Programmatik entgegengesetzt h\u00e4tten (Liberalismus und Sozialismus), sondern ebenso die Verfechter religi\u00f6ser Positionen. 1937 123 Tarifvertr\u00e4ge, die Kindergeldregelungen zum Bestandteil hatten und immerhin 300.000 Besch\u00e4ftigte abdeckten (Gerwen 2000a: 64). Insbesondere die Zahl der Tarifvertr\u00e4ge zu Pensionsfonds nahm schlagartig zu, waren es 1890 erst 30 Tarifvertr\u00e4ge, so 1938 bereits 800 (Gerwen 2000a: 65). Es waren dabei vor allem die Gewerkschaften, die nach dem durch den Ersten Weltkrieg bedingten finanziellen Desaster ihrer Kassen in zunehmenden Ma\u00dfe darauf dr\u00e4ngten, die Pensionsfonds zum Bestandteil der Tarifvertr\u00e4ge zu machen (Gerwen 2000a: 422). trag verlagert (Gerwen 2000a: 63). Der Eintritt des Staates in die Sozialpolitik schen Einrichtungen neben der staatlichen Sozialversicherung eine gleichberechtigte Stellung einr\u00e4umte (Gerwen 2000a: 182). Weil die Leistungen der staatlichen Sozialpolitik gering waren (vgl. hierzu Commissie van Rhijn 1945, deel 1), hatten verbandseigene, betriebliche oder tarifvertraglich vereinba rte sozialpolitische Leistungen w\u00e4hrend der gesamten Zwischenkriegszeit einen hohen Stellenwert (Gerwen 2000a: 108f). Anspruch auf die Leistungen der staatlichen Invalidit\u00e4ts- und Rentenversicherung hatten 1920 beispielsweise nur 52 Prozent der Besch\u00e4ftigten (Gerwen 2000a: 182). Arbeitgeber und Gewerkschaften boten auf Ta rifvertragsebene Zusatzsysteme an. So gab es 1938 800 Tarifvertr\u00e4ge, die Regelungen \u00fcber Pensionsfonds enthielten (Gerwen 2000a: 65) und Parteien in der Regierung die Mehrheit hatten, scheiterten auch die Ideen der Sozialdemokraten (vgl. hierzu Trampusch 2004a: 13f). In der Fr\u00fchphase des niederl\u00e4ndischen Wohlfahrtsstaates kon stituierte sich der Tarifvertrag so als Schl\u00fcssel zur medezeggenschap der Arbeitnehmer. Dies schloss die Sozialpolitik mit ein. Beide Arbe itsmarktpartner nutzten den Tarifvertrag, um in diesen ihre eigenen sozialpoliti schen Einrichtun gen (Firmen- und Gewerkschaftskassen) zu \u00fcberf\u00fchren. So wurden in den 1920er Jahren eine Reihe von Fonds in den Branchentarifvernisationen kein Widerspruch bestand, hat beg\u00fcnstigt, dass in den 1920er Jahren auf Betreiben der Unternehmer das Tarifvertragswesen die gewerkschaftlichen Bestrebungen nach auf Branchenebene angesiedelten Sonde rorganisationen sogar verdr\u00e4ngte und die Sonderorganisationen nicht eingerichtet wurden. Weil die konfessionellen Ideen der Konfessionellen zwischen dem Tarifvertragssystem und den Branchenorganehmen einzurichten (Ven 1948: 28). Veraart selbst schrieb dazu, dass \u00fcber die H\u00f6he des Arbeitslohns nicht in der einzelnen Firma sondern nur in der betreffenden Branche entschieden werden k\u00f6nne (Veraart 1921: 141; zit. nach Ven 1948: 28). Aufgrund dieser z\u00f6gerlichen Haltung der konfessionellen Gewerkschaften, auf betrieblicher Ebene Interessenvertretungsorga ne einzurichten, blieb die betriebliche Ebene zwischen 1914 und 1940 fest in der Hand des Unternehmers. Dass in den die Mitbestimmung auf Branchenebene, nicht auf der Ebene der Betriebe oder UnterIndustrielle Beziehungen, 12. Jg., Heft 2, 2005 97 chenorganisationen sollten Tarifvertr\u00e4ge abschlie\u00dfen und Preisabsprachen treffen (Ven 1948: 26). Wie die Protestanten so sprachen sich auch die Katholiken daf\u00fcr aus, 6 f\u00fchrte dabei nicht zu eine m Niedergang der Fonds. Im Gegenteil: Der Staat garantierte diesen von Beginn an eine gewisse Verbindlichkeit, indem er den nicht-staatlichen sozialpoliti6 Die Einrichtung der staatlichen Renten- und Erwerbsunf\u00e4higkeitsversicherung erfolgte 1913 und 1929, die der Krankenversicherung 1930 und die der Arbeitslosenversicherung in den 1950er Jahren. Es war allein die Unfallversicherung, die bereits seit 1901 Risiken abdeckte. Konzepten \u00fcberbetrieblicher Arbeitnehme rorganisationen erneut durch das Tarifvertragswesen aufgefangen wurde und sozialdemokratischen Bestrebungen nach betrieblicher Mitbestimmung auf Druck der konfessionellen Gewerkschaften mit dem Wet op de Ondernemingsraden von 1950 durch einen Arbeitge ber dominierten Betriebsrat entgegengesteuert wurde litik. Im Rahmen der zentralen und staatlichen Lohnpolitik wurde das Sozialversicherungssystem ausgebaut und die tarifliche n Sozialleistungen, welche die Verb\u00e4nde nach 1945 wieder aufgriffen, allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt. Weil das Wiederaufflammen von auch an eine ko-evolutorische Konsolidierung von staatlicher und tariflicher Sozialpozu Streiks und Aussperrungen enthielten (Jong 1956: 201f). Jahr, als das niederl\u00e4ndische Tarifvertragsgesetz ( Wet op de Collectieve Arbeidsovereenkomst ) verabschiedet wurde Anteil von 5 auf nur 15 Prozent (Toren 1996: 52) -, mindert dies nicht die Bedeutung, die der Tarifpolitik vor dem Zweiten Weltkrieg in der Regulierung der Beziehungen zwischen den Arbeitsmarktpartnern zukam. So befassten sich 1927, und damit in dem auf Krankengeld und 22 Prozent einen auf Kindergeld. Im Durchschnitt sicherten die Tarifvertr\u00e4ge dabei f\u00fcr 13 Wochen Krankengeld zu (Gerwen 2000a: 174). Auch wenn der Anteil der Arbeitnehmer, die vor 1940 in einem Tarif gebundenen Unternehmen besch\u00e4ftigt waren, gering war - zwischen 1900 und 1944 stieg ihr lich des Krankengeldes zu beachten ist, dass das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek ) Arbeitgeber seit 1907 verpflichtete, Krankengeld zu zahlen (Gerwen 2000a: 174). So hatten 1925 88 Prozent der Arbeitnehmer mit Tarifvertrag einen Anspruch sich Tarifvertr\u00e4ge zu Kinder- und Krankengeld aus (Leeuwen 1997), wobei hinsicht98 Christine Trampusch: Industrielle Beziehungen als Flexibilit\u00e4tsressource korporatistischer Wohlfahrtsstaaten Die Tarifvertr\u00e4ge richteten dabei insgesamt 2000 kollektive Pensionsfonds ein, an denen 230.000 Arbeitnehmer beteiligt waren (Gerwen 2000b: 65). Daneben breiteten 7, nur f\u00fcnf Prozent der Tarifvertr\u00e4ge ausschlie\u00dflich mit L\u00f6hnen und Arbeitszeit, weil sie daneben ebenso \u00dcbereinkommen zur Ausbildung, zur Gr\u00fcndung von betrieblichen Arbeitsnehmervertretungen, zu Schiedsgerichten und 3. Arbeitsbeziehungen und staatliche Einkommenspolitik (1945 bis 1963) Nach dem Zweiten Weltkrieg waren es staa tliche Interventionen in die Lohnpolitik, die die Institutionalisierung der Branchensozialpolitik weiter vorantrieben. Staat und Verb\u00e4nde koppelten die Lohnpolitik nicht nur an gesamtwirtschaftliche Ziele sondern 8, war es - wie in der Vorkriegsphase - wieder das Branchentarifvertragssystem, das in der Regulierung der Arbeitsbeziehungen den Takt vorgab. Wie 7 Das Wet op de Collectieve Arbeidsovereenkomst von 1927 legte fest, dass auch gewerkschaftlich nicht organisierte Arbeitnehmer, die in einem unter den Tarifvertrag fallenden Betrieb besch\u00e4ftigt sind, unter die tarifvertragliche Regelung fallen. Die im Jahr 1937 ( Wet op het algemeen verbindend en onverbindend verklaren van CAO ) eingef\u00fchrte M\u00f6glichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung wurde bis 1940 allerdings nur bei vier Tarifvertr\u00e4gen angewandt (Duynstee\/Bosmans 1977: 411). 8 Zur Diskussion \u00fcber die betriebliche Mitbestimmung in den 1950er Jahren vgl. Trampusch (2004a: 19f). Auf Initiative des sozialdemokratischen Sozialministers Drees - und gegen den Widerstand der konfessionellen Gewerkschaften - kam es 1950 zwar zu einem Betriebsr\u00e4tegesetz (Wet op de Ondernemingsraden ), mit dem in Unternehmen mit mehr als 25 Besch\u00e4ftigten parit\u00e4tisch besetzt Betriebsr\u00e4te eingerichtet wurden. Diese Betriebsr\u00e4te waren jedoch ein Organ des Arbeitgebers, weil dieser den Vorsitz innehatte. f\u00fchrte oder erh\u00f6hte Sozialbeitr\u00e4ge zu kompensieren. Mit anderen Worten: Die Erh\u00f6hung der Sozialbeitr\u00e4ge wurde mit der Lohnerh\u00f6hung verrechnet. Dies betraf vor allem Beitr\u00e4ge zur Arbeitslosen- und zur Rentenversicherung. Die Koppelung der Lohn politik an die staatliche Sozialpolitik fand jedoch nicht nur im Rahmen dieser Kompensationsvereinbarungen zum Aufbau der Sozialversifen. In diesen Absprachen wurden die L\u00f6hne erh\u00f6ht, um die Arbeitnehmer f\u00fcr eingebetrafen dabei nicht nur die L\u00f6hne und die Arbeitszeit sondern seit 1952 auch Lohnkompensationen f\u00fcr den Ausbau der Sozialversicherung (vgl. hierzu und zum Folgenden DCA 1984a). Zwischen 1952 und 1965 wurden zehn solcher Absprachen getrofbranchenspezifische Produktivit\u00e4ten in Rechnung stellen konnten. Diese Absprachen den staatlichen Schutz der vor 1940 auf der Grundlage von Tarifvertr\u00e4gen geschaffenen Branchenpensionsfonds sowie die Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung von Tarifvertr\u00e4gen, die sozialpolitische Leistungen beinhalteten. Zwischen 1945 und 1959 trafen Verb\u00e4nde und Regierung auf zentraler Ebene Absprachen zur Lohnpolitik, die alle Branchen zu befolgen hatten, ohne dass sie mit Einwilligung des Kollegs ge\u00e4ndert werden. Arbeitgeber und Gewerkschaften wurde eine Informationspflicht auferlegt (Mulder 1956: 16). Unter der Bedingung der zentralisierten u nd staatlichen Einkommenspolitik wurden die Tarif- und Sozialpolitik auf dreierlei Weise miteinander verzahnt; erstens durch Absprachen zu Lohnkompensationen f\u00fcr die Erh\u00f6hung der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge, zweitens durch staatliche Eingriffe in die betriebliche Lohnpolitik, die den Spielraum f\u00fcr betriebliche Sozialpolitik erheblich reduzierten, und drittens durch Kollegs abgeschlossen werden. Bestehende Tarifvertr\u00e4ge durften ab sofort nur noch gebenen allgemeinen Richtlinien Lohnleitlinien feststellen, Tarifvertr\u00e4ge allgemeinverbindlich erkl\u00e4ren und von Amts wegen verbindliche Regelungen f\u00fcr die Arbeitsbedingungen festlegen. Damit konnte kein neuer Tarifvertrag ohne die Zustimmung des chen Kompetenzen ausgestat teten - Reichsvermittler ( Rijksbemiddelaar ) zu \u00e4ndern (Mulder 1956: 15f). Die Reichsvermittler, die 1945 in ein Reichsvermittlerkolleg ( College van Rijksbemiddelaars ) umgewandelt wurden, wurden ferner der Weisungspflicht des Sozialministers unterstellt. Das Kolleg konnte innerhalb der von der Regierung vorge1920er Jahren eingef\u00fchrten, und w\u00e4hrend der deutschen Besatzung mit umfangreilen Vergleich einizigartige - Instrumentalisierung der Lohnpolitik f\u00fcr wirtschaftspolitische Ziele. Industrielle Beziehungen, 12. Jg., Heft 2, 2005 99 in der Vorkriegszeit blieb damit die Firma insofern Privatsache des Unternehmers, als eine Mitbestimmung an der Betriebsf\u00fchrung durch repr\u00e4sentative Arbeitnehmerorgane nicht vorhanden war. Wie in der Vorkri egszeit blieb aber auch die Sozialpolitik Gegenstand der Tarifpolitik, und nie alleinige Staatsaufgabe. Um einen schnellen Wiederaufbau der Wirtschaft zu erreichen, einigten sich Verb\u00e4nde und Regierung gegen Ende des Zweiten Weltkrieges auf eine - im internationa9 Mit den B.B.A. ( Buitengewoon Besluit Arbeidsverhoudingen ) von 1944 und 1945 wurde das Verbot ausgesprochen, L\u00f6hne ohne Zustimmung der - bereits in den 9 Windmuller (1969: 337) schreibt \u00fcber die staatliche Einkommenspolitik in der niederl\u00e4ndischen Nachkriegszeit: \"Wage policy occupies a special place in the Dutch arsenal of economic controls. More than in any other industrial democracy ... it has served as an everyready instrument of economic policy of short-term objectives.\" Transferleistungen enthielten, allgeme inverbindlich erkl\u00e4rte (vgl. dazu Trampusch 2004a: 18, Fn. 20). Sie erkannte so die \u00fcbergesetzlichen Leistungen im Krankengeld oder in der Erwerbsunf\u00e4higkeitrente an, auf die sich die Tarifpartner in den 1950er Jahren zunehmend einigten (vgl. dazu Trampusch 2004a: 18, Fn. 21). In den folgen2000b: 66) sowie die Insolvenzsicherung und die parit\u00e4tische Zusammensetzung ihrer Vorst\u00e4nde festgelegt. der Fonds ergab sich aber auch daraus, dass die Renten nachgelagert besteuert wurden und die Beitr\u00e4ge damit steuerfrei waren. Eine weitere staatliche Flankierung der Fonds stellte schlie\u00dflich das Pensioen- en Sp aarfondsenwet (PSW) von 1954 dar. Mit diesem Gesetz wurden die Fonds unter die Aufsicht des Sozialministeriums gestellt (Gerwen Branchenpensionsfonds angeschlossen waren (Gerwen 2000b: 68). Die Attraktivit\u00e4t das Gesetz f\u00fcr die Arbeitnehmer Rechtssicherheit schuf (Gerwen 2000b: 66). Die Allgemeinverbindlichkeit bewirkte eine betr\u00e4chtliche Zunahme der Fonds (Gerwen 2000b: 66), so dass 1955 bereits 1,8 Millionen Arbeitnehmer an Unternehmens- und rung einer betrieblichen Sozialpolitik in den gr\u00f6\u00dferen Unternehmen erheblich reduzierte. Nachdem beispielsweise 1946 trotz des von der Regierung verordneten Lohnstopps in einigen Betrieben eine zweite Lohnrunde stattfand, in der Sonderzahlungen ( extra-uitkeringen ) vereinbart wurden, erlie\u00df die Regierung kurzerhand eine Verordnung, die vorschrieb, diese Sonderzahlungen auf 2 Prozent des Jahreslohns zu begrenzen (CSWV 1954: o.S.). Diese Regelung wurde bis 1953 j\u00e4hrlich erneuert (DCA 1984a: 5ff). In den fr\u00fchen 1950er Jahren f\u00f6rderte die Regierung schlie\u00dflich auch massiv die Entwicklung der Branchenpensionsfonds. 100 Christine Trampusch: Industrielle Beziehungen als Flexibilit\u00e4tsressource korporatistischer Wohlfahrtsstaaten cherungssysteme statt. Die Regierung begrenzte durch Gesetz auch M\u00f6glichkeiten betrieblicher Zulagen- und Sonderzahlungen, was die Ressourcen f\u00fcr die Konstituie10 Die Verbesserung der Pensionsfondsregelungen sollte die Arbeitnehmer f\u00fcr die Lohnzur\u00fcckhaltung kompensieren (Gerwen 2000b: 66). So trat im Jahr 1949 das Wet betreffende verplichte Deelneming in een Bedrijfspensioenfonds (BPF) in Kraft, das Unternehmen verpflichtete am jeweiligen Branchenpensionsfonds teilzunehmen, sofern der Sozialminis ter diesen auf Antrag der Tarifpartner allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt hatte. Sowohl die Arbeitgeber als auch die Gewerkschaften begr\u00fc\u00dften das Gesetz; die Arbeitgeber, weil es verhinderte, dass die Unternehmen mit ihren Pensionsregelungen untereinander konkurrierten; die Gewerkschaften, weil 11 Der Verbindlichkeitscharakter der Branchensozialpolitik wurde ferner dadurch weiter verst\u00e4rkt, dass die Regierung Tarifvertr\u00e4ge, die sozialpolitische 10 Zur Entwicklung der betrieblichen und tariflichen Altersvorsorge in den Niederlanden vgl. Bieber\/Schmitt (2004). 11 Die Entwicklung der Branchenpensionsfonds, die in den Niederlanden bis heute in der Sicherung der Altersvorsorge der Arbeitnehmer von zentraler Bedeutung sind, kann im Folgenden nicht weiter erl\u00e4utert werden. Sie fallen nicht unter die im vierten Abschnitt beschriebenen Sozial- und Transferfonds. Es ist jedoch hervorzuheben, dass die Branchenpensionsfonds in den Tarifverhandlungen \u00fcber den gesamten betrachteten Zeitraum eine zentrale Rolle spielten. Zuk\u00fcnftige Studien sollten daher die Rolle Branchenpensionsfonds in der niederl\u00e4ndischen Tarifpolitik einer genaueren Analyse unterziehen. Dabei sollten auch ihre Funktion als Kapitalmarktinstrument und Wechselwirkungen mit dem Corporate Governance-System (System der Unternehmenskontrolle) thematisiert werden (vgl. Jackson\/Vitols 2001). haltung aus der Kontrolle. Betriebssyndikalismus trat auf und mit ihm gewaltige Lohneinem freieren Lohnsystem \u00fcberging, (Tab. 1). zent seit den 1950er Jahren relativ konstant auf einem hohen Niveau verblieben ist Industrielle Beziehungen, 12. Jg., Heft 2, 2005 101 den Jahrzehnten konnte sich die Branchensozialpolitik dann stabilisieren. Dies begr\u00fcndet sich vor allem auch darin, dass der tarifliche Deckungsgrad mit \u00fcber 80 Pro12 Tab. 1: Die Entwicklung der Branchentarifvertr\u00e4ge (Bedrijfstak-CAO\"s) und der Unternehmenstarifvertr\u00e4ge(Ondernemings-CAO\"s) (Quellen: Schilstra\/Jongbloed 2003; 106, Tabel 1; vgl. dort die Prim\u00e4rquellen) Bedrijfstak-CAO\"s Ondernemings-CAO\"s Insgesamt Arbeit- Arbeitnehmer Arbeit- DeckungsAnzahl nehmer Anzahl (x 1000) Anzahl nehmer grad Jahr (x 1.000) (x 1.000) 1951 125 k.A. 239 k.A. 364 900 81% 1960 288 k.A. 398 k.A. 686 2.073 82% 1970 262 k.A. 484 k.A. 746 2.310 81% 1975 184 2.011 450 344 634 2.355 85% 1980 185 2.350 543 412 728 2.762 85% 1985 192 2.353 627 421 819 2.772 85% 1990 199 2.742 704 603 903 3.345 82% 1996 222 4.264 625 625 973 4.889 87% 2000 185 4.910 767 785 952 5.695 86% 4. Arbeitsbeziehungen und Betriebssyndikalismus (1963 bis 1979) In den 1960er Jahren wurden die bis dahin kooperativen Arbeitgeber-ArbeitnehmerBeziehungen einer harten Belastungsprobe ausgesetzt, denn in dem Augenblick, in dem die Regierung die Autonomie der Verb\u00e4nde in der Lohnpolitik erh\u00f6hte und zu 13 wurde auf dem Arbeitsmarkt eine \u00dcberbesch\u00e4ftigung erreicht. Aufgrund des ges\u00e4tt igten Arbeitsmarktes funktionierte die Dezentralisierung des Lohnsystems nicht. Die Verb\u00e4nde einigten sich in der Stiftung der Arbeit (STAR) entweder gar nicht auf Lohnleitlinien oder es geriet ihnen deren Ein12 In den Niederlanden hat der Branchentarifvertrag daher trotz sinkender gewerkschaftlicher Organisationsraten, im privatwirtschaftlichen Sektor ist der gewerkschaftliche Organisationsgrad nur zwischen 20 und 25 Prozent (Meer 2004: 356), auch noch heute eine wichtige Bedeutung. 13 Bereits 1959 wurde die kontrollierte Lohnpolitik durch ein differenziertes System ersetzt, das erlaubte, die Branchenl\u00f6hne dem jeweiligen Produktionszuwachs der Branche anzupassen. Anfang der 60er Jahre wurde das Lohnsystem zur sektoralen Ebene hin dezentralisiert, indem der Stiftung f\u00fcr Arbeit (STAR) die Aufgabe \u00fcbertragen wurde, Lohnleitlinien auszuhandeln und deren Einhaltung zu kontrollieren. Seit 1963 unterlagen die Tarifvertr\u00e4ge ferner nicht mehr der Zustimmungspflicht des Kollegs der Reichsvermittler sondern der Stiftung der Arbeit (DCA 1984a: 16, 23). Trotz des freieren Lohnsystems griff die Regierung 1971, 1974, 1976, 1979, 1980, 1981 und 1982 in die Tarifverhandlungen ein (Meer 2000: 18). Die STAR war bereits 1945 als ein mit Vertretern der Gewerkschaften und Arbeitgeber besetztes privates Beratungsgremium f\u00fcr Tarifpolitik gegr\u00fcndet worden. betriebliche Verhandlungen lassen sollten. stellten. Ebenso fehlte es ihnen an gewerk schaftlichen Netzwerke n in den Firmen. Die Gewerkschaften reagierten auf die betrie bsyndikalistischen Tendenzen mit einer Verbetrieblichung der Tarifpolitik. Dabei setzten sie sich auch f\u00fcr Unternehmenstarifvertr\u00e4ge sowie \u00d6ffnungsklauseln in den Branchentarifvertr\u00e4gen ein, die mehr Raum f\u00fcr werkschaften als lohnpolitische Schalt zentrale wahrnahm. Hinzu kam, dass die Gewerkschaften - gespalten in Protestanten, Katholiken und Sozialisten - miteinander konkurrierten und gemeinsame Streiks daher immer eine fragile Angelegenheit darstanden vor dem Problem, dass die Belegschaft die Betriebsr\u00e4te und nicht die GeDezentralisierung des Lohnsystems v\u00f6llig aus ihrer Kontrolle. In den 1960er Jahren wurden vor allem im Metallsektor die Betriebsr\u00e4te de r zentrale Ve rhandlungspa rtner der Unternehmensleitungen (Windmuller\/Galan 1983: 375). Die Gewerkschaften 60er Jahre eine gro\u00dfe Anzahl an Mitgliedern (Brug\/Hurk et al. 1995: 213). Der Betriebsyndikalismus stellte die niederl\u00e4ndischen Gewerkschaften vor besondere Probleme. Weil die Gewerkschaft en in den 1950er Jahren ja ausdr\u00fccklich auf Arbeitnehmervertretungen im Betrieb verzichtet hatten, gerieten die Firmen mit der Betrieben erfolgreich h\u00f6here L\u00f6hne ein. Die Folge war, dass die Gewerkschaften immer weniger als Garant f\u00fcr die Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen wahrgenommen wurden; insbesondere die Metallgewerkschaften verloren Anfang der schaftliche Lohnpolitik. Eine wachsende Anzahl von Arbeitnehmern klagte in den dische \u00d6konomie von einem im Ausland neidisch betrachteten Niedriglohnland zu einem mit Sorge beobachteten Hochlohn land. In den gr\u00f6\u00dferen Betrieben wuchs w\u00e4hrend der \u00dcberhitzung der Wirtschaft der Unmut der Belegschaft \u00fcber die gewerkser\/Hemerijck 1998: 129). Innerhalb von ein paar Jahren wandelte sich die niederl\u00e4n102 Christine Trampusch: Industrielle Beziehungen als Flexibilit\u00e4tsressource korporatistischer Wohlfahrtsstaaten und Preisauftriebe, wilde Streiks sowie illegale betriebliche Lohnabsprachen, die in den Firmen von den Arbeitgeber dominierten Betriebsr\u00e4ten abgenickt wurden. In den 1960er Jahren kam es zu erheblichen Lohnsteigerungen, die dazu f\u00fchrten, dass die L\u00f6hne, die 1960 noch 20 bis 25 Prozent unter denen in Belgien und Westdeutschland lagen, Ende der 60er Jahre an deren Niveau heranreichten (Vis14 Es war die sozialistische Metallgewerkschaft ANMB, die die Verbetrieblichung der Tarifpolitik vorantrieb. In einem 1964 ver\u00f6ffentlichten Bericht (\" Vakbeweging en Onderneming \") kam sie zu dem Schluss, dass sich die gewerkschaftliche Tarifpolitik mehr an den Betrieben orientieren sollte (DCA 1984b: 1f). Der Bericht schlug vor, in den Betrieben gewerkschaftliche Vertrauensleute ( bedrijfscontactmannen ) und Vertrauensgruppen ( bedrijfsledengroepen ) einzurichten. Im Metallbereich setzten dies bereits 1964 und 1965 nicht nur die Sozialisten, sondern auch die Protestanten und Katholiken um. Die gewerkschaftlichen Betriebsorga ne sollten die Gewerkschaften regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber die wichtigsten Entwicklungen in de n Betrieben informieren, wobei ihnen Mitarbeiter zur Seite gestellt wurden, die von den gewerkschaftlichen Unterbezirken 14 Die \u00d6ffnungsklauseln erlaubten eine Anpassung der tarifvertraglichen Regeln an die spezifischen Bed\u00fcrfnisse der Unternehmen und f\u00fchrten zu Haustarifvertr\u00e4gen. Sie unterscheiden sich dadurch von den heute in Deutschland vereinbarten \u00d6ffnungsklauseln, die im Sinne von H\u00e4rtefallklauseln, tariflich vereinbarte Regelungen aussetzen. Ich danke dem Gutachter f\u00fcr diesen Hinweis. wandelt. Die dadurch in Gang gesetzte A usweitung der Branchensozialpolitik auf Ausbildung (und sp\u00e4ter auch Weiterbildung und Arbeitsmarktpolitik) stellt einen instiArbeitgeber f\u00fcr ihre unorganisierten Arbeitnehmer einen Teil der Lohnerh\u00f6hung in Fonds einzahlen sollten, die den Gewerk schaften zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Gewerkschaftsfunktion\u00e4re, sie sich letzte ndlich gegen eine Dezentralisierung der Entscheidungskompetenzen aussprachen (Visser 1993: 78). Zur selben Zeit, als die Gewerkschaften tarifvertragliche Regelungen zu den gewerkschaftlichen Betriebsgruppen erreichten, stellten sie die Forderung auf, dass die diese betriebsnahe Tarifpolit ik der Gewerkschaften von Arbeitgeberseite so erg\u00e4nzen sollte, dass betriebseigene Lohnfindungssysteme m\u00f6glich sind (vgl. dazu FME 1969: 20). Dass sich das raam-CAO -Konzept in den 1970er Jahren noch nicht durchsetzen konnte, lag so nicht am Widerstand der Unternehmer. Im Gegenteil. Es waren die und den Branchentarifvertrag als Rahmentarifvertrag ( raam-CAO ) zu gestalten, der betriebliche Differenzierungen und Erg\u00e4nzungen f\u00fcr diejenigen Unternehmen zulie\u00df, f\u00fcr die der Branchentarifvertrag zu niedrige Abschl\u00fcsse festlegte (vgl. dazu Teulings 1981: 121). Dabei entwickelten selbst die Metallarbeitgeber eigene Vorschl\u00e4ge, die worden waren (DCA 1984b: 19). Die Initiative zu Vertrauensleuten wurde durch Forderungen erg\u00e4nzt, mit Hilfe der Vertrauensleute in den gr\u00f6\u00dferen Firmen Unternehmenstarifvertr\u00e4ge abzuschlie\u00dfen len und sich an den Kosten zu beteiligen (DCA 1984b: 2). Die Tarifvertr\u00e4ge fanden rasch Verbreitung, so dass bis 1980\/1981 f\u00fcr 56 Prozent der unter Tarifvertr\u00e4ge fallenden Arbeitnehmer tarifvertragliche Regelungen zu Vertrauensleuten abgeschlossen denen die Arbeitgeber zusicherten, die gewerkschaftlichen Vertrauensleute freizustelmuller\/Galan 1983: 381). Bereits Ende der 60er Jahre standen im Metallbereich den 1000 Betriebsr\u00e4ten 574 gewerkschaftliche Betriebsgruppen gegen\u00fcber (Albeda 1972: 24f). Anfang der 1970er Jahre kam es ferner zu einer Reihe von Tarifvertr\u00e4gen, in schaft verfolgte mit diesen das Ziel, die Betriebsr\u00e4te \u00fcberfl\u00fcssig zu machen (WindIndustrielle Beziehungen, 12. Jg., Heft 2, 2005 103 angestellt wurden. Die gewerkschaftlichen Vertrauensleute richteten sich nicht gegen die Unternehmer, sondern allein an die Belegschaft der Unternehmen. Die Gewerk15 Dagegen wehrten sich nun jedoch die Arbeitgebe r, weil sie bef\u00fcrchteten, dass diese zwischen Organisierten und Unorganisierten differenzierenden Lohnerh\u00f6hungen die Spannung unter der Belegschaft noch weite r versch\u00e4rfen w\u00fcrden (Doorn\/Dubbeld et al. 1976: 212). Nach intensiven Verhandlungen einigten sich die Verb\u00e4nde auf einen Kompromiss (vgl. dazu Doorn\/Dubbeld et al. 1976: 213ff). Der vakbondstientje wurde eingef\u00fchrt, d.h. Tarifvertr\u00e4ge abgeschlossen, in den sich die Arbeitgeber verpflichteten, einen Teil der Lohnsumme in einen Fonds einzubezahlen, den die Gewerkschaften zur Finanzierung ihrer Arbeit verwenden konnten. 16 Als sich in den 1970er Jahren die Arbeitsmarktlage sukzessive verschlechterte und die Arbeitslosigkeit anstieg, wurden die durch den vakbondstientje geschaffenen Fonds mit Zustimmung der Arbeitgeber zu Ausbildungsfonds f\u00fcr alle Arbeitnehmer umge15 Die Fonds stellten einen Ersatz f\u00fcr die ur spr\u00fcngliche Idee der Gewerkschaften dar, eine verpflichtende Gewerkschaftsmitgliedschaft einzuf\u00fchren, die jedoch mit dem niederl\u00e4ndischen Recht nicht vereinbar war. F\u00fcr diesen Hinweis danke ich Jelle Visser. 16 Anfangs waren dies zehn Gulden (ein tientje ) pro Besch\u00e4ftigten, daher vakbondstientje . dischen Regierung aber auch das K\u00fcrzen. fangen; anders herum betrachtet, erleichterte die Branchensozialpolitik der niederl\u00e4n26), wurde der Betriebsrat zum ersten Mal als Vert retungsorgan der Arbeitnehmer definiert. Der Betriebsrat sollte nun nicht mehr nur zum guten Funktionieren des Unternehmens beitragen, sondern ebenso die Arbeitnehmerintere ssen vertreten. Die Reform erweiterte dabei auch die Beratungsrechte der Betriebsr\u00e4te (vgl. hierzu Tramner wurden die bestehenden Tarifvertr\u00e4ge zu \u00fcbergesetzlichen Leistungen beim Arbeitslosengeld und bei Erwerbsunf\u00e4higkeit verbessert und vermehrt Absprachen zur Fr\u00fchverrentung getroffen. Mit der Ausweitung der Branchensozialpolitik gelang es Gewerkschaften und Arbeitgebern, K\u00fcrzungen in der staatlichen Sozialpolitik aufzuben die Gewerkschaften ihre Vertrauensg ruppen auf. Auf der anderen Seite nutzten sie die durch den vakbondstientje geschaffenen Tariffonds, um den Gegenstandsbereich der Branchentarifvertr\u00e4ge auszuweiten. Die Fonds wurden schrittweise in den Dienst einer sektoralen Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Arbeitsmarktpolitik gestellt. Fernelle Konversion weitete den Gegenstandsbereich der Tarifpolitik weiter aus. Diese Entwicklung wird im Folgenden n\u00e4her dargestellt. gegr\u00fcndet wurde, wurde umgewidmet und mit neuen Zielen versehen. Die institutio104 Christine Trampusch: Industrielle Beziehungen als Flexibilit\u00e4tsressource korporatistischer Wohlfahrtsstaaten tutionellen Wandel dar, der durch den Mechanismus der institutionellen Konversion (Thelen 2003) verursacht wurde: Eine Institution, die f\u00fcr einen bestimmten Zweck 5. Arbeitsbeziehungen und betriebliche Mitbestimmung (1979 bis 2004) Mitbestimmungsreformen (1971, 1979) f\u00fchrten Ende der 70er Jahre zu einer Rekonfiguration der industriellen Beziehungen. 17 Die Reformen erkannten den Betriebsrat als Arbeitnehmervertretungsorgan an und f\u00fchrten ein Zustimmungsrecht des Betriebsrates in der betrieblichen Sozialpolitik ein. Die St\u00e4rkung des Betriebsrates f\u00fchrte zu einer erneuten \u00c4nderung der gewerkschaftlichen Tarifpolitik. Auf der einen Seite ga5.1 Die Einf\u00fchrung der betrieblichen Mitbestimmung Mit dem Wet op de Ondernemingsraden , das infolge einer Initiative zur Erneuerung des Unternehmensrechts im Jahr 1971 beschlossen wurde (vgl. hierzu Trampusch 2004a: 17 \u00dcblicherweise wird das Jahr 1982 als Beginn einer neuen Epoche der niederl\u00e4ndischen Tarifpolitik genannt (vgl. dazu Visser\/Hemerijck 1998). In diesem Jahr wurde das Abkommen von Wassenaar geschlossen, das in der Stiftung f\u00fcr Arbeit vorbereitet wurde und in dem die Verb\u00e4nde Arbeitszeitverk\u00fcrzung und gewerkschaftliche Lohnzur\u00fcckhaltung vereinbarten. Aufgrund der relativ Konflikt behafteten Arbeitsbeziehungen in den 1960er und 1970er Jahren wurde Wassenaar in der \u00d6ffentlichkeit und Wissenschaft \"zum gefeierten Symbol des wieder gewonnen Konsenses\" (Visser 1998: 662). Dass die Periodisierung in diesem Artikel schon im Jahr 1979 beginnt, liegt erstens an der Mitbestimmungsreform von 1979, die den Vorsitz des Arbeitgebers im Betriebsrat abschaffte, und zweitens daran, dass die Sozialpolitik durch Tarifvertrag schon vor 1982 von den Arbeitsmarktpartnern vermehrt aufgegriffen wurde. So stellte eine Untersuchung des Lohnb\u00fcros im Jahr 1981 fest, dass in diesem Jahr in 96 Branchentarifvertr\u00e4gen arbeitsmarktpolitische Absprachen getroffen wurden (SER 1985: 87). Insofern kann argumentiert werden, dass der Strategiewechsel in der niederl\u00e4ndischen Tarifpolitik hin zu besch\u00e4ftigungspolitischen Vereinbarungen bereits vor 1982 vollzogen wurde und Wassenaar diesen Wandel durch eine zentrale Absprache noch weiter konsolidierte (\u00e4hnlich Trampusch 2000: 285ff). weitete ferner die Rechte des Betriebsrates weiter aus, indem ihm die M\u00f6glichkeit Verb\u00e4nde die betrieblichen Verhandlungsgegenst\u00e4nde durch Tarifvertrag ja jederzeit begrenzen k\u00f6nnen, sind sie in der Lage, diese weitere Dezentralisierung der Tarifpolitik zu kontrollieren. Eine erneute Reform der betrieblichen Mitbestimmung 1998 wurde vor allem dadurch getragen, dass die Tarifpartner die Befugnisse des Betriebsrates durch Tarifvertrag nicht nur ausweiten (32aWOR), sondern sie ebenso auch wieder einschr\u00e4nken k\u00f6nnen (Art. 32b WOR; vgl. dazu umfassend Leede [1989: 31]). Ende der 1990er setzten die Gewerkschaften schlie\u00dflich das Konzept des \" raamcao \" (Rahmentarifvertrag) um. Die Rahmentarifvertr\u00e4ge lassen heute zahlreiche Differenzierungsm\u00f6glichkeiten von Tarifbestimmung auf Unternehmensebene zu. Weil die tr\u00e4ge erweiterten Aufgabenbereich (Meer\/Benedictus 2002: 29). Diese Entwicklung Tarifvertr\u00e4ge ab, die dem Betriebsrat da s Recht zugestanden, auf Branchenebene getroffenen Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene n\u00e4her auszugestalten (Mol 2003: 51). Ende der 1990er Jahre hatte so ein Drittel der Betriebsr\u00e4te einen durch Tarifverlungspartner ist auf Tarifvertr\u00e4ge zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die Gewerkschaften schlossen den 1980er Jahren begannen die Gewerkschaften daher auch damit, den Betriebsr\u00e4ten Infrastruktur bereit zu stellen (Looise 1989: 275). In den 1980er und 1990er Jahren konsolidierte sich dann das Betriebsr\u00e4tewesen. Der Betriebsrat wurde \"erwachsen\" (Kaar\/Looise 1999) und wurde f\u00fcr Unternehmensleitungen zum Verhandlungspartner in der Regulierung der Arbeitsbedingungen (Looise 1997: 88, SZW 2003). Die Konsolidierung des Betriebsrates als VerhandIndustriegewerkschaften des FNV war es, die Betriebsr\u00e4te zu vergewerkschaften. In abgeschafft und die Beratungsrechte des Betriebsrates weiter ausgedehnt. werkschaften des FNV daher die Zustimmungsrechte des Betriebsrates zu begrenzen. Tarifvertr\u00e4ge sollten die Aufgaben des Betriebsrates pr\u00e4zise beschreiben (Looise 1989: 274). Ein Jahr sp\u00e4ter wurden dann auch die Betriebsgruppen aufgegeben. Strategie der recht des Betriebsrates wieder abzuschaffen, weil sie die Sozialpolitik zu ihrem Aufgabenbereich z\u00e4hlten (Looise 1989: 270). Mit einer weiteren Reform, dem dritten Wet op de Ondernemingsraden von 1979, auf das die Regierung unter dem Eindruck der wilden Streiks dr\u00e4ngte (Visser 1993: 78), wurden schlie\u00dflich der Vorsitz des Arbeitgebers Betriebsrates in der betrieblichen Sozialpolitik ein (Art. 27 Abs. 1 WOR). beschlossenen Empfehlung (Looise 1989: 228, 239, 268) - ein Zustimmungsrecht des Industrielle Beziehungen, 12. Jg., Heft 2, 2005 105 pusch 2004a: 26). Sie f\u00fchrte ferner - gegen den vereinten Widerstand aller Gewerkschaften und auch entgegen einer von Gewerkschaften und Arbeitgebern gemeinsam 18 Auch wenn das Vetorecht unter einen Tarifvorbehalt gestellt wurde, d.h. der Betriebsrat dieses Recht nur dann aus\u00fcben konnte, wenn Tarifvertr \u00e4ge diesen Bereich nicht regulierten (Art. 27 Abs. 3), forderten die Gewerkschaften bis Ende der 70er Jahre dieses Veto19 Die Einf\u00fchrung von Veto-Rechten des Betrie bsrates hatte wie ein \"Schock\" (Looise 1989: 268) auf die Gewerkschaften gewirkt. 1979 beschlossen die Industriege18 Zustimmungsrechte des Betriebsrates wurden in vier Bereichen niedergelegt: Arbeitsordnung, Pensionsregelungen\/Verm\u00f6gensbeteiligungen\/Gewinnbeteiligungsregelungen, Arbeits- und Urlaubszeit und Gesundheit. 19 Mit dem Wet Medezeggenschap in kleinere Ondernemingen von 1981 wird die Mitbestimmung auch in Betrieben zwischen 35 und 100 Arbeitnehmern eingef\u00fchrt. Arbeitsmarktma\u00dfnahmen un d Lohn miteinander in Verbindung gebracht. Auch wenn \u00fcber die Nutzung der Tarifvertr\u00e4ge \u00e0 la carte bislang wenig empirisch gesicherte Ervon Familie und Beruf, Arbeitsbelastung, sozialpolitische Leistungen, Weiterbildung, Arbeitsbedingungen festlegt, jedoch die Betriebsr\u00e4te und Arb eitnehmer Kombinationen dieser Leistungen selbst bestimmen k\u00f6nnen. Im Rahmen der Tarifvertr\u00e4ge \u00e0 la carte werden so verschiedene Verhandlungsgegenst\u00e4nde wie Arbeitszeit, Vereinbarkeit Benders et al. 2004; Meer 2004). D.h. dass der Branchentarifvertrag Leistungen und greifen ineinander \u00fcber, wobei sich vers chiedene Typen entwickelt haben. worden ist (Looise\/Drucker 2003: 396). Tarifvertr\u00e4ge und Betriebsvereinbarungen 106 Christine Trampusch: Industrielle Beziehungen als Flexibilit\u00e4tsressource korporatistischer Wohlfahrtsstaaten er\u00f6ffnet wurde, mit den Unternehm ensleitungen Betriebsvereinbarungen ( ondernemingsovereenkomst ) abzuschlie\u00dfen. Heute arbeiten Gewerkschaft und Betriebsrat in vielen Bereichen zusammen (Mol 2003: 19). Die Gewerkschaften begr\u00fc\u00dfen mittlerweile sogar, dass auch der Betriebsrat zum Verhandlungspartner in der Regulierung der Arbeitsbedingungen ge20 In der Frage der Konsolidierung des Betriebsr\u00e4tewesens in der Regulierung der Arbeitsbedingungen geben jedoch die Branchentarifve rtr\u00e4ge den Takt vor. Letztendlich entscheiden die Arbeitgeberverb\u00e4nde und Gewerksc haften, welche Regelungsbereiche auf betrieblicher Ebene zwischen Betrie bsrat und Unternehmensleitung verhandelt werden k\u00f6nnen (Looise\/Drucker 2003: 396). Im Rahmen der erstarkten Rolle der Betriebsr\u00e4te hat sich dabei Ende der 1990er Jahre auch die Praxis eines Tarifvertrages \u00e0 la carte entwickelt, in dessen Rahmen so genannte Wahltarifvertr\u00e4ge ( keuze-CAO ) nicht nur Betriebsr\u00e4ten sondern auch einzelnen Arbeitnehmern Differenzierungs- und Wahlm\u00f6glichkeiten einr\u00e4umen (vgl. hierzu 20 Mit den minimum-CAO-bepalingen , dispensatiebepalingen\/driekwartregelingen , bandbreedteafspraken , kader- en raamregelingen , gelaagde CAO und Cafetaria\/\u00e0 la carte unterscheidet Mol (2003: 52ff) sechs verschiedene Tarifve rtragsformen der Deze ntralisierung. Im Rahmen von minimumCAO-bepalingen werden im Branchentarif Mindestregelungen verpflichtend festgelegt. Auf Unternehmensebene k\u00f6nnen jedoch g\u00fcnstigere Regelungen getroffen werden. Die dispensatiebepalingen\/driekwartregelingen stellen Tarifvertr\u00e4ge dar, die fe stlegen, in welchen Punkten auf Unternehmensebene abweichende Absprachen getroffen werden k\u00f6nnen; hierbei legen driekwartregelingen fest, dass die Tarifpartner \u00fcber diese Abweichungen erst verhandeln m\u00fcssen. Bei Bandbreedteafspraken kann von Standardregelungen, die normalerweise gelten, nach einer Absprache zwischen Betriebsrat und Untern ehmensleitung abgewichen werden. Die kader- en raamregelingen stellen globale tarifvertragliche Absprachen dar, die von Betriebr\u00e4ten ausgef\u00fcllt werden; dabei wird in der Regel ein Rahmen festgelegt, innerhalb dessen Betriebsr\u00e4te mit Unternehmensleitungen verhandeln. Bei gelaagde CAO\"s handelt es sich um mehrstufige Tarifvertr\u00e4ge. Mehrere Verhandlungsebenen sind bei der Ausgestaltung der Tarifleistungen beteiligt, bei Unilever z.B. f\u00fcnf Ebenen (Meer 2004: 359f). Cafetaria\/\u00e0 la carte f\u00fchrt Differenzierung und Dezentralisierung zusammen: Hier entscheidet der einzelne Arbeitnehmer, welche Tarifleistung er wie in Anspruch nimmt. Schilstra\/Jongbloed (2003) unterscheiden demgegen\u00fcber nur zwei Formen der Dezentralisierung, die \" gelaagde structuren \", also mehrstufige Strukturen, bei denen der Tarifvertrag Verhandlungsgegenst\u00e4nde und Verhandlungspartner vorab festlegt, und \" \u00e0 la carte systemen \", bei denen der einzelne Arbeitnehmer w\u00e4hlen kann. Fn. 34). Im Zuge dieser Ambitionen im Metallbereich entwickelten sich in allen Branchen Tariffonds (CAO-fondsen). Diese Fonds werden heute entweder im Rahmen der regul\u00e4ren Lohn- und Gehaltstarifvertr\u00e4ge ode r von Sondertarifvertr\u00e4gen beschlossen und finden sich sowohl in Branchen- ( bedrijfstak-CAO ) als auch in den Unternehmenstarifvertr\u00e4gen (ondernemings-CAO ). Die auf der Grundlage von Branchentarifvertr\u00e4gen mentarifvertr\u00e4gen und von Teilzeitarbeitspl\u00e4tzen entwickelte (Trampusch 2004a: 30, ven Leistungen der Fonds. Eine Grundlage daf\u00fcr schuf eine gemeinsame Kommission der Metalltarifpartner, die im April 1980 - und in Vorwegnahme des Abkommens von Wassenaar (1982) - Vorschl\u00e4ge zur Arbeitszeitverk\u00fcrzung, zur Schaffung von Rahimmer mehr Besch\u00e4ftigte ausgeweitet (vgl. Trampusch 2004a: Tab. 3). Lag der Schwerpunkt der Branchensozialpolitik in den 1970er Jahren eindeutig in sozialpolitischen Transferleistungen, so verst\u00e4rkten sich in den 1980er Jahren die aktiein, die tariflichen VUT -Regelungen ausz ubauen, um daf\u00fcr bei der Lohnzahl niedriger anzusetzen (vgl. dazu Trampusch 2004a: 29, Fn. 33 ). Daneben kam es seit Mitte der 70er Jahre vermehrt zu Vereinbarungen, die die gesetzlichen Arbeitslosen- und Krankengeldzahlungen wie auch die Erwerbsunf\u00e4higskeitrenten ( WAO ) erheblich aufstockten. Mit Hilfe der Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung wurden diese Absprachen auf eigens daf\u00fcr eingerichtete Tariffond s finanziert (Tarifvertr\u00e4ge zum vervroegde uittreding , VUT). Wie in der Nachkriegszeit nutzte die Regierung die tarifliche Sozialpolitik in der Einkommenspolitik. So setzte sie sich im Metalltarifkonflikt 1978 beispielsweise daf\u00fcr (SZW 2004: 2). Auch die Fr\u00fchverrentung \u00e4lterer Arbeitnehmer wurde schlie\u00dflich durch Wirkungsgebiet beschrieben werden, mindest ens von Arbeitgebern und Gewerkschaften gemeinsam verwaltet werden m\u00fcssen (was sowieso praktiziert wurde) und j\u00e4hrlich \u00fcber das Verm\u00f6gen des Fonds sowie die Verwendung der Gelder berichten m\u00fcssen Rechtsbefugnis darstellen, einer Satzung bed\u00fcrfen, in der die Ziele des Fonds und sein Tariffonds des vakbondstientje f\u00fcr Bildung und Ausbildung der Besch\u00e4ftigten zu verwenden (DCA 1987: 7). Die niederl\u00e4ndische Regierung schuf gesetzliche Flankierungen f\u00fcr die Tariffonds: Der 2. Titel des 1973 erlassenen Besluit Fondsen en Spaarregelingen (Staatsblad 23.1.1973: 3) legte fest, dass die Fonds Rechtspersonen mit vollst\u00e4ndiger und Weiterbildungsma\u00dfnahmen absichern k\u00f6 nnte: durch Sozialgesetze, durch Tarifvertr\u00e4ge und durch Arbeitsvertr\u00e4ge (Winnink 2002). Krankheit, Erwerbsunf\u00e4higkeit, Alter sowie f\u00fcr notwendige berufliche AusbildungsIndustrielle Beziehungen, 12. Jg., Heft 2, 2005 107 kenntnisse vorliegen 21, bringt es der keuze-CAO mit sich, dass sich der einzelne Arbeitnehmer - zumindest theoretisch betrachtet - mittlerweile aus drei Quellen gegen 5.2 Die Ausweitung der tariflichen Sozialpolitik Bereits als im Zuge der ersten \u00d6lkrise die Arbeitslosenzahlen in die H\u00f6he schnellten, kam es vermehrt zu Tarifvertr\u00e4gen, die die im Zuge des vakbondstientje geschaffenen Fonds f\u00fcr arbeitsmarktpolitische Zwecke einsetzten (Reynaerts\/Nagelkerke 1982: 207). Die Tarifpartner trafen Absprachen zur Arbeitsumverteilung und begannen die 21 Wenig empirisch gesicherte Erkenntnisse hei\u00dft, dass sich aus den bisherigen Studien keine eindeutigen Aussagen \u00fcber die Nutzung des Tarifv ertrages \u00e0 la carte ableiten lassen, weil sich die Studien in den Angaben \u00fcber den Nutzungsgrad stark unterscheiden (vgl. hierzu Benders et al. 2004). 108 Christine Trampusch: Industrielle Beziehungen als Flexibilit\u00e4tsressource korporatistischer Wohlfahrtsstaaten gegr\u00fcndeten Fonds hat das Sozialministerium, wenn dies die Tarifpartner beantragt haben, in den meisten F\u00e4llen f\u00fcr bis zu f\u00fcnf Jahre allgemein verbindlich erkl\u00e4rt. 22 Tab. 2: Zahl der CAO und Zahl der Arbeitnehmer mit tarifvertraglich festgelegtem Anspruch auf \u00fcbergesetzliches Krankengeld (aanvulling op de wettelijke ziekengeldverzekering ), auf \u00fcbergesetzliches Erwerbsunf\u00e4higkeitsgeld (arbeidsongeschiktheid: aanvulling op de W.A.O. uitkering ) und auf \u00fcbergesetzliches Arbeitslosengeld (werkloosheid: bovenwettelijke uitkering wegens werktijdverkorting of ontslag ) (Quellen: Trampusch [2004a: 31, Tabelle 3]; vgl. dort die Prim\u00e4rquellen) Arbeit- Anzahl un- Arbeitnehmer der Arbeitnehmer mit AnAnzahl nehmer tersuchter untersuchten CAO spruch in Prozent der CAO CAO Arbeitnehmer aller CAO Jahr Krankengeld 1978 21 396.500 73 1.962.900 20,20 1983 75 2.223.500 76 2.228.500 99,78 1984 97 2.467.400 97 2.467.400 100,00 1987 76 k.A. 76 k.A. 1988 83 1.884.700 83 1.895.500 99,43 1989 104 2.655.700 104 2.655.700 100,00 2000 135 4.600.000 145 4.800.000 95,83 Erwerbsunf\u00e4higkeitsgeld 1978 45 1.179.400 73 1.962.900 60,08 1983 51 1.498.000 76 2.228.500 67,22 1984 69 1.671.500 97 2.467.400 67,74 1988 72 1.641.200 83 1.895.500 86,58 1989 93 2.334.700 104 2.655.700 87,91 2000 135 4.600.000 145 4.800.000 95,83 Arbeitslosengeld 1978 22 752.000 73 1.962.900 38,31 1983 18 624.518 76 2.228.500 28,02 1984 49 1.367.100 97 2.467.400 55,41 1988 24 565.800 83 1.895.500 29,85 1989 68 1.817.500 104 2.655.700 68,44 Bei den Tariffonds wird zwischen Sozialfonds und Transferfonds unterschieden. Die Transferfonds ( uitkeringsfondsen ) umfassen Tarifabkommen zu sozia lpolitischen Unterst\u00fctzungszahlungen bei Krankheit ( ziekte ), Arbeitslosigkeit ( werkloosheid ), Schlechtwetter ( vorstverlet ), Fr\u00fchverrentung ( vervroegd uittreden, VUT ), Erwerbsunf\u00e4higkeit ( arbeidsongeschiktheid ), Unfall ( ongeval ) und Tod ( overlijde n). Die Sozialfonds ( sociale fondsen ) stellen Tarifabkommen zu aktiven sozial- und arb eitsmarktpolitischen Leistungen dar und finden sich in den Bereichen berufliche Erstausbildung ( beroepsopleiding ) und Weiterbildung ( scholing ), Arbeitsbeschaffung und arbeitsmarktpolitische Ma\u00dfnahmen f\u00fcr Langzeitarbeitslose ( werkgelegenheid ) und Kinderbetreuung ( kinderopvang ). W\u00e4hrend die uitke22 Die Bestimmungen zur Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung der Fonds sind im Toetsingskader AVV festgelegt. Die Dauer der Allgemeinverbindlichkeit der Fonds \u00fcberschreitet die f\u00fcr andere Tarifabsprachen, die in der Regel zwei Jahre betr\u00e4gt. profitieren die Gewerkschaften erheblich. So gingen 2003 14 Millionen Euro aus allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Fonds an die Industriegewerkschaft des FNV, was 14 Prozent ihrer Einnahmen ausmachte (FNV Bondgenoten 2003: 1). Prozent und 2002 immer noch 3,7 Prozent (Tab. 4). Von dem Verm\u00f6gen der Fonds sentativen Untersuchung der Arbeidsinspectie Industrielle Beziehungen, 12. Jg., Heft 2, 2005 109 ringsfondsen in der Regel parit\u00e4tisch finanziert werden, sind die sociale fondsen meist ausschlie\u00dflich vom Arbeitgeber finanziert. Tab. 3: Entwicklung O&O, SF und VUT 2000 bis 2003 (Branchentarifvertr\u00e4ge und Unternehmenstarifvertr\u00e4ge) (Quelle: Trampusch [2004a: 34, Tabelle 5]; vgl. dort die Prim\u00e4rquellen) Branchentarifvertr\u00e4ge Anzahl Tarifvertr\u00e4ge Anzahl Arbeitnehmer Anzahl Arbeitnehmer inklusive allgemeinverbindlich O&O SF VUT O&O SF VUT O&O SF VUT 2000 26 32 79 696.000 716.000 1.616.000 815.000 907.000 2.061.000 2001 30 34 81 777.500 1.204.500 1.704.500 954.000 1.622.500 2.340.500 2002 26 35 78 752.000 1.246.500 1.815.000 913.500 1.676.500 2.497.500 2003 20 41 85 579.500 1.162.500 1.943.500 710.000 1.570.000 2.645.500 Unternehmenstarifvertr\u00e4ge O&O SF VUT O&O SF VUT 2000 1 8 27 9.000 1.500 81.500 2001 - 6 25 - 1.000 62.500 2002 - 7 21 - 4.500 61.000 2003 1 4 22 7.000 4.000 61.000 In die Branchenfonds flie\u00dft mittlerweile ein erheblicher Teil der Lohnsumme. 23 So betrug der Anteil der Lohnsumme 24, der f\u00fcr Sozialfonds, also allein f\u00fcr sozial- und arbeitsmarktpolitische Leistungen, im Durchschnitt verwandt wurde, laut einer repr\u00e425 im Jahr 2002 im Durchschnitt 0,63 Prozent, im Jahr 2001 0,66 Prozent (Smits\/Klaassen 2004: 18). 26 Von finanziell erheblichem Gewicht sind mittlerweile insbesondere auch die Fr\u00fchverrentungsfonds. Ging in diese 1982 noch 1 Prozent der Lohnsumme, so waren es 1996 und 1997 bereits 4,2 27 23 Im Folgenden beziehen sich alle Angaben zu Tarifvertr\u00e4gen auf Tarifvertr\u00e4ge, die f\u00fcr mindestens 5.000 Arbeitnehmer gelten. 24 Im Folgenden beziehen sich alle Angaben zu Anteilen der Lohnsumme auf die Summe des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts. 25 Dies ist das Ergebnis einer Sonderuntersuchung der Arbeidsinspectie aus dem Jahr 2002, die sich auf 57 allgemeinverbindlich erkl\u00e4rte Tarifvertr\u00e4ge in 51 Branchen bezog (vgl. dazu Smits\/Klaassen 2004: I). 26 Zu beachten ist hier, dass die Transferfonds, die VUT-Tarifvertr\u00e4ge und die Branchenpensionsfonds nicht ber\u00fccksichtigt sind. W\u00fcrde man diese hinzu z\u00e4hlen, l\u00e4ge der Anteil der Lohnsumme um einiges h\u00f6her. Eine dementsprechende additive Statistik habe ich jedoch bei meinen Recherchen nicht gefunden. 27 2002 finanzierte sich der die Industriegewerkschaft FNV zudem zu 6,5 Prozent aus den Arbeitgeberbeitr\u00e4gen an die Gewerkschaft (FNV Bondgenoten 2003: 1). tragsfrei (vgl. hierzu Cox 2001: 485). Die Verbesserungen der tarifvertraglichen Leistungen im Kranken- und Arbeitslosengeld sowie die Fr\u00fchverrentungsfonds steh en mit dem R\u00fcckbau der staatlichen Sozialpolitik in einem Zusammenhang. 1 984 begann die ni ederl\u00e4ndische Regierung, umfangreiche K\u00fcrzungsma\u00dfnahmen in den sozialen Sicherungssystemen einzuleiten, vor allem in der Kranke n-, Erwerbsunf\u00e4higkeits- und Arbeitslosenversicherung. Der R\u00fcckbau im so zialen Sicherungssystem hat dabei dazu gef\u00fchrt, dass die Tarifpartner auf de r tariflichen Ebene ihre \u00dcbereinkommen zur Fr\u00fchverrentung (VUT) und zu \u00fcbergesetzlichen Leistungen bei Erwerbsunf\u00e4higkeit verl\u00e4ngert haben (DCA 1988: 23). And ers ausgedr\u00fcckt, hei\u00dft das, so die tarifpolitische Abteilung des niederl \u00e4ndischen Sozialministeriums, \"da ss die Folgen der Senkung der gesetzlichen Leistungen im Rahmen der Erneuerun g des sozialen Sicherungssystems zum gro\u00dfen Teil durch die Tarifvertr\u00e4ge aufgefangen wurden\" (DCA 1989: 27). Aufgefangen meint beispielsweis e, dass die Altersgrenze, ab der 110 Christine Trampusch: Industrielle Beziehungen als Flexibilit\u00e4tsressource korporatistischer Wohlfahrtsstaaten Tab. 4: Entwicklung des VUT-Beitrages (als Anteil an der Lohnsumme) (Quellen: Trampusch [2004a: 33, Tabelle 4]; vgl. dort die Prim\u00e4rquellen) Total Arbeitnehmer 1982 1,0 0,2 1983 1,8 0,4 1984 2,0 0,6 1985 1,9 0,6 1986 2,4 0,6 1987 2,5 0,6 1988 2,5 0,6 1989 2,8 0,7 1990 2,9 0,8 1991 3,0 0,9 1992 3,3 1,1 1993 3,6 1,2 1994 3,8 1,4 1995 4,0 1,5 1996 4,2 1,6 1997 4,2 1,7 1998 3,9 1,6 1999 3,7 1,3 2000 3,3 1,3 2001 3,4 1,2 2002 3,7 1,3 Die Expansion der Fonds liegt nicht nur im Betreiben der Verb\u00e4nde begr\u00fcndet. Die Regierung hat die Entwicklung der Fonds auch finanzie ll gef\u00f6rdert. So erhalten die Ausbildungsfonds auf Grundlage der Bijdrageregeling Vakopleiding Leerlingwezen (BVL; bis 1990: Bijdrageregeling Vakopleiding Jongeren ) staatliche Mittel, d.h. der Staat gibt Betrieben, die einen Ausbildungsplatz einrichten, eine staatliche Subvention. Die Tariffonds verteilen die Mittel dann auf die Betriebe (DCA 1992: 55). Die Beitr\u00e4ge der Tarifpartner in die sozialpolitischen Transferfonds sind ferner zum gro\u00dfen Teil steuer- und bei- einem in den Tarifvereinbarungen zu be stimmenden Lohnbestandteil. Lohnverhandlungen auf Branchenebene bezogen den Preis der Sozialpol itik mit ein. Der Staat partner in diesem Zusammenhang vereinbaren, von der Regierung intendiert. Dies gilt im besonderen Ma\u00dfe f\u00fcr die lange Zeit relativ gener\u00f6sen Leistungen der Tarifvertr\u00e4ge zur Fr\u00fchverrentung (VUT-CAO\"s). zungspolitik in gewisser Weise auch konterkariert, ist ferner nicht alles, was die Tarifder nicht effektiv zu nutzen, zum anderen, weil auch bef\u00fcrchtet wird, dass die Abgaben zu den Fonds die Arbeitskosten erh \u00f6hen und damit Firmenneugr\u00fcndungen verhindern (Rojer 2002). Weil die Sozialpolitik durch Tarifvertrag die staatliche K\u00fcralstaatlichkeit hin zur Tarifpolitik ist nicht fre i von zum Teil heftigen Konflikten. So ist gegenw\u00e4rtig auch die Reform der Fr\u00fchve rrentungstarifvertr\u00e4ge zwischen Regierung und Gewerkschaften stark umstritten (vgl. hierzu Bieber\/Schmitt 2004: 510ff). Auch ist hervorzuheben, dass die Abgaben an die Branchensozialfonds kritisch wahrgenommen werden, zum einen, weil die Regierung den Tarifpartnern vorwirft, die Gelprotection\" (Cox 2001: 485). Auch wenn in der genannten Vereinbarung der Regierung mit den Verb\u00e4nden von November 2004 Sozialpolitik durch Tarifvertrag bekr\u00e4ftigt wurde, ist gleichwohl Missverst\u00e4ndnissen vorzubeugen: Die Devolution der Sozision of the Dutch welfare state is now used to justify dramatic curtailments of social Ausbau gerechtfertigte: \"Wage crowding und nonwage compensation are two mechanisms Dutch policymakers used to substantially alter labor-market relations. The brilliance of the strategy is that wage restraint, an idea once used to legitimate the expanhelfe, den R\u00fcckbau des Wohlfahrtsstaates zu legitimieren, w\u00e4hrend sie fr\u00fcher dessen die K\u00fcrzungen der Regierungen in der Erwerbsunf\u00e4higkeitsrente zu umschiffen die VUT-Regelungen in flexible Pensionsregelungen ( flexible pensioe nregelingen; prepensioenregelingen ) umgewandelt (AI 1998: 33). Robert Cox hat die Indienstnahme der Tarifpolitik f\u00fcr die Reform der staatlichen Sozialpolitik j\u00fcngst in den Kontext der gewerksc haftlichen Lohnzur\u00fcckhaltung gestellt und sie als Ergebnis einer politischen Strategie der Regierung interpretiert, die heute rentungsleistungen kompensierten - und seit Mitte der 1990er Jahre werden - um Industrielle Beziehungen, 12. Jg., Heft 2, 2005 111 Arbeitnehmer einen tarifvertraglichen Anspruch auf Fr\u00fchverrentung haben, in den 1980er Jahren abgesenkt wurde, allein zwischen 1983 und 1991 von 61,9 auf 59,9 Jahre (DCA 1990: 39; DCA 1993: iii). In den 1990er Jahren war dies nicht viel anders. Die Tarifrunde des Jahres 1993 stand unter dem Motto \" repareren van het WAOgat 28\" (Toren 1996: 57) - was hei\u00dft, dass die Tarifpartner die K\u00fcrzungen in der staatlichen Erwerbsunf\u00e4higkeitsversicherung mit tarifvertraglich vereinbarten Fr\u00fchver6. Zusammenfassung In den Niederlanden wurden bereits in der K onstituierungsphase der Arbeitsbeziehungen Tarifvertr\u00e4ge zu Sozialpolitik geschlossen (1914-1940). Dies gelang relativ konfliktfrei, weil es keine innerbetrieblich e Arbeitnehmerrepr\u00e4sentat ion gab. Der Staat garantierte schon fr\u00fch Verbindlichkeit. Na ch dem Zweiten Weltkrieg und im Zuge der staatlichen Einkommenspolitik (1945 bis 1963) wurden sozialpolitische Leistungen zu 28 \" repareren van het WAO-gat\" kann \u00fcbersetzt werden mit \"reparieren der L\u00fccke in der Erwerbsunf\u00e4higkeitsversicherung\". rung der Repr\u00e4sentation von Arbeitnehmerint eressen durch Betriebsr\u00e4te und gewerkschaftliche Tarifpolitik seit der Weimarer Republik trug nicht nur dazu bei, dass Unlich nicht sequentiell, wie in den Niederlanden, sondern ko-evolutorisch. Die DualisieGeltung kommen lassen wollen. Die Bedeutung der Neutralisierung des Klassenkonflikts auf Firmenebene f\u00fcr die Entwicklung der Branchensozialpolitik in den Niederlanden wird ferner deutlich, wenn man die Niederlande mit Deutschland vergleicht. In Deutschland institutionalisierten sich die \u00fcberbetriebliche und betriebliche und Arbeitnehmerbeteiligung n\u00e4mmulierung der gewerkschaftlichen, \u00fcberbetrieblichen Lohn- und Tarifpolitik zur chensozialpolitik verlangt von ihnen, betriebliche Sozialpolitik aus dem Wettbewerb zwischen Firmen herauszunehmen. Industriegewerkschaften wiederum m\u00fcssen entscheiden, inwieweit sie betriebsspezifische Interessen der Arbeitnehmer in der Formarkt- und Arbeitsmarktinteressen definieren (Swenson 2002; Mares 2003). Brannungsfeld ihrer betrieblichen und \u00fcberbetrieblichen Interessen. Arbeitgeberorganisationen, die qua definitionem \u00fcberbetriebliche Solidarit\u00e4t bezwecken, m\u00fcssen ihre sozialpolitischen Strategien vor dem Hintergrund der einzelwirtschaftlichen Produktvon Gewerkschaften und Arbeitgebern bewegt sich Branchensozialpolitik im Spanmerinteressen mit Betriebsr\u00e4ten konkurrieren m\u00fcssen. Dass die Verfasstheit der Arbeitsbeziehungen auf Firmenebene f\u00fcr Sozialpolitik durch Branchentarifvertrag eine Rolle spielt, liegt auf der Hand: Aus der Perspektive zungen um Arbeitsplatz- und Arbeitsmarktkontrolle. Auf der anderen Seite wurde die gewerkschaftliche Tarifpolitik aber auch nicht mit Loyalit\u00e4tsproblemen konfrontiert, die auftreten k\u00f6nnen, wenn Gewerkschaften bei der Repr\u00e4sentation der Arbeitnehstrukturen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften relativ unabh\u00e4ngig von betrieblichen Sonderinteresse n herausbilden konnten. Mit anderen Worten: Die betriebliche Ebene war als Konfliktfeld zwisch en Gewerkschaften und Arbeitgebern neutralisiert. Die Sozialpolitik geriet nicht ins Fahrwasser firmenspezifischer Auseinandersetfern beg\u00fcnstigt, als sich dadurch auf Branchenebene die Konflikt- und Korporationsmeinverbindlichkeit. Historisch betrachtet entstand die niederl\u00e4ndische Branchensozialpolitik aus einer Interessenkoalition zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, betriebliche Sozialpolitik und Gewerkschaftskassen in tarifvertraglich vereinbarte Sozialpolitik umzuwandeln. Diese Interessenkoalition wurde durch die verz\u00f6gerte Institutionalisierung von Betriebsr\u00e4ten als repr\u00e4sentative Arbeitnehmervertretungen auf Firmenebene insoSozialpolitik kompensiert werden konnten. Hier half der Staat erneut durch Allgeden. Mit der sp\u00e4ten Einf\u00fchrung von echten Betriebsr\u00e4ten und dem R\u00fcckzug staatlicher Sozialpolitik (1979 bis 2004) wurden die vorhandenen Fonds in den Dienst sektoraler Sozial- und Arbeitsmarktpolitik gestellt, womit K\u00fcrzungen in der staatlichen che Arbeit, die sp\u00e4ter auf sozial- und arbeitsmarktpolitische Zwecke ausgeweitet wurAbsprachen attraktiv machte (1963-1979). In dieser Phase verst\u00e4rkten die Gewerkschaften Branchensozialpolitik. Mit der st\u00e4rkeren Betriebsorientierung ihrer Tarifpolitik, zu der sie sich gezwungen sahen, etablierten sie Branchenfonds f\u00fcr gewerkschaftli112 Christine Trampusch: Industrielle Beziehungen als Flexibilit\u00e4tsressource korporatistischer Wohlfahrtsstaaten schloss betriebliche Regelungen aus und mac hte tariflich Sozialpolitik h\u00e4ufig allgemeinverbindlich. Mit dem Ende der staatlic hen Einkommenspolitik in den 1960er Jahren kam verst\u00e4rkt Betriebssyndikalismus auf, da \u00dcberbesch\u00e4ftigung betriebliche tutionen Mechanismen des inkrementellen Wandels mehr Aufmerksamkeit zu Streeck\/Thelen (2005: 1) ge\u00e4u\u00dferte \u00dcberlegung best\u00e4tigt, in der Analyse von InstiInformationsaustausch \u00fcber tarifpolitische und regierungspolitische Strategien und Priorit\u00e4ten gew\u00e4hrleistet, der es der Regierung - wenn sie es denn will - erleichtert, die Strategien der Tarifpartner durch eine ma\u00dfgeschneiderte Steuer- und Haushaltspolitik zu flankieren. dependenz wurde - und dies konnte im Rahm en dieses Artikels nicht weiter behandelt werden - auch durch das Vorhandensein der nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichteten \u00fcberbetrieblichen Ab stimmungsgremien Stiftung der Arbeit (STAR) und Sozial\u00f6konomischer Rat (SER) beg\u00fcnstigt. Mit Hilfe dieser Gremien ist ein regelm\u00e4\u00dfiger gen auf das Verhalten der Regierung in der staatlichen Sozialpolitik hatte. Diese Interalpolitik und der Tarifpolitik Interdependenz konstituiert wurde. Leistungen und Finanzierung der staatlichen Sozialpolitik \u00fcbten auf die Gegenstandsbereiche und Verfahren der Tarifpolitik Einfluss aus, wie auch umgekehrt, die Tarifpolitik R\u00fcckwirkunkommenspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg zu, weil die staatliche und zentralistische Lohnpolitik zur Koevolution von staatlich er und tariflicher Sozialpolitik beitrug. Die seit der Entstehung des Tarifvertragssys tems zu beobachtende staatliche Flankierung der Sozialpolitik durch Tarifvertrag bewirkte, dass zwischen der staatlichen SoziCharakter verlieh. Besondere Bedeutung kommt dabei der Phase der staatlichen Einder anderen Seite wurde die Sozialpolitik durch Tarifvertrag aber immer wieder auch durch entsprechendes Verhalten politischer Akteure angeregt, weil der Staat entsprechende Anreize setzte und der Sozialpolitik durch Tarifvertrag einen verpflichtenden einer zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften wie au ch in den Gewerkschaften kontroversen Angelegenheit (Trampusch 2004b). Es ist also auf der einen Seite die Neutralisierung des Klassenkonflikts auf Firmenebene, die die Entwicklung der Sozialpolitik durch Tarifvertrag beeinflusste. Auf Rahmen Unternehmen mit Betriebsr\u00e4ten Koalitionen gegen gewerkschaftliche Tarifpolitik zu schmieden versuchten. Dadurch wurde dann auch die Umwandlung von betrieblicher Sozialpolitik in tarifvertraglich gesicherte \u00fcberbetriebliche Leistungen zu f\u00fcr firmenspezifische Sozialpartnerschaften anf\u00e4llig (Streeck 1984: 419), in deren Industrielle Beziehungen, 12. Jg., Heft 2, 2005 113 ternehmer betriebliche Sozialpolitik als Ka mpfinstrument gegen Gewerkschaften einsetzten (Trampusch 2004b), sondern machte die deutschen Arbeitsbeziehungen auch 29 7. Theoretische Schlussfolgerungen Welche Erkenntnisse lassen sich auf theoretischer Ebene aus der Entwicklung der Branchensozialpolitik in den Niederlanden ziehen? Hier m\u00f6chte ich zun\u00e4chst hervorheben, dass die Entwicklung der industriellen Beziehungen die j\u00fcngst von 29 Zur Bedeutung der STAR und des SER f\u00fcr die Entwicklung des niederl\u00e4ndischen Tarifvertragssystems und dessen Interaktion mit der staatlichen Politik, vgl. Visser\/Hemerijck 1998. Der SER wurde 1950 als \u00f6ffentlich-rechtliche Organisation gegr\u00fcndet und ist das wichtigste Beratungsorgan der Regierung in wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen und Gesetzesvorhaben. Der SER ist tripartistisch. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben je elf Sitze, weitere elf Sitze werden von Mitglied ern eingenommen, die von der Regierung ernannt werden. Abweichungen zu dem durch die Regeln legitimierten Verhalten auftreten k\u00f6nnen schaft befolgt werden, wobei jedoch bei der Anwendung der Regeln regelm\u00e4\u00dfig Sozialpolitik mit Sozial- und Transferfonds kompensiert. Begreift man in Anlehnung an Streeck\/Thelen (2005: 10ff) Institutionen als legitimierte Verhaltensregeln, die aufgrund von Sanktionsm\u00f6glichkeiten der Gesellrung von Gewerkschaftsarbeit eingerichtet wurden, wurden seit den 1980er Jahren in Branchenfonds umgewandelt, in die die Arbeitgeber f\u00fcr sozial-, arbeitsmarkt- und ausbildungspolitische Ma\u00dfnahmen einen Teil der Lohnsumme einzahlen. Diese Fonds bilden die Grundlage daf\u00fcr, dass die Tarifpolitik heute K\u00fcrzungen in der staatlichen Jahren wurde durch den Mechanismus einer institutionellen Konversion (Thelen 2003) der Arbeitsbeziehungen verursacht: Fonds, die im Rahmen der Konzepte zu betriebsnaher Tarifpolitik in den 1960er und 1970er Jahren urspr\u00fcnglich zur FinanzieWiederaufbaus der Wirtschaft nach dem Krieg. Im Zuge der staatlichen Einkommenspolitik hat die Regierung den Verbindlichkeitscharakter der Branchensozialpolitik weiter verst\u00e4rkt, auch, um f\u00fcr Funktionssc hw\u00e4chen der staatlichen Sozialpolitik zu kompensieren. Die Ausweitung der Branchensozialpolitik in den 1980er und 1990er Zweiten Weltkrieg stellten Staat und Verb\u00e4nde den Tarifvertrag in den Dienst des nehmervertretungen an den Firmen. Hatte aber auch zur Folge, dass sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Gewerkschaftsseite die Frage, sozialpolitische Transferleistungen auch tarifvertraglich zu regeln, wenig kontrovers diskutiert wurde. Nach dem gungen zu institutionalisieren. Dies bewirkte eine verz\u00f6gerte Entwicklung von Arbeitzepte der betriebsnahen Tarifpolitik wurde sie schlie\u00dflich unter der Bedingung verringerter Verteilspielr\u00e4ume zu einem Auffangbecken staatlicher K\u00fcrzungspolitik. In der Fr\u00fchphase des niederl\u00e4ndischen Tarifvertragssystems standen Tarifvertr\u00e4ge im Mittelpunkt der medezeggenschap -Konzepte der konfessionellen Gewerkschaften. Der Branchentarifvertrag hatte die Funktion, Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer an Entscheidungen \u00fcber wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten der Arbeitsbedinund \u00f6konomischen Rahmen bedingungen lokalisiert, ansonsten jedoch aufgrund institutioneller Pfadabh\u00e4ngigkeit die Wiederholung immer selber Handlungslogiken als Regelfall definiert, scheint f\u00fcr die Analyse des Wandels der niederl\u00e4ndischen industriellen Bezieh ungen wenig geeignet zu sein. Auch wenn die Neutralisierung des Klassenkonflikts und die regula tive, finanzielle und id eologische Flankierung durch den Staat die branchenspezifischen Sozialkoalitionen positiv beeinflussten, sollte man nicht von einem De terminismus ausgehen. Die historische Rekonstruktion der Branchensozialpolitik hat n\u00e4mlich auch gezeigt, dass diese unter ganz unterschiedlichen Ausrichtungen der gewerkschaftlichen Tarifpolitik und der staatlichen Sozialpolitik immer wieder neu verhandelt und ausgerichtet wurde: Stand die Branchensozialp olitik in den Anf\u00e4ngen des Tarifvertragssystems im Kontext von Arbeitnehmerbeteiligun gskonzepten, so war sie in der unmittelbaren Nachkriegszeit in die staatliche Einkommenspolitik eingebunden; \u00fcber Kon114 Christine Trampusch: Industrielle Beziehungen als Flexibilit\u00e4tsressource korporatistischer Wohlfahrtsstaaten schenken. Das Modell des \" punctuated equilibrium \", das Phasen institutionellen Wandels vorrangig in kurzen Zeiten einer radikalen Ver\u00e4nderung der politischen 30, 30 Damit wird eine Institution als Regime im Sinne Max Webers Herrschaftsverband definiert (Streeck\/Thelen 2005: 13). ihrer Zentriertheit auf die Anal yse des politischen Verhaltens der betroffenen Akteure (Regierung, Gewerkschaften und Ar beitgeberverb\u00e4nde) l\u00f6sen sollte, indem sie ebenso die industriellen Beziehungen in den Blick nimmt. In den meisten Analysen der vergleich enden Wohlfahrtsstaatenforschung - und am prominentesten in der Pierson\"schen New-Politics -These (Pierson 1996) schen den industriellen Beziehungen und der staatlichen Sozialpolitik zu betrachten. Allgemeiner formuliert bedeutet dies, dass sich die vergleichende Wohlfahrtsstaatenforschung bei der Betrachtung der Entwicklung von Wohlfahrtsstaaten von die Entwicklung von Wohlfahrtsstaaten im Kontext von Interaktionseffekten zwif\u00fcr Anpassungen des niederl\u00e4ndischen Wohlfahrtss taates zu nutzen; ob und mit welcher Zielrichtung sie das tun, h\u00e4ngt von der konkreten historischen Situation ab. Auch die vergleichende Wohlfahrtsstaatenforschung kann jedoch aus dem niederl\u00e4ndischen Fall interessante Schlussf olgerungen ziehen. Hier m\u00f6chte ich herausstellen, dass die historische Darste llung der niederl\u00e4ndischen Branchensozialpolitik und deren analytische Interpretation die Notwendigkeit deutlich machen, und sozialer Rahmenbedingungen dabei zu jeweils spezifischen Handlungslogiken verdichtet, die zu einer gewissen Multifunktionalit\u00e4t des Tarifvertragssystems an der Schnittstelle von Staat und Markt gef\u00fchrt ha ben. Diese Multifunktionalit\u00e4t erlaubt den Verb\u00e4nden und der Regierung, die Tarifpolitik als institutionelle Flexibilit\u00e4tsressource haben sich vor dem Hintergrund historisch-spezifischer politischer, \u00f6konomischer wird von der konkreten Interaktion zwis chen Staat und Verb\u00e4nden ausgef\u00fcllt. Die praktischen Erfahrungen, die die Arbeitsmarkt partner mit den Institutionen der Arbeitsbeziehungen gemacht haben, das he i\u00dft, wie sie mit dem Tarifvertragssystem umgingen und ihm in der Gestaltung der Arbeitsbedingungen Funktionen zuwiesen, Abschluss von Tarifvertr\u00e4gen und die M\u00f6glichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung. Auf welche Gegenst\u00e4nde sich de r Tarifvertrag bezieht und welche Tarifvertr\u00e4ge de facto allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt werden, ist jedoch ein kreativer Akt und Verhalten benennen. Die Tarifvertragsgesetze von 1927 und 1937 legitimierten den Industrielle Beziehungen, 12. Jg., Heft 2, 2005 115 so lassen sich als Quelle dieses graduellen Wandels der niederl\u00e4ndischen Tarifpolitik den industriellen Beziehungen inh\u00e4rente Verhaltensspielr\u00e4ume f\u00fcr opportunistisches 31 - werden die Arbeitsmarktpartner n\u00e4mlich vorrangig in ihrer Rolle als Akteure im politischen 31 Die New-Politics- These besagt, dass sich die Logik sozialpolitischer K\u00fcrzungspolitik von der sozialpolitischen Expansionspolitik unterscheidet. W\u00e4hrend Parteien und Regierungen in der Phase wohlfahrtsstaatlicher Expansion darum konkurrierten, den Umverteilungsw\u00fcnschen der Gewerkschaften zu entsprechen ( Credit Claiming ), m\u00fcssen sie sich in der Phase wohlfahrtsstaatlichen R\u00fcckbaus darum bem\u00fchen, dass Leistungsk\u00fcrzungen nicht nur ihnen, sondern auch Gewerkschaften zugerechnet werden (Pierson 1996: 143ff). Sowohl bei der Expansion als auch bei der K\u00fcrzung von Sozialpolitik sind Regierung und Parteien daher von einem Konsens mit den Gewerks chaften abh\u00e4ngig, dessen Zustandekommen Pierson (1996) durch die Konstellation politischer Institutionen und den Reifegrad der staatlichen Sozialpolitik erkl\u00e4rt. Pierson betrachtet die Rolle der Gewerkschaften bei beiden Typen wohlfahrtsstaatlicher Reform da mit unter dem Aspekt ihrer Aktivit\u00e4ten im politischen Bereich. festen Infrastruktur geh\u00f6rt. In diesem Sinne k\u00f6nnen Verb\u00e4nde zu neuen alten Tr\u00e4gern sozialer Ordnung werden, wenn Liberalisierung die \u00fcberkommene soziale Ordnung des Wohlfahrtsstaates in Frage stellt. Marktliberalisierung macht daher auch die Reverander ab. Das erstaunt. Erinnert man sich mit Marshall (1964: 94) daran, dass Gewerkschaften mit Tarifvertr\u00e4gen ein \"zweites System industrieller B\u00fcrgerrechte [ industrial citizenship ] schaffen [k\u00f6nnen], parallel und erg\u00e4nzend zum System politischer Staatsb\u00fcrgerrechte\", so erstaunt dies umso mehr. Dass die Verb\u00e4nde gerade unter der Bedingungen der Marktliberalisierung organisierter politischer \u00d6konomen vermehrt zum Kollektivvertrag pendeln k\u00f6nnten, sollte die vergleichende Wohlfahrtsstaaten forschung zuk\u00fcnftig mehr in Betracht ziehen. Dies gerade auch dann, wenn es sich um korporatistisch organisierte Gesellschaften handelt, in denen neben Markt, Staat und Gemeinschaft die M\u00f6glichkeit der Selbstregulierung durch Verb\u00e4nde besteht (Streeck\/Schmitter 1999 [1985]) und zur tische und wirtschaftliche Aktivit\u00e4ten der Arbeitsmarktpartner fein s\u00e4uberlich voneinmeiner: In dem Ma\u00dfe, in dem Gewerkschaf ten und Arbeitgeberverb\u00e4nden beide Ressourcen zur Verf\u00fcgung stehen - sie also einerseits das Recht auf Tarifverhandlungen besitzen und ihren Mitgliedern andererseits auch das Wahlrecht zusteht, mit anderen Worten, die Gesellschaft demokratisiert ist - k\u00f6nnen sie Sozialpolitik durch den Tarifvertrag oder durch den Sozial staat realisieren. Obwohl sowohl das Recht auf Tarifverhandlungen als auch die parlamentarische Demokratie in den Vorzeigel\u00e4ndern der vergleichenden Wohlfahrtsstaatenforschu ng, wie in den Niederlanden, Deutschland oder Schweden, fest und seit langem institutionalisiert sind, trennt die Forschung polider Gewerkschaften und Arbeitgeberverb\u00e4nde in der politischen, staatlichen Arena ( political , state arena , Regini 1992) isoliert von deren Verhalten in der wirtschaftlichen Arena ( industrial arena , Regini 1992) betrachten. Inkorporierung im Parteiensystem und im Staa tsapparat in der Sozialpolitik politisch gestaltend agieren, und damit staatliche K\u00fc rzungspolitik beeinflussen k\u00f6nnen. Den Analysen liegt jedoch auch eine statische Perspektive zugrunde, weil sie das Verhalten 116 Christine Trampusch: Industrielle Beziehungen als Flexibilit\u00e4tsressource korporatistischer Wohlfahrtsstaaten Bereich betrachtet. 32 Es steht im Vordergrund, welche formalen politischen Institutionen das Verhalten der Verb\u00e4nde in der politischen Arena beeinflussen und wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverb\u00e4nde durch Mobilisierung oder institutionalisierte 33 Eine dynamische Perspektive, die die analytische Trennung zwischen politischem und wirtschaftlichem Handeln der Arbeitsmarktpartner aufhebt, w\u00fcrde auch die Schnittstellen zwischen Tarif- und Sozialpolitik, zwischen der Entwicklung der industriellen Beziehungen und wohlfahrtsstaatlicher Regulierung systematisch in den Blick nehmen. Der niederl\u00e4ndische Fall zeigt, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverb\u00e4nde, um sozialpolitisch aktiv zu sein, nicht nur von ihr er politischen Macht Gebrauch machen, sondern auch Kollektivvertr\u00e4ge \u00fcber Soziall\u00f6hne abschlie\u00dfen k\u00f6nnen. Allge32 Eine Ausnahme hierzu stellt die Literatur \u00fcber den politischen Tausch (Pizzorno 1978), die sozialen Pakte (Fajertag \/ Pochet 1997; Ebbinghaus \/ Hassel 1999) und den PublicPrivate-Mix (Shalev 1996) dar. 33 Als Ausnahme ist hier wiederum die Literatur \u00fcber den politischen Tausch, die sozialen Pakte und den Public-Private-Mix zu nennen. DCA (1992): CAO-Afspraken 1990. Den Haag. DCA (1993): CAO-Afspraken 1991-1992. Den Haag Doorn, K. van\/Dubbeld, P. R.\/Waarden, F. van (1975): De beheerste vakbeweging. Het NVV tussen loonpolitiek en loonstrijd 1959-1973. Amsterdam. Duynstee, F. J. F.M.\/Bosmans, J. (1977): Het Kabinet Schermerhorn-Drees 14. Juni 1945 - 3. Juli 1946. Amsterdam. Ebbinghaus, B.\/Hassel, A. 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Ein \u00fcber die Gesamtwirtschaft organisierter Gefahren- u nd Risikoausgleich f indet in einer solchen L\u00f6sung nicht statt. Sozialpolitik durch Tarifvertrag stellt jedoch - und das macht sie Solidarit\u00e4t in einer tariflichen L\u00f6sung definiert wird. Denn: Segmentierte und differenrit\u00e4t m\u00f6glicherweise wieder aktuell. Unter welchen Bedingungen dies der Fall ist und welche Konsequenzen dies hat, gilt es in weiteren Untersuchungen n\u00e4her zu pr\u00fcfen. Bei dieser Devolution von Sozialstaatlichkeit und staatlichen Verantwortlichkeiten zu intermedi\u00e4ren Organisationen und Instit utionen hin, sollte die Forschung auch thematisieren und vertieft rekonstruieren, wie und in welchem Ausma\u00df Tarifpolitik staatliche K\u00fcrzungspolitik kompensieren kann. Ferner dr\u00e4ngt sich die Frage auf, wie Industrielle Beziehungen, 12. Jg., Heft 2, 2005 117 sibilit\u00e4t wohlfahrtsstaatlicher Institutionen deutlich. Der moderne Sozialstaat hat alte Formen vorstaatlicher Solidarit\u00e4t wie Ge werkschaftskassen und Tarifvertr\u00e4ge absorbiert. Die Privatisierung des Sozialstaates macht diese alten Formen kollektiver SolidaLiteratur AI (Arbeidsinspectie) (1998): Voorjaarsrapportage CAO-Afspraken 1998. Den Haag. Albeda, W. (1972): Vakbeweging en maatschappijstructuur. Rotterdam. Amelink, H. (1921): De vakvereenigingsactie en de medezeggenschap der arbeiders in de bedrijven. Rotterdam. Benders, J.\/Delsen, L.\/Smits, J. (2004): Niederl\u00e4ndische Erfahrungen mit dem Tarifvertrag \u00e0 la carte. In: WSI Mitteilungen, 57: 363-366. Bieber, U.\/Schmitt, V. (2004): \"De Pensioenpolder\" - Einf\u00fchrung in die betriebliche Altersversorgung in den Niederlanden. In: Deutsche Rentenversicherung, 59: 486-511. Brug, L.\/Hurk, H. van den\/Nas, D.\/Reinalda, B. (1995): Organisatie in het ijzeren tijdperk. De ANMB gegevens van J.G. Sikkema toegelicht en aangevuld. Amsterdam. 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