{"hits":{"total":{"value":10,"relation":"eq"},"hits":[{"_index":"gesis-21-05-2026-02-00-54","_id":"gesis-solis-00362178","_version":1,"_seq_no":82853,"_primary_term":1,"found":true,"_source":{"title":"Vom Vorzeige- zum Auslaufmodell? : \u00d6sterreichs Sozialpartnerschaft 1945 bis 2005","id":"gesis-solis-00362178","date":"2005","date_recency":"2005","abstract":"Der Beitrag beschreibt die wechselvolle Entwicklung der Sozialpartnerschaft zwischen der Regierung und den Verb\u00e4nden in \u00d6sterreich, basierend auf der Verhandlungsdemokratie, im Zeitraum der letzten 60 Jahre. Gegenstand der Analyse sind deren Voraussetzungen, Strukturen und politischer Stellenwert ebenso wie deren Ver\u00e4nderungen. Die Ausf\u00fchrungen st\u00fctzen sich auf einschl\u00e4gige Sekund\u00e4rliteratur, Quellenmaterialien und Interviews mit Repr\u00e4sentantInnen aus Verb\u00e4nden und Kammern, Parteien und Regierung. Die thematische Auseinandersetzung gliedert sich in zwei Hauptteile: (1) Sozialpartnerschaft als herausragendes, nicht einziges Muster der Interessenpolitik zwischen 1945 und 1985 sowie (2) Wandel und Z\u00e4suren der Sozialpartnerschaft 1985 bis 2005. Der Autor er\u00f6rtert die These, dass es zwar nach wie vor Institutionen, Formen und Praxis der Zusammenarbeit gibt und nicht zuletzt auch die Gespr\u00e4chsbereitschaft zwischen den Repr\u00e4sentanten der Dachverb\u00e4nde vorhanden, die traditionelle Sozialpartnerschaft als dauerhafte und weitreichende Auspr\u00e4gung einer konzertiert-akkordierten Interessenpolitik bzw. als Koordinierungs- und politikfeld\u00fcbergreifender Mitgestaltungsfaktor allerdings weitgehend pass\u00e9 ist. Eine Wiederbelebung sozialpartnerschaftlicher Traditionen \u00e0 la 1960er\/1970er Jahre ist aus heutiger Sicht nicht erwartbar. Dies hei\u00dft noch nicht, dass in Zukunft jede Form der Zusammenarbeit und Interessenabtausch im Einzelfall ausgeschlossen sind. 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Diese Beziehungen sind dadurch gekennzeichnet, dass zum einen die gro\u00dfen Dachverb\u00e4nde an substantiellen Verhandlungen beteiligt bzw. in diese eingebunden sind, zum anderen Politik in bestimmten Themenfeldern durch zwischen Regierung und Dachverb\u00e4nden akkordierte Verhandlungsergebnisse (mit)gestaltet wird. Der Beitrag untersucht nun die Ver\u00e4nderungen des Musters der Sozialpartnerschaft in \u00d6sterreich und geht dabei den Fragen nach, ob von Ver\u00e4nderungen in den letzten Jahren nur einzelne Bereiche sozialpartnerschaftlicher Mitgestaltung tangiert sind oder bereits insgesamt ein einschneidender Bruch mit der korporatistischen Verhandlungsdemokratie eingetreten ist. Die Ausf\u00fchrungen st\u00fctzen sich auf einen Vergleich der Ergebnisse bzw. Rekonstruktionen von Gesetzgebungsprozessen in den letzten Jahrzehnten mit Analysen von Gesetzgebungsprozessen unter der \u00d6VP-FP\u00d6-Regierung. Um m\u00f6gliche Ver\u00e4nderungen der korporatistischen Verhandlungsdemokratie identifizieren zu k\u00f6nnen, werden Fallbeispiele aus jenen Themenbereichen ausgew\u00e4hlt und bearbeitet, die traditionell durch Einbeziehung der Verb\u00e4nde und durch Verhandlungen zwischen Regierung und Verb\u00e4nden gepr\u00e4gt sind. Dazu geh\u00f6ren die Bereiche (1) Sozialversicherung, (2) Arbeitslosenversicherung, (3) Gleichbehandlung der Geschlechter, (4) aktive Arbeitsmarktpolitik, (5) Ausl\u00e4nderbesch\u00e4ftigung, (6) gesetzliche Regelungen der Interessenorganisationen, (7) Wirtschaftspolitik, (8) Gewerbeordnungspolitik, (9) Konsumentenschutz sowie (10) Schulpolitik. Die Studie offenbart folgende Z\u00e4suren in der \u00f6sterreichischen Verhandlungsdemokratie: (1) Ver\u00e4nderungen in den sozialpartnerschaftlichen Entscheidungsprozessen unter der \u00d6VP-FP\u00d6-Regierung, veranschaulicht an zwei Beispielen aus dem Arbeitsrecht, sowie (2) einschneidende Ver\u00e4nderungen in der verbandlichen Interessenvermittlung und im politischen Entscheidungsprozess. 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Die Sozialpartnerschaft stellt ein bemerkenswertes und international viel beachtetes Ph\u00e4nomen dar. Der Autor legt eine umfassende Analyse vor, die die wesentlichen Dimensionen von Sozialpartnerschaft eingehend in den Blick nimmt. Unter Ber\u00fccksichtigung ihrer entwicklungsgeschichtlichen und institutionell-organisatorischen Voraussetzungen erl\u00e4utert er die Strukturen der Sozialpartnerschaft und ihren politischen Stellenwert. Letzterer wird an drei Feldern n\u00e4her verdeutlicht: der Einkommens-, Sozial- und Wirtschaftspolitik. Mit der Untersuchung der wichtigsten Einflussm\u00f6glichkeiten - n\u00e4mlich Beratung, Mitgestaltung und Implementierung - wird der Aktivit\u00e4tsradius systematisch erfasst und ein differenziertes Bild der Rolle der Sozialpartnerschaft und deren Ver\u00e4nderungen in den beiden letzten Jahrzehnten gezeichnet.\" (Autorenreferat)","portal_url":"http:\/\/sowiport.gesis.org\/search\/id\/gesis-solis-00571333","type":"publication","topic":["\u00d6sterreich","Sozialpartnerschaft","Zweite Republik","Sozialpolitik","Lohnpolitik","Wirtschaftspolitik","Interessenpolitik","Interessenausgleich","Korporatismus","historische Entwicklung","EU","Akzeptanz","Rahmenbedingung","Wirtschaft","Internationalisierung"],"person":["T\u00e1los, Emmerich"],"person_sort":"T\u00e1los","source":"Innsbruck, Studien-Verl., 2008, 142 : graf. 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Dies liegt nicht zuletzt an den unterschiedlichen Bedeutungen, die damit verbunden werden. Verstanden als Handlungsmuster wechselseitiger Anerkennung, relativ ausgeglichener Machtverteilung und hoher Pr\u00e4gekraft kollektivvertraglicher Regulierungen ist der Begriff aber analytisch fruchtbar. Auf dieser Grundlage l\u00e4sst sich die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen in der Finanzmarktkrise als Renaissance sozialpartnerschaftlicher Regulierungen auf Tarifebene und in den Betrieben deuten. Diese Renaissance steht jedoch in einem Kontext langfristiger Erosionsprozesse von Tarifautonomie und Mitbestimmung, die gleicherma\u00dfen Arbeitsstandards und die Akteure der Arbeitsbeziehungen betreffen. Was folgt daraus f\u00fcr die Perspektiven der Sozialpartnerschaft? Es wird argumentiert, dass sich die Sozialpartnerschaft derzeit an einem Knotenpunkt der Entwicklung befindet, der auch eine l\u00e4ngerfristige St\u00e4rkung der Sozialpartnerschaft m\u00f6glich erscheinen l\u00e4sst. Entscheidend daf\u00fcr ist die Fortsetzung der Revitalisierungsstrategien der Interessenvertretungen, die an mehreren Punkten zu beobachten sind. 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Dies liegt nicht zuletzt an den unterschiedlichen Bedeutungen, die damit verbunden werden. Verstanden als Handlungsmuster wechselseitiger Anerkennung, relativ ausgeglichener Machtverte ilung und hoher Pr \u00e4gekraft kollektivvertragliSocial Partnership during and after the Crisis: Developments and Perspectives. The term social partnership is highly contested in the German literature. This is to a large extent a result of different meanings that are linked to the term. However, understood in the sense of mutual recognition, countervailing power and encompassing collective bargaining, social partnership is a fruitful analytical concept for analysing the developments of labour Key words: employer associations, interest representation, interest heterogeneity (JEL: D71, J51, M54) ___________________________________________________________________ Industrielle Beziehungen, 19(4): 387-411 DOI 10.1688\/1862-0035_IndB_2012_04_Haipeter ISSN (print) 0943-2779, ISSN (internet) 1862-0035 \u00a9 Rainer Hampp Verlag, www.Hampp-Verlag.de be more conflictual and decentralised, while at the same time less elitist, and less engaged in an **dend daf\u00fcr ist die Fortsetzung der Revitalisierungsstrateauch eine l\u00e4ngerfristige St\u00e4rkung der Sozialpartnerschaft m\u00f6glich erscheinen l\u00e4sst. Entschei-treffen. Was folgt daraus f\u00fcr stimmung, die gleicherma\u00dfen Arbeitsstandards und die Akteure der Arbeitsbeziehungen be-ristiger Erosionsprozesse von Tarifautonomie und Mitbe-steht jedoch in einem Kontext langfschaftlicher Regulierungen auf Tarifebene und in den Betrieben deuten. Diese Renaissance Entwicklung der Arbeitsbeziehungen in der Finanzmarktkrise als Renaissance sozialpartner-. Auf dieser Grundlage l\u00e4sst sich die councils have initiated to revitalise their organisations. If successful, social partnership would cher Regulierungen ist der Begriff aber analytisch fruchtbarmehreren Punkten zu beobachten sind. Im Ergebnis w\u00e4re die Sozialpartnerschaft aber kon-ship concerning both collective bargaining and codetermination has taken place. However, the of social partnership depends largely on the intensification of the efforts unions and works the development of social partnership has reached a critical juncture. The future development fliktreicher, dezentraler und weniger elit\u00e4r und intermedi\u00e4r. renaissance was embedded in long term trends of erosion of labour relations, which poses the question of the future perspectives for social partnership. In this article it will be argued that relations in Germany during the times of crisis. In this respect a renaissance of social partner-intermediary function. ** Artikel eingegangen: 15.9.2012 * PD Dr Thomas Haipeter, Jg. 1967, Universit\u00e4t Duisburg-Essen, Leiter der Forschungs-dass sich die Sozialpartnerschaft derzeit an einem Knotenpunkt der Entwicklung befindet, der abteilung Arbeitszeit und Arbeitsorganisation am Institut Arbeit und Qualifikation, Forsthausweg 2, D - 47057 Duisburg. E-Mail: thomas.haipeter@uni-due.de. revidierte Fassung akzeptiert nach doppelt-blindem Begutachtungsverfahren: 14.10.2012. die Perspektiven der Sozialpartne gien der Interessenvertretungen, die an rschaft? Es wird argumentiert, partnerschaft erwachsen un d welche der heterogenen Tendenzen des deutschen Besch\u00e4ftigungsmodells sich in der Zukunft durchsetzen werden, ob das Muster der soziZum anderen wird die Frage aufgeworfen, welche Perspektiven daraus f\u00fcr die Sozialals Zone der Prekarit\u00e4t hervorgerufen hat (Bosch et al. 2007). Wie l\u00e4sst sich unter diesen Bedingungen die Renaissance der Sozialpartnerschaft in der Krise deuten? Und welche Perspektiven sind damit f\u00fcr die l\u00e4ngerfristige Entwicklung der Arbeitsbeziehungen in Deut schland verbunden? Diese Fragen sollen im Folgenden unter zwei Blickwinkeln betrachtet werden. Zum einen soll die Rolle der Sozialpartnerschaft im deutschen \"Besch\u00e4ftigungswunder\" genauer ausgeleuchtet werden. Dabei wird die These zu begr\u00fcnden versucht, dass die alten Tugenden der \"koordinierten Markt\u00f6konomie\" (Hall\/Soskice 2001) wie Verhandlungen, Koordination und - auch konfliktorientierte - Kooperation zwischen den kollektiven Akteuren der industriellen Beziehungen f\u00fcr die besondere Besch\u00e4ftigungsentwicklung in Deutschland verantwortlich waren. Diese alten Tugende n konnten in den Branchen der Exportindustrien f\u00fcr die Krisenbew\u00e4ltigung nicht we gen, sondern trotz der staatlichen Reformpolitik der letzten Dekade mobilisiert werden, die ihrerseits auf die Schw\u00e4chung tariflicher Regulierungen und des Einflusses der Gewerkschaften - und damit auf den \"Abriss des deutschen Besch\u00e4ftigungsmodells\" (Lehndorff 2009) \u010b abzielte. fl\u00e4chendeckende Mindestl\u00f6hne oder der Privatisierung und Liberalisierung \u00f6ffentlicher Unternehmen und Dienstleistungen neuartige Fragmentierungen im deutschen Besch\u00e4ftigungssystem insbesondere mit Blick auf Schaffung eines Niedriglohnsektors Sozialpartner in politische Entscheidungen wurden von vielen Arbeitgeb erverb\u00e4nden zunehmend als institutionalisierte Reform- und Besch\u00e4ftigungsbloc kaden betrachtet. Und schlie\u00dflich kam eine staatliche Arbeit smarkt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik hinzu, die mit den Hartz-Reformen, der Deregulierung von Leiharbeit, dem Verzicht auf werbsf\u00e4higkeit der Betriebe unterschritten. Tarifautonomie oder die Einbindung der Formen der Konsensbildung in den Betriebe n wurden in ihrer Berechtigung auf betriebliche Wettbewerbsb\u00fcndnisse zugesc hnitten, in denen die Betri ebsparteien nicht selten kollektive Arbeitsnormen zugunsten einer kurzfristigen Erh\u00f6hung der Wettbeder R\u00fcckf\u00fchrung staatlicher Ausgaben brach. Und drittens schlie\u00dflich kam es zu einer Renaissance sozialpar tnerschaftlicher Formen der Krisenbew\u00e4ltigung. Gerade die Renaissance der Sozialpartnerschaft ist erkl\u00e4rungsbed\u00fcrftig, schien diese doch bereits auf ein Abstellgleis der Geschichte abgeschoben zu sein. Unternehmen, Arbeitgeberverb\u00e4nde und Politik hatten sich seit den 1990er Jahren zunehmend von sozialpartnerscha ftlichen Handlungsmustern verabschiedet. Unternehmensleitungen setzten zunehmend auf eine marktzentriert e Steuerung der Unternehmen und richteten die Unternehmensf\u00fchrung an strengen Renditezielen aus. Traditionelle krieg ein nennenswerter Anstieg der Arbeitslosigkeit ausblieb und ein \"deutsches Besch\u00e4ftigungswunder\" (Krugman 2009) stattfand. Eine zweite \u00dcberraschung war, dass die deutsche Wirtschaftspolitik in der Krise mit einem langj\u00e4hrigen Entwicklungstrend 388 Thomas Haipeter: Sozialpartnerschaft in und nach der Krise Einleitung: Eine R\u00fcckkehr zu alten Tugenden Auf dem H\u00f6hepunkt der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 gab es in Deutschland mehrere bemerken swerte Entwicklungen zu beob achten. Dazu geh\u00f6rte erstens, dass trotz des tiefsten Wirtschaftseinbruchs seit dem Zweiten Welt- nomie wird als zentrale Regulierungsinstitutio n von den kollektiven Akteuren anerkannt und unterst\u00fctzt; und es besteht ei ne gemeinsam getragene \u00dcberzeugung, dass die Kooperation der anderen Seite unverzicht bar f\u00fcr die Erreichung der eigenen Ziele ist. In dieser Lesart h\u00e4ngt die Sozialpartnerschaft an gemeinsamen Deutungsmustern rer Branchen k\u00f6nnen sozialpartnerschaftlic he Orientierungen eine Rolle neben anderen Handlungsmustern spielen. Nach Markovits (1986) lassen sich in vielen deutschen Einzelgewerkschaften zwei konfligier ende Str\u00f6mungen feststellen: auf der einen Seite eine sozialpartnerschaftliche Str\u00f6mung, die auf zentralisierte Verhandlungen mit den Arbeitgeberverb\u00e4nden und starke Betriebs r\u00e4te setzt, und auf der anderen Seite eine Str\u00f6mung, die auf St\u00e4rkung der gewerkschaftlichen Organisationsmacht und Handlungsf\u00e4higkeit in den Betrieben und eine Dezentralisierung von Verhandlungen und Konflikten ausgerichtet ist. In der dritten Lesart wird Sozialpartnerschaft begrifflich ausgeweitet und inhaltlich pr\u00e4zisiert (K\u00e4dtler 2009). Sie beruht demnach auf folgenden Elementen: Die kollektiven Akteure teilen \u00fcbergeordnete politische und gesellschaftliche Ziele; die TarifautoKonflikt. In der zweiten Variante wird Sozialpartnerschaft enger auf bestimmte Branchen, auf Str\u00f6mungen innerhalb von Einzelgewerkschaften oder auf bestimmte Handlungsmuster bezogen. Paradebeispiel solcher begrenzt er sozialpartnerscha ftlicher Handlungsmuster ist demnach die chemische Industrie seit den fr\u00fchen 1970er Jahren (Markovits 1986). Aber auch in anderen Gewerkschaften (und auch Arbeitgeberverb\u00e4nden) andesen sich mindestens sechs Varianten des Begriffs unterscheiden. In der ersten Variante wird Sozialpartnerschaft als dominanter Interaktionsmodus zwischen den Interessenvertretungen von Kapital und Arbeit verstanden, der sich durch die weitgehende Abwesenheit von Konflikten zumindest in Form von Arbeitsk\u00e4mpfen und durch ein hohes Ma\u00df an Kooperatio n auszeichnet. Sozialpar tnerschaft steht hier f\u00fcr eine weitgehende Befriedung der industriellen Beziehungen, beruhend auf einer breiten Schnittmenge gemeinsamer Interessen und dem Verzicht auf offenen nerschaft und zur Reichweite seines analytischen Gehalts. sich die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen an einem Knotenpunkt - einer \"Critical Juncture\" im Sinne der Theorie der Pfadabh\u00e4ngigkeit (Pierson 2000) \u010b befindet, an den sich mehrere Entwicklungspfade anschlie\u00dfen k\u00f6nnen. Positiv betrachtet hei\u00dft dies, dass es - entgegen anderslautender Prognos en - durchaus Handlungspotenziale f\u00fcr eine weitergehende Revitalisierung der Sozial partnerschaft \u00fcber die Krise hinaus gibt. Die Entwicklungen der Sozialpartnerschaft in der Krise und die Perspektiven der kurzfristigen Sozialpartnerschaft bilden die beiden zentralen Abschnitte dieses Papiers. Meine Ausf\u00fchrungen beginnen mit einem kurzen Exkurs zum Begriff der SozialpartIndustrielle Beziehungen, 19(4): 387-411 DOI 10.1688\/1862-0035_IndB_2012_04_Haipeter 389 alpartnerschaftlichen Verhandlung und kollektiven Regulierung oder das Muster der Liberalisierung und Schw\u00e4chung der Kollektivakteure. Dabei soll gezeigt werden, dass Was ist Sozialpartnerschaft? Anders als im Nachbarland \u00d6sterreich hat sich in Deutschland der Begriff \"Sozialpartnerschaft\" als Kennzei chnung bestimmter Muster der Arbeitsbeziehungen nie als Allgemeinplatz der Forschung etablier en k\u00f6nnen. Ein nicht unerheblicher Teil des Dissenses geht dabei auf Unsch\u00e4rfen der Begriffsbildung zur\u00fcck. In der Literatur las- tiven Akteure zumindest auf der Tarifebene durch aus zutreffend. Doch von einer generellen Abwesenheit von Ko nflikten kann selbst hier keine Rede sein, wie der Blick auf betriebliche Auseinandersetzungen um Tarifab weichungen in der Branche zeigt (Haipeter 2010). Zudem ist die Annahme der Interessenharmonie der plausiblen Kritik ausgesetzt, die Interessengegens\u00e4tze zwischen Kapital und Arbeit in Fragen der Einkommensverteilung oder der betrieblichen Herrschaft zu verschleiern und zu bagatellisieren (M\u00fcller-Jentsch 1999). Auch f\u00fcr die vierte Lesart, die der korporatistischen Konzertierung, fehlt mit Blick auf Deutschland die empirische Evidenz. Eine solche Konzertierung nach \u00f6sterreichischem Vorbild hat es in Deutschland in vergleichbarer Form nie gegeben. Die rie ist das harmonische Bild der Sozialpartnerschaft in den Orientierungen der kollekBild weitgehender Interessenharmonie un d der Abwesenheit von Konflikt der historischen Betrachtung der industriellen Beziehungen in Deutschla nd nicht standh\u00e4lt. Zwar ist das Niveau an Arbeitsk\u00e4mpfen in Deutschl and im internationalen Vergleich relativ niedrig (Dribbusch 2011), und f\u00fcr einzelne Branchen wie die chemische Industeurop\u00e4ischen Ebene bis heute ein Programm geblieben ist, das die Realit\u00e4t kaum pr\u00e4gt (Keller 2003). Aber auch die Lesarten Eins, Zwei und Vier haben Kritik auf sich gezogen. Bei den Varianten Eins und Zwei l\u00e4sst sich \u00fcberzeugend argumentieren, dass das 2005). Diese Lesart ist dahingehend kritisiert worden, dass Sozialpartnerschaft auf der durch schw\u00e4chere Verbindu ngen zwischen diesen und den sozialdemokratischen Parteien (Crouch 1996). Eine sechste m\u00f6gliche Lesart der Sozialpartnerschaft schlie\u00dflich zielt auf die industriellen Beziehungen auf europ\u00e4ischer Ebene. Hier ist der Begriff sogar in die Bestimmungen des Maastricht-Vertrages zum Sozialen Dialog eingeflossen (Leiber scheidet sie sich durch die geringere Organisationsst\u00e4rke der Gewerkschaften und zentralisierte Interessenverb\u00e4nde, deren Spitz enorganisationen ein Verhandlungsmandat haben und gegen\u00fcber ihren Mitgliedsverb\u00e4nden verpflichtungsf\u00e4hig sind; und schlie\u00dflich drittens formelle und informelle Verfahren der Konzertierung von Interessen zwischen Verb\u00e4nden und Staat. In der f\u00fcnften Lesart ist die Sozialpartnerschaft Kennzeichnung eine s Systems in der komparativen Analyse der industriellen Beziehungen . Demnach ist sie f\u00fcr industrielle Beziehungen in kontinentaleurop\u00e4isc hen L\u00e4ndern typisch und zeichnet sich durch relativ starke Interessenverb\u00e4nde von Kapital und Arbeit, eine weitgehende Autonomie der Verb\u00e4nde bei der Aushandlung von Lohn- und Arbeitsstandards und konsultative Beziehungen zur Politik aus. Vom skandinavischen Modell des Korporatismus untermeidung von Arbeitslosigkeit und starkes Wirtschaftswachstum; zweitens hochgradig 390 Thomas Haipeter: Sozialpartnerschaft in und nach der Krise und an der Existenz machtvoller Akteure auf beiden Seiten; denn nur bei Existenz machtvoller Akteure auf der Gegenseite wird Ko operation zu einer Voraussetzung f\u00fcr die Durchsetzung der eigenen Ziele. Die vierte Lesart bezieht die Sozialpartnerscha ft auf das Verh\u00e4ltnis zwischen Staat und Tarifparteien. Hier wird Sozial partnerschaft mit einer neokorporatistischen Konzertierung und Sozialpakten auf gesamtwirtschaftlicher Ebene gleichgesetzt. Vorbild f\u00fcr diese Lesart ist \u00d6sterreich. Es sind vor allem drei Elemente, die f\u00fcr die Sozialpartnerschaft dieser Lesart charakteristisch sind (Gerlich 1985): Erstens ein Konsens zwischen den Eliten der korporatistischen Akteure \u00fcber gemeinsame Ziele wie die Ver- wurden die Vorsitzenden des DGB und der gro\u00dfen Einzelgewerkschaften erstmals vocational training and federal, state and local economic policy discussions\". range from comprehensive collective bargaining and plant-level codetermination to chen Konsultation vollzog sich w\u00e4hren d der Finanzmarktkrise augenscheinlich der wohl deutlichste Bruch mit vorg\u00e4ngigen Entwi cklungen. Denn zu Beginn der Krise oder besser: als die Krise in den Deutungen der politischen Akteure virulent wurde \u010b (1998: 2): \"Social Partnership... refers to the nexus - and central political and economic importance - of bargaining relationships between strongly organized employers (in employer associations) and employees (in unions and works councils) that grundlegend in Frage stellen. \u00c4hnlich definiert die Sozialpartnerschaft auch Turner dern auch eine Bandbreite m\u00f6glicher Handlungsstrategien zwischen Kooperation und Konflikt in unterschiedlichen Handlungsarenen, sofern sie die Anerkennung anderer Kollektivinteressen und der Verbindlichkeit von Kollektivvertr\u00e4gen nicht interessen zwischen Kapital und Arbeit Bestandteil dieses Interaktionsmodells, sonnach durch wechselseitige Anerkennung der Kollektivakteure in Verhandlungen, durch relativ ausgeglichene Machtverteilungen zwischen den kollektiven Akteuren sowie durch die pr\u00e4gende Kraft kollektivvertraglicher Regulierungen f\u00fcr die Arbeitswirklichkeit der Besch\u00e4ftigten aus. Nicht nur sind damit widerstreitende Verteilungs- und Herrschaftsdes Jahres 2003 wurden die Gewerkschaften von der SPD-gef\u00fchrten Bundesregierung schlie\u00dflich nur noch als eine Lobbygruppe neben anderen betrachtet und zudem von den arbeitsmarktpolitischen Reformproj ekten weitgehend ausgeschlossen. Diese Entwicklung konnte als Abkehr vom traditionellen Elitenkonsens und als Signal eines vorl\u00e4ufigen Endes gesamtwirtschaftlicher Sozialpartnerschaft gewertet werden (Streeck 2005). Analytisch fruchtbarer sind hingegen die Varianten Drei und F\u00fcnf. Diese Varianten fassen Sozialpartnerschaft als ein Interaktionsmodell der Arbeitsbeziehungen, dem bestimmte Deutungsmuster, Machtressourcen und Normen als Handlungsmodalit\u00e4ten (Giddens 1991) zugeordnet sind. Sozialpartnerschaft zeichnet sich demgierung diente (Hassel 2009). Nach dem auch formalen Ende des B\u00fcndnisses Anfang gr\u00fcnen Bundesregierung eingerichtete \"B\u00fcndnis f\u00fcr Arbeit\" schlie\u00dflich erf\u00fcllte den Korporatismus nicht mit Leben, denn das B\u00fcndnis war nie mehr als eine taktische Allianz, die der Legitimationssteigerung und politischen Unterst\u00fctzung der BundesreRegionen und Branchen begrenzt (Esser\/Fach 1989). Und auch das von der rotdas Mitbestimmungsgesetz von 1976 und an der Abwendung des Staates von einer keynesianisch inspirierten Wirtschaftspolitik. Die krisenkorporatistische Regulierung des wirtschaftlichen Strukturwandels in den 1970er und 80er Jahren blieb auf einzelne Industrielle Beziehungen, 19(4): 387-411 DOI 10.1688\/1862-0035_IndB_2012_04_Haipeter 391 \"Konzertierte Aktion\" hielt in den sp\u00e4ten 1960er und fr\u00fchen 1970er Jahren nur wenige Jahre und scheiterte an der mangelnden lohnpolitischen Verpflichtungsf\u00e4higkeit der Gewerkschaften ebenso wie an der Konfliktstrategie der Arbeitgeber im Kampf um Krise, staatliche Krisenpolitik und die Sozialpartner Welche Bedeutung ist der Sozialpartnerschaft und den Sozialpartnern in den unterschiedlichen Arenen staatlicher Konsultatio n, Tarifautonomie und Betriebsverfassung f\u00fcr das \"deutsche Besch\u00e4ftigungswunder\" zugekommen? In der Dom\u00e4ne der staatli- beitgeberverb\u00e4nden f\u00fcr den Erhalt Deutschlands als Industriestandort und die m\u00f6glichst weitgehende Sicherung der Besch\u00e4ftigung im Industriesektor ab. Ende 2008 dr\u00e4ngt worden war. Viel spricht mithin daf\u00fcr, hierin eine krisenbedingte und tempor\u00e4re \u00d6ffnung der staatlichen Handlungsarena f\u00fcr die Sozialpartnerschaft zu sehen, nicht aber den Beginn eines neuen Korporatismus oder neuer Sozialpakte. F\u00fcr diese Deutung spricht der selektive Umgang mit gewerkschaftlichen Vorschl\u00e4gen und Konzepten. In der unmittel baren Krisenphase dieser Konsultationsrunde zeichnete sich zun\u00e4chst eine Interessenallianz zwischen Gewerkschaften und Arnicht eingeladen hatte und zu dem sie auch von den Interessenverb\u00e4nden nicht geEs handelt sich genau besehen um ei ne R\u00fcckkehr zu punktuellen Konsultationen. Dies bedeutet zwar gegen\u00fcber der Phase seit der Hartz-Gesetzgebung eine Neuerung, ist aber nicht gleichbedeutend mit einem neuen Sozialpakt, zu dem die Regierung timationsbeschaffer f\u00fcr die eine oder die andere Partei dienen konnten. Diese Differenzierungen sollte man im Auge behalten , wenn mit Blick auf die Konsultation zwischen Regierung und Sozialpartnern von einer R\u00fcckkehr des Korporatismus (M\u00fcllerJentsch 2010) oder von einem Krisenkorporatismus (Urban 2010) gesprochen wird. inhaltliche Kontroversen ausgetragen wurden und die Gewerkschaften nicht als Legischr\u00e4nkte die Rolle der Konsultation als Verfa hren der Legitimationsbeschaffung ein (und damit auch die politische Attraktivit\u00e4t eines Sozialpakts, dazu Hamann\/Kelly 2007), versuchten die Parteien der gro\u00dfen Koalition den Eindruck von Einigkeit und verantwortlichem Umgang mit der Krise zu signalisieren mit der Folge, dass kaum Krisenpolitik zu erzielen und m\u00f6glichen Widerstand der Gewerkschaften zu verhindern. Und zum anderen standen f\u00fcr das folgende Jahr Bundestagswahlen vor der T\u00fcr, f\u00fcr die sich die Regierungsparteien positionieren wollten. Zugleich aber, und das zum einen die Gewerkschaften mit ins Boot holen, um einen breiten Konsens in der fel mithin nicht zu. Neben dem Ziel der Bearbeitung der Krise spielten bei der Regierung Macht- und Legitimationsinteressen (zu dieser Unterscheidung Hassel 2009) eine Rolle. Sie wollte oder zu ignorieren, und die Sozialpartner ginge n keine vertraglichen Bindungen ein, f\u00fcr die sie in der Folge die Verantwortung h\u00e4 tten \u00fcbernehmen k\u00f6nnen oder wollen. Die typischen Kennzeichen von Sozialpakten - re gelm\u00e4\u00dfige Konsultationen und wechselseitige Bindungen (Avdagic\/Rhodes\/Visser 2005) \u010b trafen auf den Krisengiprung \u00fcber die Krise hinaus daran gekn\u00fcpft wa r. Zum anderen hatte der Krisengipfel den Charakter einer punktuellen Konsultation, auch wenn ihm noch ein weiterer Gipfel folgen sollte. Die Regierung war frei, Vorschl\u00e4ge der Sozialpartner aufzugreifen von Reformvorschl\u00e4gen f\u00fcr den Arbeitsmarkt oder die Sozialversicherungen. Einerseits war der Fokus breiter auf alle m\u00f6glichen Ma\u00dfnahmen der Krisenbew\u00e4ltigung ausgelegt, andererseits war er aber auch enger, weil die Themen nur auf die Krise und ihre politische Bearbeitung bezogen waren und kein Anspruch auf politische RegulieZum einen ging es beim Krisengipfel nicht um Reformpolitik und die Erarbeitung 392 Thomas Haipeter: Sozialpartnerschaft in und nach der Krise seit Jahren wieder zusammen mit den Spitzenfun ktion\u00e4ren der Arbeitgeberverb\u00e4nde zu Konsultationsrunden in das Kanz leramt eingeladen. Der Konjunkturgipfel war ein neues politisches Instrument der Regierung, die Sozialpartner in die Gestaltung ihrer Politik der Krisenbew\u00e4ltigung einzubinden. Er hatte jedoch wenig mit dem B\u00fcndnis f\u00fcr Arbeit der rot-gr\u00fcnen Vorg\u00e4ngerregierung zu tun. Umweltpr\u00e4mie f\u00fcr das Verschrotten eines Altfahrzeugs und den Kauf eines Neuwagens. Das Konjunkturpaket II hatte insgesamt ein Volumen von gut 50 Mrd. Euro. Nach Sch\u00e4tzungen des Instituts f\u00fcr Makro\u00f6konomie und Konjunkturforschung nicht, doch wiesen die Aktionspl\u00e4ne der gro\u00dfen Einzelgewerksc haften zahlreiche Gemeinsamkeiten auf. Industrielle Beziehungen, 19(4): 387-411 DOI 10.1688\/1862-0035_IndB_2012_04_Haipeter 393 mussten die Unternehmen der Metallindustrie starke Auftragseinbr\u00fcche von durchschnittlich 35% ihres normalen Auftragsvolumens hinnehmen (Gesamtmetall 2010), und auch in der chemischen Industrie sank die Kapazit\u00e4tsauslastung zwischen Oktober und Dezember des Jahres 2008 um fast 20 Prozentpunkte. Die Gewerkschaften gingen deshalb mit der zentralen Forderung nach Besch\u00e4ftigungssicherung und nach St\u00fctzung der Nachfrage in den Krisengipfel. Ein abgestimmtes Programm gab es zwar 1 Kasten 1: Die Programme der IG Metall und der IG BCE von Ende 2008 - in Zusammenfassung des Autors Das Sieben-Punkte-Programm der IG Metall 1. Keine Entlassungen in 2009 durch Verzicht auf betriebsbedingte K\u00fcndigungen; 2. Schutz der Leiharbeiter durch Erhalt der Arbeitspl\u00e4tze bei den Leiharbeitsfirmen; 3. Sicherung der Kreditversorgung der Realwirtschaft; 4. Die Einf\u00fchrung einer Umweltpr\u00e4mie f\u00fcr Alt-Autos im Umfang von 3.000 Euro; 5. Die Ausgabe von Konsumschecks sowie eine Aufstockung der Monatss\u00e4tze von Hartz IV; 6. Die Auflegung eines Zukunftsinvestitionsfonds von 100 Mrd. Euro \u00fcber eine Zukunftsanleihe in H\u00f6he von zwei Prozent auf Verm\u00f6gen privater Haushalte \u00fcber 750.000 Euro; 7. Die Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung. Das Zehn-Punkte-Programm der IG BCE 1. Verabschiedung der Unternehmensleitungen vom Kurzfrist-Denken; 2. Ausweitung des Schutzschirms f\u00fcr Arbeit in Form des Deutschlandfonds; 3. Z\u00fcgige Ausweitung der Konjunkturprogramme; 4. Reform der kalten Steuerprogression und Ausgabe von Konsumschecks; 5. Wiedereinf\u00fchrung der vollen Pendler-Pauschale; 6. Vorziehung der steuerlichen Absetzbarkeit der Krankenkassenbeitr\u00e4ge; 7. Neuregelung der Leiharbeit nach dem Grundsatz \"Gleicher Lohn f\u00fcr gleiche Arbeit\" und Regelung zu branchenbezogenen Mindestl\u00f6hnen; 8. Ausdehnung des Kurzarbeitergeldes von 12 auf 18 Monate; 9. Reform der Managerverg\u00fctung zugunsten langfristiger Wachstumsanreize; 10. Soziale Verantwortung Dividendenaussch\u00fcttungen. Zentrale Forderungen der Gewerkschaftsseite sind schlie\u00dflich in das neue Konjunkturprogramm eingeflossen. Dazu z\u00e4hlen Zukunftsinvestitionen der \u00f6ffentlichen Hand von rund 15 Mrd. Euro, die F\u00f6rderung der Elektromobilit\u00e4t sowie schlie\u00dflich die 1 dazu Kasten 1: http:\/\/www.igmetall.de\/cps\/rde\/xchg\/SID-BC3B0A5D-6058A00C\/internet\/style.xsl\/ kurs_wechsel.htm; http:\/\/www.igbce.de\/ portal\/site\/igbce\/template.RAW; Zugriff 02.02.2012. industriellen Exportwirtschaft erm\u00f6glicht hat (Herzog-Stein\/Seifert 2010). bei (s. Tab. 1), die den Erhalt von weit \u00fcber einer Million Arbeitspl\u00e4tze vor allem in der k\u00fcrzung durch Kurzarbeit pro Kurzarbeit er auf 30% der vertraglichen Arbeitszeiten (Brenke et al. 2010). Qualifizierungsma\u00dfnahmen blieben \u00fcbrigens trotz der finanziellen Anreize die Ausnahme. Nach Berechnungen des IA B (Fuchs et al. 201 0) trug die Kurzarbeit im Jahr 2009 mit gut 13 Stunden zu einer Arbeitszeitverk\u00fcrzung von 41,3 Stunden Besch\u00e4ftigten von Beginn der Kurzarbeit an. Kurzarbeit trug wesentlich dazu bei, dass die Besch\u00e4ftigung trotz des dramatischen Wachstumseinb ruchs von 4,9% des BIP in 2009 nahezu konstant blieb. Im Durchschnitt belief sich Ende 2009 die Arbeitszeitveralternativ, der vollen \u00dcbernahme der Beitr\u00e4ge bei gleichzeitiger Qualifizierung der verzichten, die sie schlie\u00dflich trafen, einige symbolische Strahlkraft. Zudem bestanden in zehn der 30 Unternehmen Verei nbarungen zur Besch\u00e4ftigungssicherung, die K\u00fcndigungen ausschlossen. Damit waren 900.000 Arbeitspl\u00e4tze der insgesamt 1,7 Mio. Besch\u00e4ftigten der DAX-Unternehmen in Deutschland vertraglich garantiert (Rose 2009). Der zweite und f\u00fcr die personalpolitische Praxis der Betriebe weit wichtigere Punkt war die Ausweitung der Kurzarbeit . Hierzu wurde eine Verl\u00e4ngerung der Bezugsdauergrenzen des Kurzarbeitergeldes von 12 auf 18 Monate beschlossen (ab Juli 2009 verl\u00e4ngert auf 24 Monate), bei 50%iger \u00dcbernahme der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge des Arbeitgebers ab dem ersten und voller \u00dcbernahme ab dem siebten Monat sowie, 1,4% f\u00fcr 2009 und 0,8% in 2010 (IMK 2009). Zwei weitere Punkte aus den Forderungskatalogen der Gewerkschaften erlangten ebenfalls gro\u00dfe Bedeutung. Dazu z\u00e4hlt als erster Punkt die Forderung nach Verzicht der Unternehmen auf betriebsbedingt e K\u00fcndigungen. Diese Forderung wurde auch vom Arbeitsminister aufgenommen und an die im DAX notierten Gro\u00dfunternehmen gerichtet. Einen Ausschluss betriebsbedingte r K\u00fcndigungen sagten diese zwar nicht zu. Doch hatte auch die schw\u00e4chere Aussage, nach M\u00f6glichkeit auf K\u00fcndigungen zu 394 Thomas Haipeter: Sozialpartnerschaft in und nach der Krise (IMK) hat alleine die Umweltpr\u00e4mie f\u00fcr Autos einen Wachstumsschub von einem Prozent des BIP ausgel\u00f6st. Der Beitrag des Staates zu m wirtschaftlichen Wachstum in der Folge der Konjunkturprogramme betrug nach Angaben des IMK 0,5% f\u00fcr 2008, Tab. 1: Komponenten der Arbeitszeitentwicklung in 2009 (Fuchs et al. 2010; eigene Darstellung) Instrumente der Arbeitszeitverk\u00fcrzung Arbeitszeitverk\u00fcrzung in 2009 pro Besch\u00e4ftigten in Stunden Kurzarbeit -13,4 Reduzierung der Wochenarbeitszeit -10,1 Reduzierung \u00dcberstunden -7,9 Abbau Guthaben Arbeitszeitkonten -7,0 Teilzeiteffekt -7,5 Kalendereinfl\u00fcsse -0,7 Krankenstand 0,1 Urlaub 4,6 Nebenerwerbst\u00e4tigkeit 0,6 Gesamtver\u00e4nderung 2009 -41,3 Entgelterh\u00f6hung, und in der Metallindustrie die Sicherung der Realeinkommen. Dies war f\u00fcr sich genommen schon eine kleine Umw\u00e4lzung der Tarifrituale. Hinzu kam, dass die Gewerkschaften in beiden Branc hen den Schwerpunkt auf Regelungen zur Besch\u00e4ftigungssicherung legten. Anders als in der Metallindustrie haben sich dabei die Tarifparteien in der chemischen Industrie ausdr\u00fccklich auf eine Tradition der Sozialgelterh\u00f6hung von 2,1% f\u00fcr das Jahr 2009 mit flexibler Dezember-Komponente f\u00fcr 2008 vereinbart, die es den Betriebsparteien erlaubte, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Erh\u00f6hung zu verschieben. Da in beiden Branchen die Tarifvertr\u00e4ge jeweils f\u00fcr das Jahr 2009 galten, wurden die n\u00e4chsten Entgelttarifvertr\u00e4ge erst f\u00fcr das Jahr 2010 vereinbart. Beide Gewerkschaften verzichteten in dieser Tarifrund e erstmalig auf quantifizierte Lohnforderungen. In der chemischen Industrie verlangte die Gewerkschaft eine \"angemessene\" dustrie hingegen wurde nach Warnstreiks und schwierigen Verhandlungen eine Entunter dem Eindruck des starken Konjunkturr\u00fcckgangs standen. In der chemischen Industrie konnte deshalb auch eine Anhebung der Entgelte von 4,4% f\u00fcr 2008 sowie eine Stufenerh\u00f6hung ab Fr\u00fchjahr 2009 von 3,3% vereinbart werden. In der Metallintieren wie in der Krise. Damit wurde die Sozialpartnerschaft wieder in ihre f\u00fcr Deutschland angestammten Aren en zur\u00fcckgeworfen, die Tarifautonomie und die Betriebsverfassung. des Konjunktureinbruchs im ersten Quartal des Jahres 2009 geladen hatte. Gegenstand des Gipfels sollte aus Sicht der Regierung aber kein neues Konjunkturpaket sein, sondern nur eine Bestandsaufnahme der bisherigen Ma\u00dfnahmen. Die gro\u00dfen Einzelgewerkschaften hatten im Vorfeld des Gipfels jedo ch Aktionsprogramme entwickelt, in denen sie neue Investitionsprogramme, die Auflage eines Beteiligungsfonds zur Unterst\u00fctzung der realwirtschaftlichen Unternehmen und die Neuregulierung der Arbeits- und Finanzm\u00e4rkte forderten. Dass die Gewerkschaften mit ihren Forderungen auf dem zweiten Konjunkturgipfel und danach nicht mehr durchdrangen, zeigte zweierlei. Erstens gab es f\u00fcr alle Forderungen, die auf Verteilungsfragen und auf die Ver\u00e4nderung der Regulierungsgrundlagen der Arbeits- und Finanzm\u00e4rkte abzielten, keine Schnittmenge f\u00fcr Interesse nkompromisse. Und zum andere n hatte sich das Zeitfenster f\u00fcr effektive Konsultationen schon wieder geschlossen. Ein untr\u00fcglicher Indikator daf\u00fcr ist auch, dass mit der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in der zweiten H\u00e4lfte des Jahres 2009 und nach der Bundestagswahl die Regierung kein Interesse mehr daran zeigte, die Sozialpartner noch einmal in \u00e4hnlicher Form zu konsulten Krisengipfels, zu dem die Regierung im Angesicht der dramatischen Versch\u00e4rfung Industrielle Beziehungen, 19(4): 387-411 DOI 10.1688\/1862-0035_IndB_2012_04_Haipeter 395 Trotz dieser Erfolge blieb die Ausweitung der Sozialpartnerschaft in die Dom\u00e4ne politischen Handelns jedoch selektiv und tempor\u00e4r. Dies zeigt das Schicksal des zweiSozialpartnerschaft und Tarifautonomie \u010b Zwei Industriebranchen Auf der Ebene der Tarifautonomie dominierte in der Krisenphase das Interaktionsmodell der Sozialpartnerschaft in den von der Krise am st\u00e4rksten betroffenen Industriesektoren eindeutig. Sowohl in der Metall- und Elektroindustrie als auch in der chemischen Industrie fanden im Jahr 2008 Entgelttarifverhandlungen statt. In der chemischen Industrie waren die Verh andlungen noch vor dem Kriseneinbruch gef\u00fchrt worden, w\u00e4hrend die Verhandlungen in der Metallindustrie im zweiten Halbjahr bereits beitergeld steigt. Diese Regelung senkt die betr ieblichen Remanenzkost en, also die trotz Kosten\u00fcbernahme durch die Bundesagen tur f\u00fcr Arbeit weiterhin bestehenden fixen Personalkosten, zu denen auch tarifliche Ein malzahlungen geh\u00f6ren. Daf\u00fcr haben die Tarifparteien in gemeinsamer Initiative eine Zustimmung des Gesetzgebers beit\" vereinbart. Er enthielt zwei Modelle der Besch\u00e4ftigungssicherung. Nach dem ersten Modell k\u00f6nnen die Betriebsparteien durch freiwillige Betriebsvereinbarung die tariflichen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) gleichm\u00e4\u00dfig auf das monatliche Arbeitsentgelt verteilen, wodurch die Bemessungsgrundlage f\u00fcr das Kurzarhinten verlagert werden konnte. Zus\u00e4tzlich wurde der Tarifvertrag \"Zukunft in Argelttabellen des vorigen Tarifvertrages f\u00fcr elf Monate bei einer Einmalzahlung vor. Anders als in der chemischen Industrie hatte der Tarifvertrag eine Laufzeit von 23 Monaten; f\u00fcr die Monate 12 bis 23 wurde eine Entgelterh\u00f6hung von 2,7% festgelegt, deren Beginn nach betrieblicher Vereinbarung um zwei Monate nach vorne und nach \"1.000 f\u00fcr 1.000\"). \u00c4hnlich verliefen die Verhandlungen in der Metallindustrie. Hier konnten bereits in Sondierungsgespr\u00e4chen Kernpunkte einer m\u00f6glichen Einigung ausgelotet werden. Als Pilotbezirk wurde der Bezirk NRW ausgew\u00e4hlt, und bereits in der ersten - wenn auch 12 Stunden langen - Verhandlungsrunde wurde ein Verhandlungsergebnis erzielt. Der Abschluss sah analog zur chemischen Industrie die Beibehaltung der EntJahr und mit 1.000 Euro monatlich unterst\u00fctzen soll (das Modell erhielt den Titel demzufolge in den Jahren 2001 bis 2013 pro Jahr 9.000 Ausbildungspl\u00e4tze in der Branche angeboten und zudem ein Ausbildungsfonds eingerichtet werden soll, der die \u00dcbernahme von bis zu 1.000 Auszubildenden nach der Ausbildung f\u00fcr maximal ein Einmalzahlungen die Nutzung interner Flexibilit\u00e4tsinstrumente wie Kurzarbeit und tarifliche \u00d6ffnungsklauseln und die Bildung regionaler Besch\u00e4ftigungsnetzwerke zur Vermittlung von Besch\u00e4ftigten vor; betr iebsbedingte K\u00fcndigungen sind als Ultima Ratio gegen\u00fcber dem Betriebsrat gesondert zu begr\u00fcnden. Zur Kurzarbeit bestand in der chemischen Industrie schon zuvor die tariflich vereinbarte Vorgabe, das Kurzarbeitergeld, das nach gesetzlicher Regelung 67% (mit Kindern) oder 60% (ohne Kinder) des Monatsnettoentgeltes betr\u00e4g t, auf 90% aufzustocken (dazu auch Bispinck 2009). Ferner wurde der bereits 2003 vereinbarte Tarifvertrag Ausbildung verl\u00e4ngert, schluss sah neben einer Weiterf\u00fchrung der Entgelttabelle f\u00fcr 11 Monate und zwei 396 Thomas Haipeter: Sozialpartnerschaft in und nach der Krise partnerschaft im Sinne der Lesart Zwei bezogen (dazu K\u00e4dtler\/Hertle 1997). Diese hatten sie in den Vorjahren auch ausdr\u00fccklich zu f\u00f6rdern und weiter zu entwickeln versucht, beispielsweise durch Sozialpartner-Ve reinbarungen als gemeinsamen Positionierungen und Willensbekundungen. Vor diesem Hintergrund \u00fcberrascht es auch nicht, dass sich die Tarifparteien der chemischen Industrie im November 2008 zu einem Spitzengespr\u00e4ch getroffen und danach ein geme insames Kommuniqu\u00e9 ver\u00f6ffentlicht haben, in dem sie die staatliche n Rettungspakete als unvermeidlich, eine effektive Finanzmarktaufsicht als notwendig und eine Ausweitung des Kurzarbeitergeldes als sinnvoll bezeichneten. In den Verhandlungen zur Tarifrunde 2010 wurde bereits in der ersten zentralen Tarifrunde - regionale Tarifverhandlungen finden in der chemischen Industrie zwar vorgelagert statt, bleiben aber regelm\u00e4\u00dfig ohne Einigung - ein Verhandlungsergebnis erzielt, das die Tarifparteien als \"Krisen-B\u00fcndnis-Chemie\" bezeichneten. Der Ab- zeitverk\u00fcrzung - und damit eine Umverteilung der Arbeit unter den Besch\u00e4ftigten \u010b jenseits der Kurzarbeit geschaffen haben, die so in anderen L\u00e4 ndern nicht bestanden haben, und weil sie diese Optionen zugleich mit Regelungen zur Besch\u00e4ftigungssichechung. In den beiden exponierten Industriebran chen Metall- und chemische Industrie gibt es dazu eine Reihe von einander erg \u00e4nzenden Regelungen (Kasten 2). Es waren nicht zuletzt diese Regelungen, die in der Krise die hohe interne Flexibilit\u00e4t der Betriebe erm\u00f6glicht haben, weil sie Optionen f\u00fcr eine kollektive ArbeitsUnternehmen in der Krise durch Nutzung der internen Flexibilit\u00e4t ihre Stammbesch\u00e4ftigung weitgehend halten konnten. Zu diesen Regulierungen geh\u00f6ren vor allem die Tarifvertr\u00e4ge zur Besch\u00e4ftigungssicherung und die M\u00f6glichkeiten der Tarifabweizahl der daran beteiligten Besch\u00e4ftigten sank auf ein Drittel des Vorjahreswertes (WSI-Pressdienst 2011), und die beiden zentralen Branchen des Industriesektors hatten daran gro\u00dfen Anteil. Die Harmonie der Lohnmoderation blieb aber auf die Krise beschr\u00e4nkt. Sie ist keine l\u00e4ngerfristige tarifpolitische Strategie der Gewerkschaften in den weltmarktexponierten Exportindustrien. Denn es sind gerade diese Branchen, in denen die Tarifl\u00f6hne in der letzte n Dekade den kostenneutralen Verteilungsspielraum aus Inflation und Produktivit\u00e4tsentwicklung auch tats\u00e4chlich ausgesch\u00f6pft haben (Bispinck 2011). Dies zeigt sich auch daran, dass die IG BCE in der Tarifrunde 2011 mit einer ambitionierten Lohnforderung von sieben Pr ozent und dem ausdr\u00fccklichen Ziel, einen lohnpolitischen Ausgleich f\u00fc r die Lohnzur\u00fcckhaltung des Vorjahres zu erreichen, in die Verhandlungen ging und dass sie schlie\u00dflich eine Entgelterh\u00f6hung von 4,1% durchsetzen konnte. Die Tarifvereinbarungen der Krise waren nicht die einzigen Ansatzpunkte, mit denen auf der Ebene der Tarifautonomie eine sozialpartnerschaftliche Politik der Besch\u00e4ftigungssicherung gef\u00f6rdert wurde. Denn die Tarifparteien hatten mit vielf\u00e4ltigen tariflichen Regulierungen bereits vor der Krise die Grundlagen daf\u00fcr gelegt, dass die in der Krise ausdr\u00fccklich gelobt. Dieses Lob trug die Hoffnung in sich, dass Tarifverhandlungen doch immer so funktionieren sollten. In dieses Bild einer scheinbaren neuen Harmonie der Sozialpartnerschaft im Sinne der Lesart Zwei passt der Tatbestand, dass in 2010 die Zahl der Arbeitsk\u00e4mpfe deutlich zur\u00fcckgegangen ist; die AnSignal der Vernunft gepriesen und die Gewerkschaften f\u00fcr ihre neuen Tarifstrategien Metall angestrebte formale Versch\u00e4rfung der \u00dcbernahmeanspr\u00fcche gelang jedoch nicht; die tariflich vorgesehene befristete \u00dcbernahme von einem Jahr behielt Bestand. Kehrseite der Besch\u00e4ftigungssicherung war eine von den Gewerkschaften ausdr\u00fccklich verfolgte Politik der Lohnmoderation . Die Arbeitskosten sollten niedrig gehalten werden, um in der Krise keine Besch\u00e4ftigung zu gef\u00e4hrden. Vor allem deshalb wurden die Tarifvereinbarungen von den Arbeitgeberverb\u00e4nden beider Branchen als Pflichten einer Pr\u00fcfung der \u00dcbernahme von Auszubildenden haben. Die von der IG Teilentgeltausgleich und Ausschluss betriebsbedingter K\u00fcndigungen auf bis zu 28 Stunden ohne und bis zu 26 Stunden mit Zustimmung der Tarifparteien gesenkt werden. Zur F\u00f6rderung der Ausbildung wurde vereinbart, dass die Arbeitgeber erweiterte Kurzarbeit durch freiwillige Betriebsvereinbarung die w\u00f6chentliche Arbeitszeit mit Industrielle Beziehungen, 19(4): 387-411 DOI 10.1688\/1862-0035_IndB_2012_04_Haipeter 397 erwirkt, der daraufhin auch die Erstattung der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge bis M\u00e4rz 2012 verl\u00e4ngert hat. Nach dem zweiten Modell kann anschlie\u00dfend an diese tarifliche lungshoheit der Tarifparteien. vereinbaren und unterliegen damit der VerhandKurzarbeit haben Betriebsr\u00e4te ihre Mitbes timmungsm\u00f6glichkeiten aktiv genutzt. Anabweichungen sind als Erg\u00e4nzungstarifvertr\u00e4ge zu lung entsprechender Unterlagen verpflichtet. Tarif-einer umfassenden Information und der BereitstelTarifvertragsparteien vor. Die Unternehmen sind zu der chemischen Industrie gibt es nicht. Die Verein-barung sieht daf\u00fcr die Pr\u00fcfung von Ma\u00dfnahmen durch die Betriebsparteien unter Hinzuziehung der le Begrenzungen wie in den Korridorregelungen vestitionsbedingungen. Thematische oder materielrifabweichung sind die Sicherung oder der Ausbau der Besch\u00e4ftigung sowie die Verbesserung der Innovations- und Wettbewerbsf\u00e4higkeit und der Ineinheitlicht. Bedingung f\u00fcr den Abschluss einer Tarungsklauseln f\u00fcr westdeutsche Tarifgebiete vergen ausgeschlossen. Pforzheimer Vereinbarung \u00db : In der Pforzheimer Vereinbarung des Jahres 2004 werden vorhergehende Regelungen zur Tarifabweichungen wie die H\u00e4rtefallklausel f\u00fcr Ostdeutschland oder die SanieBetriebsvereinbarung. W\u00e4hrend der Laufzeit der Vereinbarungen sind betriebsbedingte K\u00fcndigunchenstunden vor. Die Entgelte sinken proportional zur Arbeitszeit; Umrechnungen der tariflichen Sonderzahlungen auf die Monatsentgelte sind m\u00f6glich. Die Arbeitszeitverk\u00fcrzung erfolgt durch freiwillige gelarbeitszeit von 38 Stunden auf bis zu 33 Womit tariflicher Regelarbeitszeit von 35 Stunden sehen sie eine Arbeitszeitverk\u00fcrzung auf bis zu 30, in den ostdeutschen Tarifgebieten mit tariflicher Reder erneuert. In den westdeutschen Tarifgebieten Metallindustrie \u00db Tarifvertr\u00e4ge zur Standort- und Besch\u00e4ftigungssicherung: Diese Tarifvertr\u00e4ge existieren seit Mitte der 1990er Jahre und wurden seitdem immer wiewerden. Abweichungen k\u00f6nnen zu allen tariflichen Themen vereinbart werden und sind durch die Tarifvertragsparteien abzuschlie\u00dfen. und erst nach Pr\u00fcfung der Korridorregelungen genutzt fristet weiter gelten. Firmenbezogene Verbandstarifvertr\u00e4ge \u00db : Ebenfalls seit Mitte 2002 existiert die M\u00f6glichkeit, eine vom Verbandstarifvertrag abweichende Tarifvereinbarung f\u00fcr ein Unternehmen analog eines Haustarifvertrages zu treffen. Dieses Instrument soll der Erg\u00e4nzung dienen weichung kann nach Betriebsvereinbarung auch unbezelne Betriebe oder Betriebsteile befristet niedrigere Entgelts\u00e4tze aushandeln, sofern diese in einer Tarifkonkurrenz zu anderen Tarifvertr\u00e4gen stehen. Die Abben. Tarifkonkurrierende Betriebe \u00db : Nach der seit Mitte 2002 g\u00fcltigen Regelung k\u00f6nnen die Betriebsparteien f\u00fcr einrungen \u00fcbertariflicher Leistungen sollten Vorrang ha(oder anderer Einmalzahlungen wie des Urlaubsgeldes) f\u00fcr das laufende Kalenderjahr zu. Auch hier sind K\u00fcrzungen wirtschaftlich zu begr\u00fcnden, und Reduzieund des Auszahlungszeitpunktes der Jahresleistung rung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit oder wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens. Der Abbau \u00fcbertariflicher Leistungen soll Vorrang haben. Jahresleistung\/Einmalzahlung \u00db : Die Anfang 2002 vereinbarte Regelung l\u00e4sst eine Ver\u00e4nderung der H\u00f6he gen wie die Besch\u00e4ftigungssicherung, die Verbessekung um bis zu 10%. Sie ist gekn\u00fcpft an die Bedingunbis zu 2,5 Stunden mit Entgeltausgleich. Erstreckt sich die Geltung der Abweichung auf gr\u00f6\u00dfere Betriebe oder Betriebsteile, ist die Zustimmung der Tarifvertragsparteien verpflichtend. Entgeltkorridor: \u00db Die Anfang 1998 in Kraft getretene Regelung er\u00f6ffnet die M\u00f6glichkeit einer Entgeltabsender tariflichen Regelarbeitszeit von 37,5 Stunden um dritte Arena der Sozialpartn erschaft neben der Politik und der Tarifautonomie ist nun einzugehen. 398 Thomas Haipeter: Sozialpartnerschaft in und nach der Krise rung verbunden haben. Diese M\u00f6glichkeiten ab er mussten auch betrieblich genutzt werden; und Grundlage daf\u00fcr war die Sozialpartnerschaft in den Betrieben. Auf diese Kasten 2: Tarifliche Vereinbarungen zur Besch\u00e4ftigungssicherung und zur Tarifabweichung Chemische Industrie \u00db Arbeitszeitkorridor: Die 1994 geltende Regelung erlaubt die Arbeitszeitverl\u00e4ngerung oder -verk\u00fcrzung Sozialpartnerschaft und die interne Flexibilit\u00e4t der Betriebe Die Arbeitszeitverk\u00fcrzung wurde in den Betrieben organisiert und umgesetzt. Hier wurden Vereinbarungen zur Besch\u00e4ftigun gssicherung getroffen, Arbeitszeiten kollektiv reduziert, Mehrarbeit zur\u00fcckgefahren, Arbeitszeitkonten ger\u00e4umt und schlie\u00dflich auf die Kurzarbeit vereinbart. In all diesen Fragen der Arbeitszeit einschlie\u00dflich der die Einhaltung abgeschlossener Vertr\u00e4ge gepocht und Neuverhandlungen zur Besch\u00e4ftigungssicherung abgelehnt haben. Neben der kollektiven Besch\u00e4ftigungssicherung dienten vor allem Arbeitszeitkonten als Instrument der internen Flexibilit\u00e4t. Dass der Abbau von Arbeitszeitkonten mit (Bogedan\/Brehmer\/Herzog-Stein 2009). Diese Vereinbarungen hatten in der Regel eine mehrj\u00e4hrige Laufzeit, so dass vielfach die Besch\u00e4ftigungssicherung \u00fcber die Krise hinweg getragen haben d\u00fcrfte und daher keine neuen Vereinbarungen abgeschlossen wurden. In dieser Situation ist anzunehmen, dass die Betriebsr\u00e4te zu gro\u00dfen Teilen auf die Werte aber stark; in den Investitions- und Gebrauchsg\u00fcterindustrien betrug der Anteil der Betriebe, die Kurzarbeit genutz t haben, 49% und der Anteil derjenigen, die Arbeitszeitkonten abgebaut haben, 53%. Zudem bestanden in einem Viertel aller Betriebe vor der Krise abgeschlossene Vereinbarungen zur Besch\u00e4ftigungssicherung einer Nutzung in 30% der Betriebe die gr\u00f6\u00dfte Verbreitung auf, gefolgt von der Kurzarbeit in 20%, betrieblicher Umsetzungen in 14%, Entgeltreduzierungen in 11%, sonstigen Ver\u00e4nderungen der Arbeitszeit in ac ht Prozent und Einschnitten bei betrieblichen Sozialleistungen in f\u00fcnf Prozent der Betriebe. Nach Branchen unterscheiden sich 2009). Nach Angaben der Betriebsr\u00e4te wies der Abbau von Arbeitszeitkonten mit arbeiteten weniger als 10% der Besch \u00e4ftigten in Kurzarbeit, ein deutlich geringerer Anteil als in der Metallindustrie. Die Arbeitszeit wurde durch die verschiedenen Instrumente der Arbeitszeitverk\u00fcrzung um etwa 7% reduziert, bei einem R\u00fcckgang des Produktionsvolumens Ende 2008 um gut 18%. Genaueren Aufschluss \u00fcber die Instrumente und Ma\u00dfnahmen der betrieblichen Besch\u00e4ftigungssicherung gibt eine Sonderbefragung im Rahmen der der WSIBetriebsr\u00e4tebefragung, die im Sommer 2009 durchgef\u00fchrt wurde (Bogedan et al. weiter besch\u00e4ftigt. In der chemischen Industrie wa ren nach Angaben des Spitzenverbandes der Arbeitgeber, dem Bundesarbe itgeberverband Chemie (BAVC), auf dem H\u00f6hepunkt der Krise im April 2009 knapp 47.500 Besch\u00e4ftigte in Kurzarbeit und am Ende des Jahres nur noch gut 11.000 (BAVC 2010). Auch in der kritischen Phase ein Viertel aller Besch\u00e4ftigten der Branche und rund zwei Drittel aller Kurzarbeiter in Deutschland insgesamt. Den Angaben von Gesamtmetall (2010) zufolge wurde insgesamt eine Verringerung des Arbeitszeitvolume ns um 8% erreicht; 6% davon gingen auf das Konto der Kurzarbeit, 2% auf das der anderen Instrumente der Arbeitszeitverk\u00fcrzung. Kurzarbeit hat also in der Metall- und Elektroindustrie eine gr\u00f6\u00dfere Rolle bei der Arbeitsumverteilung gespielt als in andere n Branchen. Dennoch verloren insgesamt rund 200.000 Besch\u00e4ftigte ihre Stelle, und 104.000 Leiharbeiter wurden nicht Mai 2009, auf dem H\u00f6hepunkt der Krise, 974.500 Besch\u00e4ftigte in Kurzarbeit; mehr als k\u00f6nnen. Mehr noch, viele dieser M\u00f6glichkeiten waren auch durch die Betriebsparteien \u00fcberhaupt erst geschaffen worden. Mit Blick auf die Arbeitszeitverk\u00fcrzung entwickelte sich in den Unternehmen nach dem Kriseneinbruch ein typischer Ablauf. Zu Beginn der Krise wurde zun\u00e4chst \u00dcberstunden zur\u00fcckgef\u00fchrt, dann Zeitguthaben abgebaut und Betriebsurlaub vorgezogen. Als die damit verbunden Spielr\u00e4ume der Arbeitszeitverk\u00fcrzung aufgebraucht waren, kam die Kurzarbeit zum Einsatz. In der Spitze waren in der Metallindustrie im Industrielle Beziehungen, 19(4): 387-411 DOI 10.1688\/1862-0035_IndB_2012_04_Haipeter 399 ders formuliert: Ohne die Mitarbeit der Betriebsr\u00e4te h\u00e4tten die gesetzlichen und tariflichen Regelungsm\u00f6glichkeiten der internen Flexibilit\u00e4t gar nicht ausgesch\u00f6pft werden erarbeitet, der die Einsatzflexibilit\u00e4t der Besch\u00e4ftigten erh\u00f6hen und auf diese Weise eine geplante Reorganisation der Gruppenarbeit qua lifikatorisch unterst\u00fctzen sollte. Die Kurzarbeit \u00f6ffnete aus Sicht des Betriebsrates ein Zeitfenster f\u00fcr Qualifizierung. men des Anlagenbaus wurde auf Initiative des Betriebsrates ein Qualifizierungsplan ein Betrieb vorgestellt, der im Rahmen ei nes von der Hans-B\u00f6ckler-Stiftung finanzierten Forschungsprojekts im Zeitraum Ende 2009\/Anfang 2010 untersucht wurde (Haipeter et al. 2011). In diesem mit rund 500 Besch\u00e4ftigten mittelgro\u00dfen Unternehwenige Betriebe genutzt. Nur in 13% der Betriebe durchlief wenigstens ein in Kurzarbeit besch\u00e4ftigter Arbeitnehmer eine Qualifizierungsma\u00dfnahme, und nur 8% aller Kurzarbeitenden nahmen an solchen Ma\u00dfnahmen teil (Bechmann 2010). Entscheidend f\u00fcr die betrieblichen Qualifizierungsaktivit\u00e4te n waren nach den Erfahrungen eigener Fallstudien vor allem die Initiativen der Betriebsr\u00e4te. Daf\u00fcr sei exemplarisch die Kurzarbeit m\u00f6glichst gleichm\u00e4\u00dfig zu verteilen, betriebsbedingte K\u00fcndigungen auszuschlie\u00dfen sowie Qualifizierungen zu planen und zu unterst\u00fctzen. Die mit der Ausweitung der Kurzarbeit verbundenen Qualifizierungsanreize haben jedoch nur zu verhandeln, Benachteiligungen f\u00fcr bestimmte Besch\u00e4ftigtengruppen zu vermeiden, triebsparteien (Haipeter 2006). Doch ist da von auszugehen, dass f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten in der Krise die Besch\u00e4ftigungsinteressen gegen\u00fcber Autonomieinteressen der Arbeitszeit an Bedeutung gewo nnen haben. Hinzu kommt ferner, dass die Reduzierung von Arbeitszeitkonten im Gegensatz zu Kurzarbeit und Verk\u00fcrzungen der Wochenarbeitszeit keine Absenkungen der effektiven Entgelte zur Folge haben, was sie f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten als Ma\u00dfnahme der Arbei tszeitreduzierung attraktiv macht. Auch die Kurzarbeit ist Gegenstand der sozialpartn erschaftlichen Regulierung. Nicht nur haben die Betriebsr\u00e4te dabei nach \u00a787.1 des Betriebsverfassungsgesetzes ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Die Aufgaben de r Betriebsr\u00e4te bei der Regelung von Kurzarbeit bestehen vor allem darin, den Umfang und die Dauer der Kurzarbeit grenzen f\u00fcr Zeitguthaben bei 135 Stunden und f\u00fcr Zeitschulden bei 69 Stunden (Gro\u00df\/Schwarz 2009) - sind hier insbesondere die M\u00f6glichkeiten kollektiven Abbaus zu nennen. Kollektive Zeitentnahmen durch Beschluss der Betriebsparteien k\u00f6nnen in den Betriebsvereinbarungen als gesonderte Klausel angef\u00fchrt sein; alternativ dazu k\u00f6nnen auch Konten gesondert f\u00fcr die Zwecke des Ausgleichs von Schwankungen der Konjunktur oder der Kapazit\u00e4tsauslastung ein gerichtet worden sein. Zwar besteht dabei grunds\u00e4tzlich ein potenzieller K onflikt zwischen individueller Autonomie in der Arbeitszeitgestaltung und kollektiver besch\u00e4ftigungspolitischer Interessen der BeDienstleistungsbereich mit 38 Stunden (Zapf\/Brehmer 2010). Die Abbaum\u00f6glichkeiten h\u00e4ngen entscheidend von der Konstr uktion der Arbeitszeitkonten ab, die in den H\u00e4nden der Betriebsparteien liegt. Neben den Obergrenzen f\u00fcr Guthaben und Zeitschulden - in 2007 lagen im Produzierenden Gewerbe die durchschnittlichen Oberdaran, dass sich in den Jahren zuvor Arbeitszeitkonte n rasch verbreitet hatten. Verf\u00fcgten nach Angaben des IAB-Betriebspanels in 1999 rund 35% der Arbeitnehmer \u00fcber ein Arbeitszeitkonto, so waren es zehn Jahre sp\u00e4ter in 2009 bereits 51%. Im Durchschnitt sind in der Krise die Guthaben auf Arbei tszeitkonten von 72 auf 27 Stunden zur\u00fcckgegangen. Der R\u00fcckgang war in der Industrie mit 50 Stunden gr\u00f6\u00dfer als im 400 Thomas Haipeter: Sozialpartnerschaft in und nach der Krise sieben Stunden pro Besch\u00e4ftigten im Jahr 2009 (siehe Tabelle 1) gerade in der Anfangsphase der Krise ein so bedeutsames Ausma\u00df erreichen konnte, lag vor allem Personal benennen. Erstens die verbreitete Personalstrategie der unteren Linie, die dazu gef\u00fchrt hatte, dass die Unternehmen im Aufschwung ab 2006 erstmals mit einen Fachkr\u00e4ftemangel konfrontiert waren, de r hohe Rekrutierungskosten nach sich zog; zweitens das Auslaufen der staatlichen Fina nzierung des Vorruhestands als Alternative des sozialvertr\u00e4glichen Personalabbaus; und drittens der politische Druck der Regierung f\u00fcr Besch\u00e4ftigungssicherung, der dem Erhalt der Stammbelegschaften als Handlungsstrategie der Unternehmen eine besondere Legitimit\u00e4t verlieh. Zu erg\u00e4nzen ist in dieser Aufz\u00e4hlung die zentrale Rolle der Betriebsr\u00e4te. Denn die Betriebsr\u00e4te haben in den Betrieben die Strategien der Besch\u00e4ftigungssicherung und des Hortens von Arbeitskr\u00e4ften entscheidend gef\u00f6rdert. Schon in den Jahren der Vert\u00e4t. Nach Bosch (2011) lassen sich neben der Nutzung der temporalen Flexibilit\u00e4tsspielr\u00e4ume zumindest drei Handlungsmotive der Unternehmen f\u00fcr das Horten von beitspl\u00e4tze. Zur sozialpartnersch aftlichen Besch\u00e4ftigungspolitik der Betriebe geh\u00f6rten daher nicht nur die Arbeitszeitverk\u00fcrzung, sondern auch das Horten von Arbeitskr\u00e4ften und die Inkaufnahme einer deutlich negativen Entwicklung der ArbeitsproduktiviMio. Arbeitspl\u00e4tze, der R\u00fcckgang der Arbeitsproduktivit\u00e4t sogar knapp 2 Mio. Art\u00e4t von der Trendentwicklung hinzu, die mit einem positiven Besch\u00e4ftigungseffekt von 4,9% in noch gr\u00f6\u00dferem Ma\u00dfe als die Arbeitszeitreduzierung auf die Besch\u00e4ftigungsentwicklung einwirkte. Die Arbeitszeitverk\u00fcrzung sicherte demnach etwa 1,2 sch\u00e4ftigungsstabilisierung kam aber eine zyklische Abweichung der Arbeitsproduktiviberuhte darauf nur zu einem Teil. Nach Berechnungen des WSI hat die Arbeitszeitverk\u00fcrzung im Krisenzeitraum vom ersten Quartal 2008 bis zum vierten Quartal 2009 einen Anstieg des Besch\u00e4ftigungswachstums von Drei Pro zent nach sich gezogen (dazu und zum Folgenden Herzog-Stein\/Seifert 2010). Als wichtiger Faktor der Bearbeit bef\u00fcrwortet h\u00e4tten. Im Gegenteil dr\u00e4ngen die Betri ebsr\u00e4te typischerweise darauf, Leiharbeitnehmer sobald und soweit m\u00f6glich in die Stammbelegschaften zu \u00fcbernehmen. Zudem tr\u00e4gt die recht hohe Verbreitung von Abfindungen (13% der Betriebe) und Vorruhestandsregelungen (12% der Betriebe) beim Personalabbau die Handschrift der Betriebsr\u00e4te und ihrer Fo rderung nach sozialvertr\u00e4glichen Ma\u00dfnahmen der Personalreduzierung. Sozialpartnerschaft spielte also eine gro\u00dfe Rolle bei der Frage, wie Personalabbau im Betrieb konkret gestaltet wurde. So bedeutend insgesamt die sozialpartnerschaftlich gere gelte und begleitete interne Flexibilit\u00e4t f\u00fcr das deutsche Besch\u00e4ftigungswunder auch war, der weitgehende Erhalt der Besch\u00e4ftigung in der Phase des tiefen Kriseneinbruchs des Jahres 2009 Industrielle Beziehungen, 19(4): 387-411 DOI 10.1688\/1862-0035_IndB_2012_04_Haipeter 401 Die Ma\u00dfnahmen wurden bei den Besch\u00e4ftigte n \u00fcberaus stark nachgefragt, nicht zuletzt weil der Betriebsrat H\u00f6hergruppier ungen mit steigendem Qualifikationsniveau durchsetzen konnte. Trotz der verbreiteten Nutzung interner Flexibilit\u00e4t wurde, wie bereits erw\u00e4hnt, auf Entlassungen nicht verzichtet. Nach Angaben der Betriebsr\u00e4tebefragung wurden in knapp einem Viertel der Betriebe der Gesamtwir tschaft Leiharbeitnehmer abgebaut; in der Investitions- und Verbrauchsg\u00fcterindustrie lag dieser Wert sogar bei 42% der Betriebe. Die Betriebsr\u00e4 te haben in den Betrieben grunds\u00e4tzlich darauf gepocht, die Stammbelegschaften soweit als m\u00f6glich zu halten und betriebsbedingte K\u00fcndigungen zu vermeiden. Dies hei\u00dft aber nicht, dass sie deshalb die externe Flexibilit\u00e4t der Leih- eine so gro\u00dfe Bedeutung zukommt. Hier war vor der Krise eine wachsende Entkoppelung der tats\u00e4chlichen von de n (tarif-) vertraglichen Arbeitszeiten zu erkennen. ausgeh\u00f6hlt w\u00fcrde (Bispinck\/Schulten 2003). Ein wichtiger Bereich, in dem sich diese nachlassende Pr\u00e4gekraft vor der Krise zeigte, ist die Arbeitszeit, der f\u00fcr die Erkl\u00e4rung des deutschen Besch\u00e4ftigungswunders abgeschlossen werden, sofern und weil sie den Unternehmen zur Reduzierung von Transaktionskosten dienen (Streeck 2010). Und Tarifabweichungen schlie\u00dflich wurden als Indikatoren einer inneren Erosion der Tarifregulierung kritisch betrachtet, in deren Zuge durch Tarifunterschreitungen die normative Pr\u00e4gekraft der Tarifvertr\u00e4ge triebsr\u00e4ten erzeugen und Machtasymmetr ien zugunsten des Managements versch\u00e4rfen (Schmidt\/Trinczek 1999). Betriebliche Besch\u00e4ftigungsb\u00fcndnisse wurden als Kronzeugen einer Umwandlung der Arbeitsregulierung interpretiert. Die kollektivvertragliche Arbeitsregulierung hat demnach nicht mehr den Charakter einer verpflichtender Institution, sondern wandelt sich in Richtung freiwilliger Vereinbarungen, die nur noch als Ausdruck einer wachsenden Krise der Interessenvertretungen und der Sozialpartnerschaft gedeutet worden. Arbeitszeitflexibilisierung und Arbeitszeitkonten galten als Triebkr\u00e4fte einer wachsenden Verbetrieblichung, die \u00dcberforderungen bei den BeSicherung der Besch\u00e4ftigung eingesetzt werden konnten, waren in den Jahren zuvor Nicht wenige der Instrumente, die in der Krise zur Arbeitszeitverk\u00fcrzung und zur Kurzarbeit und die R\u00fcckkehr zum Produktivit\u00e4tstre nd erst erm\u00f6glichte. Ebenso unklar ist auch, wie nachhaltig die Erfahrungen einer erfolgreichen Sozi alpartnerschaft in der Krise sind und wie und ob sie die weitere Entwicklung der Sozialpartnerschaft in den Betrieben und auf der Tarifebene pr\u00e4gen k\u00f6nnen. Denn die Sozialpa rtnerschaft ist ihrerseits langfristigen Krisentenden zen ausgesetzt, die ihren Besta nd trotz der neuen Erfahrungen gef\u00e4hrden. konjunkturellen Erholung aber wohl nicht vi el l\u00e4nger einen st\u00e4rkeren Besch\u00e4ftigungsabbau verhindert h\u00e4tten. Insofern kam zu einem guten Politikmix auch eine geh\u00f6rige Portion Gl\u00fcck hinzu (Bosch 2011). Es war der rasche und fast ausschlie\u00dflich exportgetriebene Aufschwung seit der zweiten H\u00e4lfte des Jahres 2009, der den Abbau der Koppelung von Kurzarbeit an den Verzich t der Unternehmen auf betriebsbedingte K\u00fcndigungen. Kaum beantworten l\u00e4sst sich die Frage, ob die sozialpartnerschaftlichen Strategien der Besch\u00e4ftigungssicherung und der Arbeitszeitverk\u00fcrzung \u00fcber eine l\u00e4ngerfristige Krise getragen h\u00e4tten. Viel sprich t daf\u00fcr, dass diese Strategien als Br\u00fccke zwar \u00fcberaus erfolgreich waren, dass sie ohne Anschluss an das andere Ufer in Form einer 402 Thomas Haipeter: Sozialpartnerschaft in und nach der Krise schlankung waren die Betriebsr\u00e4te h\u00e4ufig Mahner einer langfristigen Rationalit\u00e4t in den Unternehmen; ihr Kampf gegen Persona labbau, Produktionsverlagerung oder Outsourcing war von der \u00dcberzeugung getragen, dass die Unternehmen damit wichtige Kompetenz- und Qualifikationsressourcen verlieren und langfristig ihre Konkurrenzf\u00e4higkeit gef\u00e4hrden w\u00fcrden (Haipeter 2010). In der Krise haben sie die Unternehmen zu dieser Einsicht auch auf dem Verhandlungsweg gezwungen, und zwar in Form von Vereinbarungen zur Besch\u00e4ftigungssicherung oder durch die vertragliche Krisentendenzen der Sozialpartnerschaft Die Entwicklung der Sozialpartnerschaft in der Krise steckt voller Ambivalenzen. Schw\u00e4chung der Sozialpartner als kollektiver Akteure. Als Tarifparteien k\u00f6nnen bindung (OT-Verb\u00e4nde) neue Organisa tionsanreize f\u00fcr die Unternehmen zu schaffen (Haipeter 2010a; Schr\u00f6der\/We\u00dfels 2010). Die Dezentralisierung der Arbeitsregulierung, die sich mit der Verbetrieblichung der Arbeitszeitgestaltung, den betrieblichen B\u00fcndnissen und vor allem den Tarifabweichungen vollzog, war mithin Ausdruck einer 63% in 1992 auf 51% in 2010 in Ostdeutschland (Ellguth\/Kohaut 2011). Die Arbeitgeberverb\u00e4nde haben dann ihrerseits ver sucht, mit Forderungen nach Dezentralisierung des Tarifsystems und mit der Gr\u00fcndung von Arbeitgeberverb\u00e4nden ohne TarifProzentpunkte von 76% auf 63% in Westdeutschland; und um 12 Prozentpunkte von spricht eine deutliche Sprache (OECD 2011). Doch auch die Arbeitgeberverb\u00e4nde blieben von der Entwicklung nicht verschont. Sie verloren Mitglieder, und in der Folge ging die Tarifbindung der Besch\u00e4ftigten deutlich zur\u00fcck, seit 1992 bis 2010 um 13 punkte von etwa 33% noch Anfang der 1990er Jahre auf aktuell nur mehr unter 19% fensivposition, in der die Verteidigung erreichter Arbeitsstandards zur wichtigsten Aufgabe wurde. Hinzu kam die eigene Schw\u00e4che, die durch die Mitgliederverluste der Gewerkschaften hervorgerufen wurde. Der Mitgliederr\u00fcckgang um fast 15 Prozent40,4 Stunden. Neben Tarifabweichungen mit Arbe itszeitverl\u00e4ngerungen zeichnete sich daf\u00fcr Mehrarbeit verantwortlich, die, sei es bezah lt oder sei es in Form von Guthaben auf Arbeitszeitkonten oder auch von Glei tzeitverfall, ihrerseits eine Auswirkung der Personalstrategien der unteren Linie war, die in vielen Unternehmen verfolgt wurden und nach wie vor werden. Die nachlassende Pr\u00e4gekraft der Tarifvertr\u00e4ge mit Blick auf die Arbeitszeiten war deshalb eine wichtige Vorbedingung daf\u00fcr, dass in der Krise so viel Arbeitszeitvolumen abgebaut werden konnte, dass daraus wirksame Effekte f\u00fcr die Besch\u00e4ftigungssicherung entstehen konnten. Die aktuelle Entwicklung der Arbeitszeiten nach der Krise weist \u00fcbrigens wieder einen starken Anstieg der tats\u00e4chlichen Arbeitszeiten auf, der daf\u00fcr spricht, dass sich das alte Muster wiederholt und die Bindekraft der Arbeitszeitregulierung erneut zu einem Problem wird (Franz\/Lehndorff 2010). Nicht nur deshalb treffen die oben zitierten Krisendeutungen einen wichtigen Punkt. Was sich n\u00e4mlich vor allem darin widerspiegelt ist die Wahrnehmung einer wachsenden Machtverschiebung zuungunsten der kollektiven Interessenvertretungen und darunter auch der Arbeitgeberverb\u00e4nde \u010b und zug unsten der Unternehmen. Ausgangspunkt daf\u00fcr sind neue Strategien un d neue Handlungsspielr\u00e4ume, die sich die Unternehmen seit den 1990er Jahren erschlie\u00dfen konnten. Mit der Internationalisierung der Produktion konnten die Unternehmen ko steng\u00fcnstigere Produktionsorte aufsuchen und eine Konkurrenz zw ischen Standorten entfac hen. Mit der Einf\u00fchrung marktorientierter Organisationsformen gelang es ihnen, den Wettbewerb zwischen einzelnen Unternehmenseinheiten zu entz\u00fcnden und di e Besch\u00e4ftigten direkter als zuvor mit den Unw\u00e4gbarkeiten von Markt und Konkurrenz zu konfrontieren. Und mit der Entwicklung finanzwirtschaftlicher Steuerungsformen haben sie eine straffe Renditeorientierung entwickelt und durchgesetzt. Unter diesen Bedingungen gerieten die kollektivvertraglichen Arbeitsnormen unter Druck und die kollektiven Interessenvertretungen der Arbeitnehmer in eine DeIndustrielle Beziehungen, 19(4): 387-411 DOI 10.1688\/1862-0035_IndB_2012_04_Haipeter 403 W\u00e4hrend die tarifvertraglichen Arb eitszeiten konstant bei 37,7 Stunden blieben, stiegen die durchschnittlichen tats\u00e4chlichen Arbeitszeiten von Vollzeitbesch\u00e4ftigten auf Niveau des Niedriglohnes liegen, bestehen auch gravi erende Probleme bei der interdem R\u00fcckgang der Leiharbeit in der Krise wurde der Besch\u00e4ftigungsaufbau in der Industrie zu \u00fcber 50% von Leiharbeit getragen. Die Personalpolitik der unteren Linie, zu der die Aufstockung des Personals mit Leiharbei t geh\u00f6rt, hat die Krisenzeit offensichtlich unbeschadet \u00fcberstanden, un d die Prekarisierung der Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse schreitet fort. Daran haben auch die zaghaften ersten Ve rsuche wenig ge\u00e4ndert, zumindest in einigen Branchen tarifliche Mindestl\u00f6hne f\u00fcr allgemeinverbindlich zu erkl\u00e4ren. Abgesehen davon, dass die vereinbarten Mindestl\u00f6hne teilweise unter dem die Entwicklung nach der Krise eine R\u00fcckkehr zum alten Trend vor der Krise. Nach Vor der Krise arbeitete bereits mehr als jeder f\u00fcnfte Besch\u00e4ftigte zu Niedrigl\u00f6hnen (Bosch\/Kalina 2010), und Leiharbeit wurde gerade im Verarbeitenden Gewerbe mehr und mehr strategisch als Instrument der Kostensenkung und der Disziplinierung eingesetzt (Holst\/Nachtwey\/D\u00f6rre 2010). \u00c4hnlich wie bei der Arbeitszeit zeigt auch hier gien und erzeugt eine wachsende Tarifkonkurrenz zwischen den Branchen (Horn et al. 2007). Erschwerend kommen die Herausbildung eines Niedriglohnsektors und die Zunahme prek\u00e4rer Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse wie Leiharbeit oder Minijobs hinzu. rung zwischen den Branchen und insbeso ndere zwischen In dustriebranchen und Dienstleistungsbranchen immer st\u00e4rker gedehnt wurde, bis es schlie\u00dflich zerriss (Bosch et al. 2007). Die Lohndifferentiale zwischen Industrie- und Dienstleistungssektor wachsen. Dies hat zwar positive Effe kte f\u00fcr die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Industrieunternehmen, steigert f\u00fcr diese aber auch die Attraktivit\u00e4t von Auslagerungsstratekontrollieren (Haipeter 2010). Zudem wirkt sich in beiden Industriebranchen gleicherma\u00dfen die Fragmentierung der Arbeitsbeziehungen aus, in deren Zuge das gemeinsame Band der ArbeitsregulieFaktoren anf\u00fchren: Die im Vergleich zur Metallindustrie gro\u00dfbetriebliche Struktur der Branche und damit verbunden die F\u00e4higkeit der Arbeitgeberverb\u00e4nde, ihre Mitglieder in der Organisation zu halten und auf die Tarifvertr\u00e4ge zu verpflichten. Solange diese beiden Faktoren gegeben sind, ist die Gewerkscha ft nicht zu betrieblichen Konflikten um Tarifbindung gezwungen, in denen ihre Org anisationsmach t \u00fcber den Verbleib eines Betriebes im Tarifvertrag entscheiden w\u00fcrde. G\u00e4nzlich entkoppelt ist deshalb der Zusammenhang zwischen Tarifvertr\u00e4gen und Organisationsmacht aber auch in der chemischen Industrie nicht. Denn f\u00fcr die Qualit\u00e4t der Tarifbindung ist auch in der chemischen Industrie die gewerkschaftliche Organisationsmacht entscheidend. Dies zeigt sich vor allem bei Auseinandersetzungen um Tarifabweichungen, bei denen die Gewerkschaft sehr wohl organisationsm\u00e4chtig sein muss, um diese Abweichungen zu nelle Stabilit\u00e4t zu einem guten Teil entkoppelt w\u00e4ren. Daf\u00fcr lassen sich vor allem zwei bindung liegt, verharrt die Tarifbindung nach Besch\u00e4ftigten in der chemischen Industrie stabil auf hohem Niveau von etwa 90% (M\u00fcller-Jentsch 2010a). Es scheint, als ob in der chemischen Industrie die Organisationsmacht der Gewerkschaft und institutio404 Thomas Haipeter: Sozialpartnerschaft in und nach der Krise schwache Sozialpartner die Bindekraft der Fl\u00e4che ntarifvertr\u00e4ge nicht sicherstellen. Und im Betrieb k\u00f6nnen schw ache Interessenvertretungen keine Sozialpartner der Unternehmen sein, sondern allenfalls Juniorpar tner, die Managementstrategien legitimieren und kollektivvertraglich mit Ko nzessionen begleiten. An diesem Punkt unterscheiden sich chemische Industrie und Metallindustrie auf den ersten Blick stark. W\u00e4hrend die Metallindustrie ganz im Trend r\u00fcckl\u00e4ufiger Tarif- durch schw\u00e4chere Tarifvertr\u00e4ge. Leiharbeit. Diese beruht auf der Ausnahmeregelung, dass Tarifvertr\u00e4ge von Leiharbeitsunternehmen Vorrang vor gleicher Bez ahlung von Leih- und Stammbelegschaften haben. Vor dem Hinte rgrund fehlender gewerkschaftlicher Organisationsmacht in den Leiharbeitsunternehmen ist dies eine Einladung f\u00fcr Unterbietungskonkurrenz Tarifvertr\u00e4gen als auch und vor allem die Schw\u00e4chung des Equal-Pay-Prinzips bei der zudem bei den f\u00fcr die Tarifautonomie so wichtigen Arbeitsmarktreformen der letzten Dekade die Sozialpartnerschaft au\u00dfen vor gelassen wurde. Beispiele daf\u00fcr sind sowohl die Entkoppelung der Zumutbarkeit f\u00fcr die Arbeitsaufnahme von den orts\u00fcblichen chemischen Industrie \u010b erkennbar eingeb\u00fc\u00dft haben. Die Anerkenn ung der Interessen der anderen Seite verlor an Wirkung und der Fundus gemeinsamer Grund\u00fcberzeugungen der Aufrechterhaltung sozialpartne rschaftlicher Institutionen schmolz dahin, ablesbar auch an den wiederkehrenden Deb atten \u00fcber die Sinnhaftigkeit der Unternehmensmitbestimmung (H\u00f6pner 2004). Diese Entwicklungen h\u00e4ngen zu einem guten Teil auch damit zusammen, dass die staatlichen Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr die Sozialpartnerschaft zur\u00fcckgefahren wurden oder, wie im Falle der Mindestl\u00f6hne, nur unzureichend gew\u00e4hrt werden, und leistungen; im Bankgewerbe ist diese Tendenz wegen der gro\u00dfbetrieblichen Struktur des privaten Bankensektors und der engeren sozialpartnerschaftlichen Bindung der Sparkassenorganisationen und der Genossensch aftsbanken nur durch Auslagerung einzelner Gesch\u00e4ftsbereiche wie der Direktba nken aus der Tarifbindung erkennbar. Dar\u00fcber hinaus sind neue Bra nchen wie die IT-Industrie oder die \"gr\u00fcnen\" Industrien entstanden, in denen sich sozialpartnerschaf tliche Interaktionsmuster teilweise gar nicht erst entwickelt haben, weil die sozial partnerschaftlichen Akteure fehlen. Drittens zeigen Tarifabweichungen, Konz essionen im Rahmen betrieblicher Besch\u00e4ftigungsb\u00fcndnisse wie auch die OT-Strategien der Arbei tgeberverb\u00e4nde, dass die sozialpartnerschaftlichen Deutungsmuster an Legitimit\u00e4t im Arbeitgeberlager auch in den Industriebranchen - und hier in der Metallindustrie insgesamt deutlich st\u00e4rker als in der chen und - mit Ausnahme des Bankgewerbes \u010b insbesondere f\u00fcr die privaten Dienstcher Regelungen gef\u00e4hrdet, in denen sic h eine gewachsene Handlungsmacht der Unternehmen widerspiegelt. Globalisierung, marktzentrierte Organisationsformen und straffe Renditesteuerung erzeugten Machtasymmetrien zugunsten der Unternehmen und zuungunsten der Arbeitnehmervertretungen und stellten dadurch die Sozialpartnerschaft in ihrem industriellen Kernbereich in Frage. Zweitens nahm der normative Geltungsbereich der Sozialpartnerschaft im Gefolge des R\u00fcckgangs der Tarifbindung und der Ausweitung gewerkschaftsfreier Zonen ab; dies gilt f\u00fcr die meisten IndustriebranIndustrielle Beziehungen, 19(4): 387-411 DOI 10.1688\/1862-0035_IndB_2012_04_Haipeter 405 nen Durchsetzung der L\u00f6hne in den Br anchen (dazu Bosch\/Weinkopf\/Worthmann 2011). F\u00fcr die Sozialpartnerschaft hatten sich also vor der Krise die Handlungsmodalit\u00e4ten - die Deutungsmuster, die Machtressourcen und die Normen - grundlegend ver\u00e4ndert. Erstens wurde die Sozialpartnerscha ft in den industriellen Branchen des Verarbeitenden Gewerbes durch Dezentralisierung und nachlassende Pr\u00e4gekraft tarifli- einerseits Organizing-Kampagnen in den Dienstleistungsbranchen. Vor allem in den Einnisationsmacht schon aus den Jahren vor der Krise (Turner 2008). Dazu geh\u00f6ren weiterhin gepflegt wird; das Halten von Personal zielte darauf, diese untere Linie zu stabilisieren. Zugleich aber finden sich auch Ans\u00e4tze einer Revitalisierung der betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen und der Steigerung ihrer Orgaten in den Industriebranchen einige tarif liche Erfolge bei der Erh\u00f6hung der Entgelte und der Verbesserung der \u00dcbernahmebedingungen f\u00fcr Leiharbeiter durchsetzen k\u00f6nnen. In den Betrieben schlie\u00dflich hat sich an straffer Renditesteuerung, marktzentrierter Kontrolle und systematischer Standort konkurrenz trotz des Hortens von Stammbesch\u00e4ftigten in der Krise nichts ge\u00e4nder t. Die Zunahme der Arbeitszeit und der Personalaufbau \u00fcber Leiharbeit zeigen zudem, dass die Personalpolitik der unteren Linie ge sp\u00e4testens seit dem Einbruch der Krise deutlich abge ebbt ist. Grunds\u00e4tzliche Infragestellungen der Tarifautonomie oder der Mitbestimmung sind seitdem von ihrer Seite nicht mehr zu h\u00f6ren; hier hat sich offensichtlich ein Wandel der Orientierungen auf der Ebene vieler Arbeitgeberverb\u00e4nde vollzogen. Zudem habe die Gewerkschafanzugehen, wenn man einmal davon ab sieht, dass die Dezentralisierung die Attraktivit\u00e4t der Tarifvertr\u00e4ge f\u00fcr die Unternehmen steiger n k\u00f6nnte. Mit Ausnahme der chemischen Industrie lassen sich solche Argumente jedoch bislang kaum glaubhaft belegen. Allerdings ist festzustellen, dass die Kritik der Arbeitgeber am System der Tarifvertr\u00e4umstritten. G\u00e4nzlich ohne Einfluss sind die Tarifp arteien dabei aber nicht, denn die politische Bewegung in diesen Themen ist wesentlich auf gewerkschaftliche Kampagnen zu den Themen Mindestlohn (angesto \u00dfen vor allem von Ver.di und der NGG) und Leiharbeit (angesto\u00dfen vor allem von der IG Metall) zur\u00fcckzuf\u00fchren. Auch auf der Ebene der Tarifautonomie gibt es derzeit auf den ersten Blick nur wenige Ans\u00e4tze, die Probleme der abnehmenden Bindekraft der Sozialpartnerschaft Unterst\u00fctzung der Sozialpartnerschaft durch arbe itsmarktpolitische Reformen wie Mindestl\u00f6hne, Durchsetzung des Equal-Pay-Prinzips oder auch Ausweitungen von Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rungen liegt zu einem guten Teil au\u00dferhalb der Reichweite der Durchsetzungsf\u00e4higkeit der Sozi alpartner. Zudem handelt es sich dabei um Konfliktthemen zwischen den Interessenvertretungen von Kapital und Arbeit, f\u00fcr die sozialpartnerschaftliche Kompromisse kaum in Aussicht sind, weil die Arbeitgeberverb\u00e4nde eine Verweigerungsposition bezoge n haben und sich damit ein gutes St\u00fcck von sozialpartnerschaftlichen L\u00f6sungen entfern t haben. Immerhin aber steht die Einf\u00fchrung eines Mindestlohnes auf der Agenda der meisten Bundestagsparteien, und es besteht Hoffnung, dass Mindestl\u00f6hne zumindest ausgeweitet werden; unklar sind aber Zeitpunkt, Umfang und Regelungsformen. \u00c4hnlich e Tendenzen einer politischen Ver\u00e4nderung der Regulierung lassen sich auch bei der Leiharbeit feststellen, sind aber lichkeiten f\u00fcr die in die Defensive geratenen Interessenvertretungen? Die staatliche 406 Thomas Haipeter: Sozialpartnerschaft in und nach der Krise Neuere Entwicklungen und Ambivalenzen Die Krise der Sozialpartnerschaft vor der Krise beruht mithin auf einer Machtverschiebung zugunsten Unternehm en, auf der Schw\u00e4chung der Tarifparteien und auf dem Entzug der Unterst\u00fctzung durch den Staat. Was aber hat sich mit und seit der Krise daran m\u00f6glicherweise ge\u00e4ndert? Und existieren dadurch neue Handlungsm\u00f6g- Unternehmen und unter allenfalls punktueller Mobilisierung der Besch\u00e4ftigten aushandeln. Vor dem Hintergrund der oben zitierte n Erfahrungen d\u00fcrften die Tage der und formulieren und sie hinter verschlossenen T\u00fcren mit Arbeitgeberverb\u00e4nden oder schaften und Betriebsr\u00e4te auf den Begriff der intermedi\u00e4ren Organisation gebracht. Intermedi\u00e4re Organisationen zeichnen sich dadurch aus, dass sie kollektive Interessen zwischen ihren Mitgliedern und anderen Akteuren vermitteln, diese Interessen selektieren nelle und wohl noch immer vorherrschende Selbstverst\u00e4ndnis deutscher GewerkBesch\u00e4ftigten eine gro\u00dfe Rolle. Besch\u00e4ftigte wurden als Exper ten ihrer Arbeit beteiligt, die mit den Betriebsr\u00e4ten Gegenstrat egien zu kurzfristigen und an Renditemaximierung ausgerichteten Unternehmenskonzepten entwickelt haben. Auf diese Weise lie\u00dfen sich in einigen untersuchten Betrieben neue Verbindungen insbesondere zu den Angestellten kn\u00fcpfen, bei denen die Gewerksch aft traditionell gro\u00dfe Organisationsprobleme hat (Haipeter et al. 2011). Gemeinsam ist diesen Beispielen nicht nur, dass sie die realistische Chance einer St\u00e4rkung der Interessenvertretungen aufzeigen. Gem einsam ist ihnen auch, dass sie auf die Reformbed\u00fcrftigkeit des Selbstverst\u00e4ndnisses von Betriebsr\u00e4ten und Gewerkschaften verweisen. M\u00fcller-Jentsch (1982) hatte bereits vor l\u00e4ngerer Zeit das traditiomehr, durch Aufbau einer Beratungs- und Beraterinfrastruktur die Handlungs- und Konfliktf\u00e4higkeit der Betriebsr\u00e4te zu erh\u00f6hen und sie zu Auseinandersetzungen um Unternehmensstrategien zu bef\u00e4higen. Und auch dabei spielte die Beteiligung der einandersetzungen um Tarifabweichungen den Unternehmensleitungen besser Paroli bieten und auf dieser Grundlage akzeptable Kompromisse erzielen (Haipeter 2010). \u00c4hnlich ist die Bilanz betrieblicher Modernisierungskampagnen wie der Kampagne \"Besser statt billiger\" der IG Metall. Hier gelang es der Gewerkschaft mehr und zu gewinnen. Dabei lassen sich einzelne F\u00e4 lle beobachten, in denen die Gewerkschaften ihren Organisationsgrad in den Betr ieben deutlich erh\u00f6hen konnten. Zudem konnten dadurch die Betriebsr\u00e4te mit R\u00fcckendeckung der Gewerkschaft in den Ausstrument erwiesen, die Attraktivit\u00e4t der Gewerkschaft zu st\u00e4rken und neue Mitglieder lich, doch lassen sich aus den gemachten Erfahrungen hinsichtlich der Ausstattung der Kampagnen mit Ressourcen oder des Bedar fs an langfristig angelegten Strategien wertvolle Lehren f\u00fcr zuk\u00fcnftige Kampagnen ziehen (Bormann 2011). In den Industriebranchen wie der Metallindustrie andererseits findet auch Organizing in den \u010b deutlich kleineren \u010b gewerksc haftsfreien Zonen statt mit dem Ziel, in den unerschlossenen Be trieben oder Besch\u00e4ftigteng ruppen als Organisation Fu\u00df zu fassen. Ein weiteres Hauptaugenmerk liegt hier aber auf neuen Konflikt- und Beteiligungsstrategien in Auseinandersetzungen um Tarifabweichungen und betriebliche Konkurrenzstrategien. Insbesondere die Mitgliederbeteiligung in Verhandlungen zu Tarifabweichungen, die durch Mitgliederents cheide \u00fcber Verhandlungen oder die Annahme eines Verhandlungsergebnisses organisiert wird, hat sich als wirksames Ingr\u00fcndeten. Strategisches Ziel dieser Kampagnen war der Aufbau institutioneller Interessenvertretungsstrukturen in den Betrieben dieser gewerkschafts- und betriebsratsfeindlichen Unternehmen. Der Erfolg dieser Kampagnen war zwar sehr unterschiedMovement Unionism und der \u00f6ffentlichen Skandalisierung betrieblicher Praktiken Industrielle Beziehungen, 19(4): 387-411 DOI 10.1688\/1862-0035_IndB_2012_04_Haipeter 407 zelhandelsunternehmen Schlecker und Lidl hat Ver.di jeweils Organizing-Kampagnen gestartet, die sich auf die Bildung breiter sozialer B\u00fcndnisse im Sinne eines Social arbeit h\u00e4lt an. Die Unternehmen setzen im Aufschwung voll auf Leiharbeit und Arbeitszeitverl\u00e4ngerung, behalten ihre Personalstrategie der unteren Linie bei und folgen gen St\u00e4rkung verbunden? Die aktuellen Entwicklungen in und nach der Krise sind ambivalent. Einerseits setzen sich langfristige Kris entendenzen fort. Der Staat hat sich aus der Konsultation mit den Sozialpartnern rasch wieder zur\u00fcckgezogen. Die Arbeitgeberverb\u00e4nde halten an ihrer Ablehn ung von Mindestl\u00f6hnen oder einer Regulierung der Leiharbeit fest und distanzieren sich damit an wichtigen Punkten von der Logik sozialpartnerschaftlicher Kompromisse. Die Organisationsgrade der Gewerkschaften nehmen insgesamt weiterhin ab, die Tari fbindung der Unternehmen und Besch\u00e4ftigten geht zur\u00fcck, die Fragmentierung des Arbeitsmarktes durch Niedriglohn und Leihund schicksalhaft prophezeiten. Doch was folgt daraus in l\u00e4ngerfristiger Perspektive? Ist mit der Aktivierung der Sozialpartnerschaft in der Krise zugleich ihre Revitalisierung im Sinne einer nachhaltiinternationalen \u00d6ffentlichkeit auf Deutschla nd hat werfen lassen. Und mehr noch, die alten Tugenden der Sozialpartnersch aft waren wirkungsm\u00e4chtig, obwohl dieses Modell kollektiver Koordinierung und Konfliktaustragung vo n vielen schon totgesagt wurde, sei es, weil sie w\u00fcnschten, dass es so sei, oder sei es, weil sie dies als unvermeidlich zweiten Jahresh\u00e4lfte auch noch Gl\u00fcck hinzukam. Fest steht jedoch: Nicht Arbeitsmarktreformen, die auf die Ausweitung externer Flexibilit\u00e4t zielten, sondern die sozialpartnerschaftlichen K oordinierungen mit der Zielsetzung des Erhalts von Besch\u00e4ftigung haben die erstaunliche Stabilit\u00e4t der Besch\u00e4ftigung bewirkt, die den Blick der nimmt ab, und die Orientierung auf die Mitgliederinteressen und deren unmittelbare Beteiligung - und damit auf die Legitimit\u00e4t der Interessenvertretungen - nimmt zu. Setzen sich diese Entwicklungen fort, w\u00e4ren in der Konsequenz die Arbeitsbeziehungen nicht nur konfliktreicher, sondern auch weniger zentralisiert und elit\u00e4r. Dies m\u00fcsste aber nicht das Ende der Sozialpartnerschaft bedeuten, schlie\u00dft diese doch Konflikte durchaus ein und die Beteiligung der Besch\u00e4ftigten als Akteure nicht aus. hende Distanzierung der Verhandelnden von denjenigen, f\u00fcr die verhandelt wird, Besch\u00e4ftigten an Konflikten \u00fcber Arbeits normen oder an der gemeinsamen Entwicklung und Ausfechtung wirtschaftlicher Alte rnativkonzepte erwachsen. Dass dies nicht ohne Auswirkungen auf die Handlungsmuster der Interessenvertretungen bleiben kann, ist offensichtli ch. Vor allem das Spannungsfeld zwischen Effizienz und Legitimit\u00e4t der Interessenvertre tungen verschiebt sich (dazu Weitbrecht 1969). Die bisherige Orientierung auf die Effizienz von Verhandlungen durch weitgepr\u00e4sent sind - nur aus der breiten Einbindung und Beteiligung der Mitglieder und 408 Thomas Haipeter: Sozialpartnerschaft in und nach der Krise Interessenvertretungen als \"befestigte\" Organisationen aber gez\u00e4hlt sein, wenn sie diesem Leitbild treu bleiben. Neue St\u00e4rke kann ihnen - vor allem dort, wo sie noch Schlussbemerkung: Perspektiven der Sozialpartnerschaft Das deutsche \"Besch\u00e4ftigungswunder\" beruhte zu guten Teilen auf der Aktivierung alter Tugenden der Sozialpartnerschaft. Dazu geh\u00f6rten Konsultationen in der staatlichen Arena, besch\u00e4ftigungsorientierte Tarifvertr\u00e4ge in der Arena der Tarifautonomie sowie schlie\u00dflich und vor allem die sozialpartnerschaftliche Nutzung interner Flexibilit\u00e4tsspielr\u00e4ume durch Arbeitszeitverk\u00fcrzungen in der Ha ndlungsarena der Betriebe. Nicht verschwiegen werden soll dabei, dass mit dem exportgetriebenen Aufschwung in der automatisch das Ende der Sozialpartnerschaft. Markovits hat vor einiger Zeit (1986) die Sozialpartnerschaft ausdr\u00fccklich von einer Strategie der Beteiligungs- und Betriebsorientierung abgegrenzt und sie damit als eine von zwei unvereinbar scheinenden Grundstr\u00f6mungen in den deutschen Gewerksch aften interpretiert. M\u00f6glicherweise wird die weitere Entwicklung zeigen, dass die Interessenvertretungen stattdessen an einer Synthese dieser Strategien arbeiten sollten, weil sie nur so die Organisationsmacht zur\u00fcckgewinnen k\u00f6nnen, die sie brauchen, um sozial partnerschaftliche Deutungsmuster und Normen erzwingen zu k\u00f6nnen. Doch dies und die Frage, wohin dies f\u00fchren w\u00fcrde, ist Zukunftsmusik. und Beziehungsmuster der Sozialpartnerschaft in Frage gestellt; aber es w\u00e4re nicht vertretung ihre Erneuerung weiter vorantreiben. Eine Renaissance der Sozialpartnerschaft \u00fcber die Finanzkrise hina us ist keinesfalls jedenfalls ausgeschlossen. Allerdings h\u00e4tte diese Entwicklung den Preis, dass sich die Sozialpartnerschaft und die Sozialpartner ver\u00e4ndern. Ihre Ausrichtung w\u00e4re weniger intermedi\u00e4r und st\u00e4rker konflikt- und beteiligungsorientiert. Damit w\u00fcrden zwar altbekannte Handlungssamt suchen und zunehmend auch zu finden sc heinen. Ob der sozialpartnerschaftliche Handlungsmodus Zukunftschancen hat h\u00e4 ngt - neben der Frage staatlicher Unterst\u00fctzungsleistungen, die von den In teressenvertretungen nur bedingt beeinflussbar sind \u010b vor allem von der Energie und der Konsequenz ab, mit der die InteressenBetriebspolitik. Sie bergen das Potenzi al einer St\u00e4rkung der Interessenvertretungen, und diese ist die elementare Voraussetzung daf\u00fcr, der Sozialpartnerschaft langfristig neues Leben einzuhauchen. Die Entwicklung der Sozialpartnerschaft befindet sich nach der Krise an einem kritischen Knotenpunkt. Langfristige Erosions tendenzen wirken fort. Aber zugleich finden sich Anzeichen einer Revitalisierung der Interessenvertretungen, die neue Antworten auf die Probleme ihrer Organisationsmacht und der Arbeitsregulierung insgeStrategieans\u00e4tze der Mitgliedergewinnung und der beteiligungsorientierten Tarif- und Industrielle Beziehungen, 19(4): 387-411 DOI 10.1688\/1862-0035_IndB_2012_04_Haipeter 409 weiter einer straffen Renditesteuerung, in der Arbeitsnormen unter Druck geraten und Auslagerungen an der Tagesordnung sind. Diese Probleme schlie\u00dfen eine R\u00fcckkehr zu den altbekannten Formen der Sozialpartnerschaft nach Lage der Dinge aus. Zugleich aber gibt es andererseits auch neue Entwicklungstendenzen, die auf eine Revitalisierung der Sozialpartnerschaft unter neuen Bedingungen hindeuten. Dazu z\u00e4hlen die politischen Wirkungen ge werkschaftlicher Kampagnen gegen Mindestlohn und Leiharbeit, die Erfolge der tariflichen Regulierung von Leiharbeit in den Industriebranche n, das Verstummen der Arbeitgeberkritik an Tarifautonomie und Mitbestimmung und vor allem die neuen gewerkschaftlichen Literatur Avdagic, S.\/Rhodes, M.\/Visser, J. (2005): The emergence and evolution of social pacts: A provisional framework for comparative analysis. In: European Governance Papers (EUROGOV) N-05-01. Bechmann, S. (2010): 20 Jahre deutsche Einheit - ein Vergleich der west- und ostdeutschen Betriebslandschaft im Krisenjahr 2010. IAB-Forschungsbericht 6. Bispinck, R. (2011): Tarifpolitik 2010\/2011: Zwischen Besch\u00e4ftigungssicherung und aktiver Lohnpolitik. In: Bispinck, R. (Hrsg.): Zwischen Besch\u00e4ftigungswunder und Lohndumping? Tarifpolitik in und nach der Krise. Hamburg: 9-23. Bispinck, R. (2009): Tarifliche Regelungen zur Kurzarbeit. Informationen zur Tarifpolitik 66. 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Dabei wird die These er\u00f6rtert, wonach sich in der Politik der Mitte-Rechts-Regierung einerseits ein - teilweise auch realisierter - Gegenentwurf zum Bestehenden spiegelt, andererseits das bewusste Aufgreifen und Vorantreiben bereits davor wirksamer Trends zu beobachten ist. Somit wird hier versucht, jene Entwicklungen, die als Reaktion auf die strukturellen Ver\u00e4nderungen des verbandlichen Handlungsrahmens zu begreifen sind, von den politischen Eingriffen zu trennen, bzw. sie in ihrer Wechselwirkung zu analysieren. 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Unter Verwendung des von T\u00e1los\/Kittel modifizierten Ansatzes des akteurzentrierten Institutionalismus untersucht der vorliegende Beitrag am Themenbereich des Arbeitsrechtes, ob seit dem Antritt der b\u00fcrgerlich-konservativen Regierungskoalition von \u00d6VP und FP\u00d6 im Jahr 2000 Ver\u00e4nderungen des traditionellen Musters der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung eingetreten sind. Das Ergebnis der Analyse lautet, dass \u00d6sterreichs Politik - ungeachtet formal-institutioneller Kontinuit\u00e4ten - de facto den Wandel von einer korporatistischen Konkordanz- bzw. Verhandlungsdemokratie zu einer Konfliktdemokratie bereits vollzogen hat.' 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Wirtschaftskammer \u00d6sterreich (WK\u00d6), der Vereizusammen, phasenweise auch jeweils nur eine der beiden, die Regierung. Beide Parteien waren zugleich mit den jeweiligen Teilen des (1945 bis 1947) und der Kleinen Koalition zwischen SP\u00d6 und FP\u00d6 (Mai 1983 bis J\u00e4nner 1987) bildeten SP\u00d6 und \u00d6VP bis Beginn 2000 meist ell Teile der Gesetzgebung. Abgesehen von der kurzen Phase der Konzentrationsregierung verb\u00e4nde als relevante Politik-Mitgestalter. Ihr Zusammenspiel formierte inhaltlich substantider gro\u00dfen Interessenorganisationen verfolgten Strategien und politischen Optionen. Neben Regierung und Parteien fungierten diese Dachlabour law bargaining democracy, corporatism, majoritarian eemocracy, policy making process, Dominanz der Kompromissfindung resultierte aus den sowohl auf Ebene der Gro\u00dfparteien SP\u00d6 und \u00d6VP als auch auf Ebene der Dachverb\u00e4nde vollzogen hat. Keywords: Verhandlungsdemokratie, Korporatismus, Konfliktdemokratie, politische Entscheidungsfindung, Arbeitsrecht einer korporatistischen Konkordanz- bzw. Verhandlungsdemokratie zu einer Konfliktdemokratie bereits dass \u00d6sterreichs Politik - ungeachtet formal-institutioneller Kontinuit\u00e4ten - de facto den Wandel von politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung eingetreten sind. Das Ergebnis der Analyse lautet, Regierungskoalition von \u00d6VP und FP\u00d6 im Jahr 2000 Ver\u00e4nderungen des traditionellen Musters der gende Beitrag am Themenbereich des Arbeitsrechtes, ob seit dem Antritt der b\u00fcrgerlich-konservativen von T\u00e1los\/Kittel modifizierten Ansatzes des akteurzentrierten Institutionalismus untersucht der vorlie(neo)korporatistischer Interessenpolitik und der Verhandlungsdemokratie gilt. 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Gestaltung des \u00f6sterreichischen Arbeitsrechtes gen und den gro\u00dfen Dachverb\u00e4nden der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen in Politikfeldern wie Verhandlungsdemokratische Willensbildung und korporatistische Entscheidungsfindung am Ende?157 Emmerich T\u00e1los\/Christian Stromberger (Wien) Verhandlungsdemokratische Willensbildung und korporatistische Entscheidungsfindung Einschneidende Ver\u00e4nderungen am Beispiel der Als Resultat der Zusammenarbeit, Konzertierung und Akkordierung zwischen den jeweiligen RegierunEinleitung: Zentrale Kategorien und Typologien Politische Willensbildungs- und Gesetzwerdungsprozesse waren in \u00d6sterreich lange Zeit wesentlich von einer Kultur des Verhandelns mit Zielrichtung Kompromissfindung gepr\u00e4gt. Die \u00d6sterreichische Zeitschrift f\u00fcr Politikwissenschaft (\u00d6ZP), 33 Jg. (2004) H. 2, 157-174 Handeln, Verhandlung, Mehrheitsentscheidungkommen einer Entscheidung beschrieben.Scharpf differenziert dabei zwischen einseitigemeines Entscheidungsprozesses anhand der grund-Akteurkonstellation verhilft dazu, das Ergebnisund hierarchischer Steuerung. Die Kategorie 2000, 73ff) darin, dass f\u00fcr die Analyse undbesteht in Anlehnung an den Ansatz des zentrierten InstitutionalismusEntscheidungsprozessen ausgeblendet.Charakterisierung von Entscheidungsprozessenlegenden Konfliktsituation und der beteiligtenAkteure sowie ihrer Machtressourcen zu verste-Eine dar\u00fcber hinaus gehende Erweiterung (siehe Scharpfakteurdes Verlaufs von Entscheidungsprozessen, derPositionen und der entscheidungsrelevantenRolle der Akteure sowie der Ergebnisse von findung beteiligt sind\u0093 (T\u00e1los\/Kittel 2001, 25).Bei der Fokussierung auf die Struktur der Akteurkonstellation bleiben allerdings Fragen einer Netzwerkanalyse kann beantwortet werden, \"welche Akteure in welchen Beziehungen zueinander am Prozess der Entscheidungssichtlich der Zahl der Akteure, der Institutionalisierung und Auspr\u00e4gung der Beziehungen (konsens- oder konfliktorientiert). Mittels schr\u00e4nkung auf ein Politikfeld (z.B. Sozialpolitik) kennzeichnet den Typus policy community . Mit issue network ist eine Konstellation mit offenen und diffusen Beziehungen zwischen einer nicht eingeschr\u00e4nkten Anzahl von Akteuren gemeint. Netzwerke unterscheiden sich hinRegierung koordinieren. Sie wirken am Politikprozess privilegiert mit. Sectoral (meso) corporatism meint ein Netzwerk, das mit einer eingeschr\u00e4nkten Akteurkonstellation (einem Interessenverband) auf Ebene eines Sektors oder eines Politikfeldes institutionalisiert ist. Die Be(nicht nur antagonistischen) Interessengruppen, die ihre Konflikte auf dem Weg von Kompromissen regeln und ihre Handlungen mit der ratism , intersectoral concertation ) steht f\u00fcr ein Netzwerk mit einer begrenzten Anzahl von Konfigurationen wie corporatist concertation , sectoral corporatism , policy community oder issue network annehmen k\u00f6nnen (siehe dazu Jordan\/Schubert 1992; van Waarden 1992). Corporatist concertation (bzw. macro-corpotutionalisierte Austauschbeziehungen zwischen Regierung und gesellschaftlichen Interessenorganisationen verstanden, die unterschiedliche ebenso wie andere Typen als Ausdruck unterschiedlicher Auspr\u00e4gungen von Politiknetzwerken betrachtet. Darunter werden instierweiterte der policy network -Ansatz in den 1990er Jahren den Blickwinkel: Beide genannten Typen werden nicht als Alternative, sondern Kr\u00e4ften vorerst an den (Alternativ-)Typen bzw. Konzepten Pluralismus und Korporatismus (siehe zusammenfassend Schubert 1995, 407ff), so und Entscheidungsfindung. Orientierten sich Analysen der Beziehungen zwischen politischen und gesellschaftlichen Interessen, zum anderen am Diskurs betreffend der in Demokratien g\u00e4ngigen Wege der Konfliktregelung in der politischen Willensbildung gien an: Zum einen am Diskurs betreffend die Beziehungen zwischen politischen und gesellschaftlichen Akteuren und die Vermittlung von des Beitrages. Unsere empirische Analyse kn\u00fcpft an zwei sozialwissenschaftliche Diskurse mit ihren zentralen Kategorien und Typololen Profils des politischen Systems \u00d6sterreichs als Konkordanz-, Konsens- bzw. Verhandlungsdemokratie einhergehen, steht im Blickpunkt substantielle Ver\u00e4nderungen in der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung sowie damit auch Ver\u00e4nderungen des traditionellich-konservativen Parteien \u00d6VP und FP\u00d6? Die Frage, ob und inwiefern zugleich mit dieser neuen Kr\u00e4ftekonstellation graduelle und\/oder Gesetzgebungsprozesse in den 1990er Jahren zeigen, waren \u00c4nderungen vorerst eher gradueller Art (siehe T\u00e1los\/Kittel 2001, 235ff). Gilt dies auch f\u00fcr die Phase einer neuen Kr\u00e4ftekonstellation seit dem Jahr 2000, der erstmaligen Koalition der beiden deklariert b\u00fcrgerBedingungen wiesen sowohl das Prozedere wie auch die Modi der Entscheidungsfindungsprozesse eine betr\u00e4chtliche Kontinuit\u00e4t auf. Wie 158 Emmerich T\u00e1los \/ Christian Stromberger reichischen Arbeiterkammertag (\u00d6AKT) bzw. trum steht.re, ihre strategischen Optionen und Macht-ressourcen, mit Interaktionsmodus das Zustande-konstellationdie Kombination der Kategorien Mit ersteren werden die involvierten Akteu- und der Bundesarbeitskammer (BAK). Unter diesenInteraktionsmodus im Zen-Akteur- werfen die Frage auf, ob auf \u00d6sterreich nochInteresse. Die konstatierbaren Ver\u00e4nderungenderungen des politischen Profils \u00d6sterreichs vondungsprozessen haben wir einen Teilbereich desdanz- und Konsensdemokratie zutreffen.terisierungen \u00e0 la Neokorporatismus, Konkor-immer die g\u00e4ngigen Einordnungen und Charak-F\u00fcr die folgende Analyse von GesetzwerHinblick auf damit zusammenh\u00e4ngende Ver\u00e4n-und Entscheidungsfindung sind daher auch im\u00c4nderungen in der politische Willensbildung institutionellen Bedingungen, die laut Lijphartselbst einschneidende Ver\u00e4nderungen erfuhren.Kennzeichen einer Konsensdemokratie sind, intensit\u00e4t auf Ebene des Regierungs-, Parteien-und Verb\u00e4ndesystems sowie eine Forcierung der Wettbewerbsdemokratie erfolgt - ohne dass die und dezentralisierter Staatsaufbau z\u00e4hlen. \u00d6sterreich gilt nach Lijpharts Berechnungen als f\u00f6deralistische Konsensdemokratie. Wie die rezente Entwicklung in \u00d6sterreich allerdings signalisiert, ist ein merkbarer Kurswechsel in Form einer steigenden Konfliktlative, ein Vielparteiensystem und Verh\u00e4ltniswahlsystem, koordinierte und korporatistische Interessengruppensysteme, ein f\u00f6deralistischer der Exekutivmacht auf eine Vielparteienkoalition, ein formelles und informelles Kr\u00e4ftegleichgewicht zwischen Exekutive und LegisLuther\/M\u00fcller 1992, 10f.; Schmidt 2000, 328, 333; Czada 2003, 48ff). Nach Lijphart (1999, 3f.) ist der Typus der Konsensdemokratie - in Abgrenzung von dem der Mehrheitsdemokratie - durch 10 Merkmale gekennzeichnet, zu denen u.a. die Aufteilung und den Niederlanden gilt \u00d6sterreich f\u00fcr die Verhandlungsdemokratie ebenso als Paradebeispiel wie f\u00fcr die Konkordanzdemokratie (siehe einem engen Zusammenhang. Damit ist das Mehrheitsprinzip nicht beseitigt, allerdings mehr oder weniger stark begrenzt. Neben der Schweiz korporatistische Konzertierung von Staat und Verb\u00e4nden einander. Konkordanz und neokorporatistische Interessenvermittlung stehen in prozessen getroffen werden\u0093 (Czada 2003, 45). In einer Verhandlungsdemokratie erg\u00e4nzen Konkordanz (auf Parteienebene) und neoEntscheidungen nicht mit Stimmenmehrheit, sondern auf dem Weg von Aushandlungsdurch informelle Prozeduren au\u00dferparlamentarischer Verst\u00e4ndigung von der Maxime des g\u00fctlichen Einvernehmens beherrscht sind\u0093. Mit Verhandlungsdemokratie ist der Sachverhalt gemeint, \"dass wesentliche politische politisches System gilt als Konkordanzdemokratie, wenn \"wichtige Entscheidungsprozesse auf der Ebene der Zentralregierung formal oder die Konkordanzdemokratie von einer anderen Entscheidungsmaxime gepr\u00e4gt (Schmidt 2000, 328). In Worten Lehmbruchs (1992, 208): Ein Interesse, f\u00fcr den Kategorien wie Konkordanzdemokratie , consociational democracy, Konsensund Verhandlungsdemokratie stehen. In Abgrenzung von der Konkurrenzdemokratie, in der Konflikte im wesentlichen mit Hilfe des Mehrheitsprinzips bew\u00e4ltigt werden, ist modi die demokratisch-politische Kultur in einem Land wesentlich mitpr\u00e4gen, ist f\u00fcr unsere Analyse ein weiterer theoretischer Diskurs von verb\u00e4nde gibt. Da die spezifischen Auspr\u00e4gungen von politischen Akteurkonstellationen und Interaktionspartite) bzw. zwischen Verb\u00e4ndeakteuren und Regierung (tri-partite Akkordierung) oder ob es eine Akkordierung nur mit einem der Dachtungsrechte) oder \u00fcberhaupt nicht eingebunden sind. Ob es eine Interessenabstimmung (Akkordierung) zwischen den Verb\u00e4ndeakteuren (bikonstellation in Entscheidungsprozessen eine geschlossene, begrenzte oder breitere ist, ob die Dachverb\u00e4nde nur formell (\u00fcber Begutachgefasst. Differenzierungen bestehen darin, ob und wie Akteure eingebunden und mitbeteiligt (Konzertierung) sind oder nicht. Ob die Akteurverb\u00e4nden auf: Die jeweils unterschiedlichen Kombinationen von Akteurkonstellationen mit Interaktionsmodi werden in acht Kategorien politische Entscheidungsprozesse in \u00d6sterreich entwickelte Differenzierung des Beziehungsmusters zwischen Regierung und gro\u00dfen Dachschreiben und eine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Formen der Interaktionen der Akteure im Entscheidungsprozess zu treffen. Angesichts der gr\u00f6\u00dferen Pluriformit\u00e4t von Akteurkonstellationen und Interaktionsmodi greifen wir die von T\u00e1los\/Kittel (2001, 75f) f\u00fcr Verhandlungsdemokratische Willensbildung und korporatistische Entscheidungsfindung am Ende?159 hen, die Kategorie Interaktionsmodus dazu, das Zustandekommen einer Entscheidung zu be- Vetoplayer dar (siehe Obinger 2001).siven Vetom\u00f6glichkeit keinen relevanten der \u00f6sterreichische Bundesrat mit seiner suspen-werden. Im Unterschied zu Deutschland stellttionalrat lediglich zur Behandlung vorgelegt t\u00e4tigkeit kaum eine Rolle. Sie m\u00fcssen dem Na-gehren), in der praktischen Gesetzgebungs-dreier Bundesl\u00e4nder gestellt werden (Volksbe(Bundesratsinitiativen) sowie Antr\u00e4ge, die vonmindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten m\u00fcssen Ausschussantr\u00e4ge mit der dem Ausschuss zugewiesenen Materie in Verbindung stehen. Anders als die beiden erstgenannten Gesetzesinitiativen spielen Antr\u00e4ge des Bundesrates oder eines Drittels seiner Mitglieder achtungsverfahren unterworfen. W\u00e4hrend Selbst\u00e4ndige Antr\u00e4ge von Abgeordneten an keinerlei inhaltlichen Einschr\u00e4nkungen gebunden sind, mindestens f\u00fcnf Abgeordneten gemeinsam oder von einem seiner Aussch\u00fcsse eingebracht werden. Sie werden im Regelfall keinem BegutVerwirklichung. Antr\u00e4ge von Mitgliedern des Nationalrates (Initiativantr\u00e4ge) m\u00fcssen entweder von mehrheit unterst\u00fctzten Bundesregierung versehen sind, besitzen sie von allen Gesetzesinitiativen die weitaus gr\u00f6\u00dften Chancen auf bietsk\u00f6rperschaften die M\u00f6glichkeit zur Stellungnahme ein. Nachdem Regierungsvorlagen mit der Autorit\u00e4t der von der ParlamentsMinisterrat einstimmig verabschiedet werden. Das Begutachtungsverfahren r\u00e4umt Bundesministerien, Interessenvertretungen und GeMinisterialb\u00fcrokratie ausgearbeiteten (Ministerial-)Entw\u00fcrfen, die einem Begutachtungsverfahren unterzogen und abschlie\u00dfend vom Bundesrat. Ein Gesetzwerdungsprozess kann auf vielfache Weise initiiert werden (siehe dazu \u00d6hlinger 2003, 192ff; Funk 2003, 170ff). Die wichtigste Form von Gesetzesinitiativen sind Vorlagen der Bundesregierung (Regierungsvorlagen). Sie beruhen zumeist auf von der finden sich im Bundesverfassungsgesetz (Art. 41-49b B-VG) sowie in den jeweiligen Gesch\u00e4ftsordnungen von Nationalrat und ausge\u00fcbt (Art. 24 B-VG). Die daf\u00fcr notwendigen formalrechtlichen Rahmenbedingungen ortungen \u00d6sterreichs in sozialwissenschaftliche Typologien (noch) zutreffend sind. 1. Der Gesetzwerdungsprozess in \u00d6sterreich 1.1. Formalrechtliche Rahmenbedingungen Die Bundesgesetzgebung wird in \u00d6sterreich vom Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat ten Punkt werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede bzw. Ver\u00e4nderungen res\u00fcmiert und die Frage beantwortet, inwiefern gel\u00e4ufige VerGesetzwerdungsprozesse vor und ab dem Jahr 2000 im Bereich des Arbeitsrechtes mit Fallbeispielen und im \u00dcberblick dargestellt. Im dritorientierten Untersuchungen (siehe z.B. Pappi 1993; Jansen\/Schubert 1995). scher Hinsicht kommt eine qualitative Zugangsweise zur Anwendung - im Unterschied zu an formalen netzwerkanalytischen Modellierungen w\u00fcrfen, Gutachten, Regierungsvorlagen, Parlamentsprotokollen, einschl\u00e4gigen Zeitungsberichten und teilweise Interviews. In methodirechtes eingehend untersucht (siehe Stromberger 2003). Die Analyse basiert auf einschl\u00e4gigen Materialien und Quellen wie Ministerialentgang gefunden haben. F\u00fcr den Zeitraum 2000 bis 2001 wurden ann\u00e4hernd s\u00e4mtliche gesetzesrelevanten Aktivit\u00e4ten im Bereich des ArbeitsZeitraum bis 2000 auf eine Vielzahl von Rekonstruktionen von Gesetzwerdungsprozessen, die in die Arbeit von T\u00e1los\/Kittel (2001) EinSchwarz\/L\u00f6schnigg 1995, 43). Die Aussagen \u00fcber und Einsch\u00e4tzungen von Gesetzgebungsprozessen in diesem Bereich st\u00fctzen sich f\u00fcr den schen Arbeitsvertragsrecht, ArbeitnehmerInnenschutzrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht (Arbeitsverfassung) unterschieden (siehe lungskultur und Mitgestaltungsfunktion der gro\u00dfen Dachverb\u00e4nde repr\u00e4sentiert: das Arbeitsrecht. Bei diesem Regelungskomplex wird zwi160 Emmerich T\u00e1los \/ Christian Stromberger Politikfeldes Sozialpolitik ausgew\u00e4hlt, der ann\u00e4hernd idealtypisch die traditionelle Verhand1 Der Beitrag thematisiert in einem ersten Punkt den rechtlich formalen sowie den lange Zeit realpolitisch bestehenden Rahmen der Gesetzgebung. In einem zweiten Punkt werden 1990; Traxler 1992; T\u00e1los 1993; T\u00e1los\/Kittel 2002; Jochem\/Siegel 2003), steht mit der beVer\u00e4nderungen. 2.1. Vorbemerkung Dass \u00d6sterreich als ein Paradebeispiel neokorporatistischer Interessenvermittlung und Interessenpolitik gilt (siehe z.B. Katzenstein 1984; Lehmbruch 1985; Grande 1989; Crouch (siehe Karlhofer\/Sickinger 1999, 245ff; Hemerijck 2002, 230ff; Fulcher 2002, 286f). 2. Politische Willensbildung und Entscheidungsfindung im Politikfeld Arbeitsrecht: Tradition und Beteiligungsm\u00f6glichkeiten der Interessenverb\u00e4nde, f\u00fcr die der Begriff Sozialpartnerschaft oder Austrokorporatismus steht, konstatierbar Zumindest bis in die 1990er Jahre sind f\u00fcr andere europ\u00e4ische L\u00e4nder keine vergleichbaren parit\u00e4tisch organisierten Mitgestaltungs- und prozessen dar (Karlhofer\/T\u00e1los 1996,32ff; T\u00e1los\/Kittel 2001, 41ff, 71ff). Ein zentraler Punkt ist daher die Rolle der gro\u00dfen Dachverb\u00e4nde. und Kooperationen die vorparlamentarische Beteiligung der Dachverb\u00e4nde an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsaktionen mit seinem ausdifferenzierten System der \u00dcberlappung von horizontalen und vertikalen, formellen wie informellen Beteiligungen Die wichtigste Voraussetzung daf\u00fcr stellt neben dem mehrdimensionalen Netzwerk von Interring\/Zeiner 1993, 151; T\u00e1los\/Kittel 2001, 40ff). dadurch, dass es Abweichungen vom formalen Ablauf des verfassungsrechtlich vorgegebenen Gesetzwerdungsprozesses gibt (T\u00e1los\/Leichsensozialpartnerschaftlich involvierten Dachverb\u00e4nde erkl\u00e4ren. Dabei modifiziert die Realverfassung die Formalverfassung insbesondere ments auf den Gesetzgebungsprozess auch materienspezifisch deutlich eingeengt (siehe Sickinger 2000). Grunds\u00e4tzlich l\u00e4sst sich das Spezifikum der \u00f6sterreichischen Realverfassung mit dem lange Zeit hohen realpolitischen Stellenwert der (siehe Tabelle 1). Dar\u00fcber hinaus sind seit dem Beitritt \u00d6sterreichs zur Europ\u00e4ischen Union die inhaltlichen Einflussm\u00f6glichkeiten des Parladen weitaus gr\u00f6\u00dften Anteil der vom Nationalrat beschlossenen Gesetze die Regierung und nicht das Parlament gesetzesinitiativ t\u00e4tig ist dungsprozess ist dennoch deutlich geringer als etwa jener der Regierung bzw. der einzelnen Ressorts. Ein bekanntes Indiz daf\u00fcr ist, dass f\u00fcr Endformulierung und den Beschluss eines Gesetzes autonom zust\u00e4ndig (Fischer 1997, 107), sein tats\u00e4chlicher Einfluss auf den Gesetzwerzwischen der sog. Formalverfassung und der sog. Realverfassung unterschieden. Das Parlament ist im Gesetzgebungsprozess zwar f\u00fcr die lich der Gesetzgebung die bestimmende Rolle zukommt, so kontrastiert dies augenf\u00e4llig mit der politischen Realit\u00e4t: Deshalb wird vielfach Verhandlungsdemokratische Willensbildung und korporatistische Entscheidungsfindung am Ende?161 1.2. Realpolitische Rahmenbedingungen Wenn auch in rechtlich formaler Hinsicht dem Parlament bzw. dem Nationalrat hinsichtTabelle 1:Anzahl der beschlossenen Gesetze nach Form der Gesetzesinitiative von 1975 bis 2002 (Angaben in Prozent) Gesetzgebungsperiode Regierungsvorlagen Initiativantr\u00e4ge Sonstige Gesamt XIV. GP (1975-1979) 326 (80 %) 70 (17 %) 14 (3 %) 410 XV. GP (1979-1983) 351 (76 %) 89 (19 %) 23 (5 %) 463 XVI. GP (1983-1086) 228 (65 %) 99 (28 %) 25 (7 %) 352 XVII. GP (1986-1990) 361 (68 %) 134 (25 %) 40 (7 %) 535 XVIII. GP (1990-1994) 436 (69 %) 165 (26 %) 31 (5 %) 632 XIX. GP (1994-1996) 76 (62 %) 35 (29 %) 11 (9 %) 122 XX. GP (1996-1999) 423 (71 %) 116 (19 %) 57 (10 %) 596 XXI. GP (1999-2002) 258 (66%) 84 (21%) 49 (13%) 391 Quelle: Fischer 1997; Schefbeck 1999; T\u00e1los\/Kittel 2001; Parlamentsdirektion 2004. Auseinandersetzungen zwischen den Dach-verb\u00e4nden. Die Interessendivergenz betrafbeispielsweise das Ausma\u00df der Verk\u00fcrzung dertrieblicher Mitbestimmung und Kodifizierungauch deren Flexibilisierung, die Reichweite be-Arbeitszeit (Wochenarbeitszeit, Urlaub) wie tiger und lang andauernder konfliktorischerrien sind durchwegs Gegenstand zum Teil hef-fassungsgerichtshofes. Arbeitsrechtliche Matehinaus vereinzelt auch der WK\u00d6, des \u00d6AAB,meist Forderungen seitens des \u00d6GB, dar\u00fcberEU-Richtlinien oder Erkenntnisse des VerInteressenorganisationen verkn\u00fcpft. Diese Do-minanz zeigt sich in mehrfacher Hinsicht. Anst\u00f6\u00dfe zu Gesetzwerdungsprozessen bildeten menden Interaktionsmodi. Die Einbindung inEntscheidungsprozesse ist vielfach mit der Dominanz der inhaltlichen Gestaltung durch die Netzwerktypus corporatist concertatio n zurechenbar, drei dem Typus sectoral corporatism . F\u00fcr unseren thematischen Zusammenhang bemerkenswert sind nicht blo\u00df die \u00fcber einen langen Zeitraum stabile Akteurkonstellation, sondern vor allem die dabei zum Tragen komEnde der 1960er bis Ende der 1990er Jahre insgesamt untersuchten 22 Gesetze aus dem Bereich des Arbeitsrechtes waren 19 dem Dies ist durch die Analyse arbeitsrechtlicher Entscheidungsprozesse belegt: Von den bei T\u00e1los\/Kittel (2001, 93ff) f\u00fcr den Zeitraum von gerichtshof). Die Akteurkonstellation war jedoch durchg\u00e4ngig vom Beziehungsnetzwerk zwischen Verb\u00e4nden und Regierung gepr\u00e4gt. zwar punktuell und anlassspezifisch auch andere Akteure von Relevanz (z.B. andere Ressorts, Parteien, katholische Kirche, VerfassungsmerInnen und Bauern wurden zu relevanten Mitgestaltern arbeitsrechtlicher Materien. F\u00fcr arbeitsrechtliche Gesetzwerdungsprozesse sind sozialpartnerschaftlich involvierten Dachverb\u00e4nde der Interessenorganisationen der ArbeitnehmerInnen sowie der Unternehrungen auf Ebene der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung einher. Die der 1960er Jahre ging mit merkbaren Ver\u00e4ndeDie Etablierung eines korporatistischen Netzwerkes, des Austrokorporatismus bzw. der Sozialpartnerschaft, Ende der 1950er\/Beginn bis in die 1960er Jahre im wesentlichen Gegenstand von Kompromissen zwischen den Regierungspartnern (siehe T\u00e1los 1981, 329ff). ihrer vertikalen Vernetzung mit jeweils einer der beiden Regierungsparteien (\u00d6VP bzw. SP\u00d6), waren arbeitsrechtliche Regelungen von 1945 (1960er-1990er Jahre) Ungeachtet der Einbindung der gro\u00dfen Dachverb\u00e4nde in Gesetzgebungsprozesse auf dem Weg der Begutachtung und im Rahmen he T\u00e1los\/Kittel 2001). 2.2.Zur T radition korporatistischer Mitgestaltung des Arbeitsrechtes schaftlicher Einfluss ist f\u00fcr Politikfelder wie Schul-, Hochschul-, Umwelt-, Justizpolitik und Politik innerer Sicherheit zu konstatieren (sieziert sind es neben der Arbeitsmarktpolitik, der Marktordnung und Berufsausbildung vor allem das Arbeitsrecht. Kein relevanter sozialpartnerDies sind (mit Differenzierungen) die Sozialpolitik, partiell die Wirtschaftspolitik und die Politik beruflicher Ausbildung. N\u00e4her differenMuster der Interessenvermittlung und Interessenpolitik nur in bestimmten, wenn auch sehr wichtigen Politikfeldern zum Tragen kommt. kompetenz\u0093 der gro\u00dfen Dachverb\u00e4nde - wie dies lange Zeit in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung lautete - kann keine Rede sein. Einschl\u00e4gige Untersuchungen (siehe T\u00e1los\/ Leichsenring\/Zeiner 1991; T\u00e1los\/Kittel 1998; T\u00e1los\/Kittel 2001) untermauern, dass dieses Verallgemeinerung neokorporatistischer Interessenpolitik auf Gesetzgebungsprozesse in allen Politikfeldern unzutreffend. Von einer \"Allden erwies sich bis in die 1990er Jahre als ein zentraler Mitgestaltungsfaktor \u00f6sterreichischer Politik. Ungeachtet dessen w\u00e4re allerdings eine dungsfindungsprozesse in engem Zusammenhang. Die Zusammenarbeit, Konzertierung und Akkordierung zwischen Regierung und Verb\u00e4n162 Emmerich T\u00e1los \/ Christian Stromberger deutenden Rolle der Sozialpartnerschaft f\u00fcr des Arbeitsrechtes, die Gleichstellung der Ar-beiter in Fragen der Entgeltfortzahlung und desUrlaubs usw.dem Verhandlungsweg, der von wenigen Aus-Die Austragung der Konflikte erfolgte aufpolitische Willensbildungs- und Entschei- Stromberger 2003, 74ff), sowie das Insolvenz-setz (siehe Stromberger 2003, 65ff) als eigen-Ausfallgeld-Fonds (IAF)-Service GmbH-Ge1993 und 2002 (siehe T\u00e1los\/Kittel 2001, 103;vertragsrechts-Anpassungsgesetze (AVRAG)1994 (T\u00e1los\/Kittel 2001, 103), die Arbeits103f), das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz(siehe Kittel 1997, 591ff; T\u00e1los\/Kittel 2001,h\u00f6chsten ist. W\u00e4hrend das Urlaubsgesetz 1976 potenzial, das bei Regierungsvorlagen amf\u00fcr die Auswahl der Fallbeispiele sind ihreRepr\u00e4sentativit\u00e4t und ihr RekonstruktionsErkl\u00e4rungsans\u00e4tzen stehenden KategorienPolitiknetzwerkstrukturen, Akteurkonstellationen und Interaktionsmodi. Unsere Kriterien dungsprozesse am Beispiel der Urlaubsregelungen n\u00e4her ausgef\u00fchrt. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf den im Blickpunkt von gebungsprozesse in einer die wesentlichen Aspekte umfassenden \u00dcbersicht dargestellt (siehe Tabelle 2), zum anderen werden die GesetzwerFink 2003). 2.3.T raditionen und Ver\u00e4nderungen aufgezeigt an Fallbeispielen In diesem Abschnitt werden jeweils drei \"typische\u0093 arbeitsrechtlich relevante Gesetzwerdungsprozesse vor und ab dem Jahr 2000 gegen\u00fcber gestellt: Zum einen werden Gesetzwachsenden Dissens und immer weniger sozialpartnerschaftlich abgestimmte Politik gekennzeichnet (siehe T\u00e1los\/Kittel 2001; T\u00e1los\/ H\u00e4lfte der 1990er Jahre die Beziehungen zwischen Regierung, UnternehmerInnen- und ArbeitnehmerInnenverb\u00e4nden durch einen der Entscheidungsfindung vergleichsweise ann\u00e4hernd durchg\u00e4ngig zum Tragen kam. Ungeachtet dessen waren vor allem in der zweiten Interaktionsmodus Konzertierung und Akkordierung der Dachverb\u00e4nde , 13 f\u00fcr den Interaktionsmodus Konzertierung und Akkordierung der Dachverb\u00e4nde und Regierung , drei f\u00fcr den Modus Akkordierung Dachverband mit Regierung . Damit erwies sich das Arbeitsrecht im gegenst\u00e4ndlichen Zeitraum als eine jener Materien, bei denen das korporatistische Muster angef\u00fchrten Gesetzgebungsprozessen aus dem Bereich des Arbeitsrechtes stehen sieben f\u00fcr den verb\u00e4nde erfolgt (z.B. Arbeitszeitgesetz 1971, Urlaubsgesetz 1983, Nachtarbeitsverbot f\u00fcr Frauen 1972). Von den bei T\u00e1los\/Kittel (2001) 1997) erzeugt wird. Seltener ist der Fall, dass die Akkordierung nur auf Ebene Regierung\/ Ressort und einem der Sozialpartner-Dachgebracht werden bzw. ein Entscheidungsdruck durch Zeitvorgaben (z.B. Novelle Arbeitsverfassungsgesetz 1986, Arbeitszeitgesetz st\u00e4ndige Ressort Verhandlungen an und koordiniert diese. Dar\u00fcber hinaus gibt es Beispiele daf\u00fcr, dass seitens des Ressorts Vorschl\u00e4ge einSpiegel der Verschiebung der Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisse sein (siehe dazu T\u00e1los\/Kittel 2001, 110). Der Regierung kommt in einer Reihe von Materien auch eine aktivere Rolle zu. Im Falle divergierender Verhandlungsbereitschaft bei h\u00f6chst kontroversiellen Positionen regt das zupolitische R\u00fcckendeckung einer der Dachverb\u00e4nde wider. Kompromisse (z.B. Arbeitszeitgesetz 1997) k\u00f6nnen inhaltlich allerdings auch gen im zust\u00e4ndigen Parlamentsausschuss. Die beschlossenen Kompromisse spiegelten vor allem in der Zeit der Alleinregierung die st\u00e4rkere dige Ressort (im Fall Arbeitsrecht das Sozialressort) in Gesetzesform gebracht oder bilden die Basis f\u00fcr Ab\u00e4nderungen der Gesetzesvorlasentanten. Sie legen ihre Kompromisse in einer m\u00fcndlichen oder schriftlichen Vereinbarung fest. Die Ergebnisse werden durch das zust\u00e4ntistische Entscheidungsmodus betrachtet werden. \u00d6GB und Wirtschaftskammer verhandeln auf Ebene ihrer Experten und Spitzenrepr\u00e4he beispielhaft Arbeitszeitgesetz 1969 sowie das im Beitrag angef\u00fchrte Fallbeispiel der Urlaubsregelung) kann als der klassische korporaErgebnisse von Regierung bzw. Nationalrat inhaltlich weitgehend unver\u00e4ndert \u00fcbernommen wurden. Diese Form des Interaktionsmodus (sieund Agrarmarktordnung 1976). Ein Teil der Gesetzesbeschl\u00fcsse basierte auf bipartistischer Akkorierung zwischen den Verb\u00e4nden, deren stantiell im Abtausch von Positionen innerhalb der jeweiligen Materie, aber auch Politikfeld \u00fcbergreifend (z.B. zwischen Urlaubsgesetz 1976 Verhandlungsdemokratische Willensbildung und korporatistische Entscheidungsfindung am Ende?163 nahmen abgesehen zu inhaltlichen Kompromisst\u00e4ndige Gesetzesantr\u00e4ge eingebracht wurden,sen f\u00fchrte. Solche Kompromisse bestanden sub- beh\u00f6rde; Antrag Verb\u00e4nde Auslegungs- Einigung) ESA-EFTA- nahme, BR\u00dcberwachungs- Einspruch164 Emmerich T\u00e1los \/ Christian Stromberger Tabelle 2: \u00dcbersicht: Fallbeispiele UrlG 1976 AVRAG ASchG 1994 UrlG 2000 i. AVRAG IAFG 2001 (1) 1993 (2) (3) R. d. AR\u00c4G 2002 (5) (6) 2000 (4) Ansto\u00df Forderung Anpassung an Anpassung an Vorsto\u00df WK\u00d6, Umsetzung Regierungs\u00d6AAB, \u00d6GB EU-Richtlinien, EU-Richtlinien, Regierungs- von EU-Richt- programm \u00d6GB-Forderung \u00d6GB-Forderungprogramm linien, Gesetzesreparatur Programmtyp extensiv regulativ protektiv redistributiv distributiv, regulativ redistributiv Eingang in NRRegierungs- RV RV RV RV RV vorlage (RV) Rolle Ministerial- ME ME; RV ME; RV ME; RV ME; RV Regierung\/ entwurf (ME); (zur\u00fcck- (geringf\u00fcgige (wichtige (umfang- (wichtige Ressort RV (keine haltend) \u00c4nderungen) \u00c4nderung) reiche \u00c4nderungen) \u00c4nderungen) \u00c4nderungen) Regierungs- SP\u00d6: Betei- nicht pr\u00e4sent SP\u00d6\/\u00d6VP: \u00d6VP\/FP\u00d6: \u00d6VP\/FP\u00d6: \u00d6VP\/FP\u00d6: partei(en) ligung an W ichtige Regierungs- Ab\u00e4nderungs- Ab\u00e4nderungs\u00f6ffentlicher Rolle; \u00fcbereinkommen; antrag antrag Diskussion Ab\u00e4nderungs- Initiativantrag, antrag Ab\u00e4nderungsantrag Oppositions- \u00d6VP: Konflikt Antr\u00e4ge im Gr\u00fcne: Ab- SP\u00d6: Alter- SP\u00d6: Ab\u00e4n- SP\u00d6: Zwei partei(en) \u00d6WB-\u00d6AAB NR weichende native Initiativ- derungsantrag,gleiche Abpers\u00f6nliche antr\u00e4ge, Abwei- 2 Erg\u00e4n- \u00e4nderungsStellungnahme; chende pers\u00f6n- zungsantr\u00e4ge antr\u00e4ge; Klage bei liche Stellung- Gr\u00fcne: Kritik FP\u00d6: Kritik Einbindung Ja eingeschr\u00e4nkte Ja Ja Ja Ja der Verb\u00e4nde Kontakte \u00fcber Parteien Einbindung Ja Verhandlungen Ja Ja, Begutachtung Begutachtung der Verb\u00e4nde und Ent- ungleichge\u00fc. Regierung\/ scheidung auf wichtig Ressort Verb\u00e4ndeebene Akkordierung Weitgehend Vereinbarung Ja Nein Nein Nein der Verb\u00e4nde (Sozialpartner- (Sozialpartnerkompromiss mit gespr\u00e4che ohne differenzen) Akkordierung Ja Ja Ja Nein Nein Nein Regierung- sationen sationen sationen der Arbeit- der Arbeitgeberorgani- geberorganiRegierung Regierung Regierung wirkung der Ar- relevanter relevanter beitgeberorgani- Mitwirkung Mitwirkung verb\u00e4nde und verb\u00e4nde und verb\u00e4nde und relevanter Mit- b\u00e4nde mit b\u00e4nde ohne beratung, gementdungsfindung Parlamenta- Parlamentapartnerkom- \u00c4nderungen (BmwA) nehmen BSL-ManaVerhandlungsdemokratische Willensbildung und korporatistische Entscheidungsfindung am Ende?165 Weitere \u00d6sterreichischer EU V\u00d6I, Bundes- IV, Bundesminis-Rechnungshof RA-Kanzlei Akteure Arbeiter- u. An- kanzleramt terium f\u00fcr soziale (RH), \u00d6ster- Sch\u00f6nherr, gestelltenbund (BKA), Bundes- Sicherheit und reichische Barfu\u00df, (\u00d6AAB), V\u00d6I ministerium f\u00fcr Generationen Rechtsan- To rggler & wirtschaftliche (BMsSG) waltskammer Partner, ConAngelegenheiten (\u00d6RAK) sultingunterBMsSG Parlaments- \u00c4nderungen nicht relevant geringf\u00fcgigste Klarstellungen bedeutende \u00f6ffentliches Ausschuss nach Vo rgabe \u00c4nderungen Ver\u00e4nderun- Hearing; des Sozial- gen geringe promisses Ebene der Vorparlamen- Parlamen- Vorparlamen- Vorparlamen- Vorparlamen- VorparlamenEntschei- tarisch tarisch tarisch tarisch tarisch tarisch tarisch tarisch Zustimmende Einstimmig Einstimmig SP\u00d6\/\u00d6VP \u00d6VP\/FP\u00d6 Einstimmig \u00d6VP\/FP\u00d6 Parteien im NR Netzwerk- Corporatist Corporatist Corporatist Sectoral Sectoral Issue typus concertation concertation concertation corporatism corporatism network (policy (issue community) network) Interaktions- Konzertierung Konzertierung KonzertierungFormelle Einbin- Formelle Formelle modus und Akkordie- und Akkordie- und Akkordie- dung der Dach- Einbindung Einbindung rung Dach- rung Dach- rung Dach- verb\u00e4nde mit der Dachver- der DachverQuelle: T\u00e1los\/Kittel 2001; Stromberger 2003; Eigene Recherchen. Anmerkungen: (1) Urlaubsgesetz 1976: Ausweitung des Urlaubsausma\u00dfes auf 24 bzw. 30 Werktage (bei einer Dienstzeit von weniger bzw. mehr als 20 Jahren). (2) Arbeitsvertragsrecht-Anpassungsgesetz 1993: Regelungen betreffend Betriebs\u00fcbergang (Kollektivvertragsangeh\u00f6rigkeit, Pensionszusage, Haftung). (3) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994: Anpassung der Vorschriften auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes an die Mindestvorschriften der EG-Richtlinien. (4) Urlaubsgesetz 2000 im Rahmen des Arbeitsrechts\u00e4nderungsgesetzes 2000: Urlaubsaliquotierung im Jahr der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. (5) Arbeitsvertragsrecht-Anpassungsgesetz 2002: Schaffung eines Diskriminierungsverbots f\u00fcr befristet besch\u00e4ftigte Arbeitnehmer, einer Informationspflicht f\u00fcr Arbeitnehmeranspr\u00fcche beim Betriebs\u00fcbergang sowie einer verfassungskonformen Haftungsregelung f\u00fcr Betriebsver\u00e4u\u00dferer hinsichtlich der Abfertigungs- und Betriebspensionsanspr\u00fcche. (6) IAF-Service GmbH-Gesetz: Organisationsprivatisierung des Vollzugs der Insolvenz-Entgeltsicherung. Vorberatung der Regierungsvorlage ein.des Nationalrat einen Unterausschuss zur-) Am 11. Mai 1976 setzt der SozialausschussTeile des Urlaubsgesetzes.den Sozialpartnereinigung \u00fcber die anderen \u00dfen. BWK-Pr\u00e4sident Rudolf Sallingerz\u00fcgliche Zustimmung mit einer befriedigen-(\u00d6VP) verbindet schlie\u00dflich seine diesbeminister Rudolf H\u00e4user, bei Nicht-Einigungdurch die Sozialpartner das Urlaubsgesetz mit den Stimmen der SP\u00d6 allein zu beschlietion). Die Bedenken der ArbeitgeberInnen-vertreter gegen die Urlaubsverl\u00e4ngerung f\u00fchren schlie\u00dflich zur Drohung von Sozialbewerbsnachteile f\u00fcr die Wirtschaft allerdings nicht leisten. -) Am 30. M\u00e4rz 1976 wird der Ministerialentwurf als Regierungsvorlage in den Nationalrat eingebracht. -) W\u00e4hrend des gesamten Fr\u00fchjahres 1976 verhandeln die Dachverb\u00e4nde \u00fcber eine Erh\u00f6hung des Mindesturlaubes (d.h. Konzertierung mit geschlossener Akteurkonstellalich f\u00fcr sozialpolitische Verbesserungen aus, in der gegenw\u00e4rtigen Situation k\u00f6nne sich \u00d6sterreich den Entwurf wegen der Wettaus 1973 ein. -) Die ArbeitgeberInnenvertreter sprechen sich im Begutachtungsverfahren zwar grunds\u00e4tz\u00d6VP-Bundesparteileitung unterst\u00fctzt jedoch die Position des \u00d6AAB und schw\u00f6rt die gesamte Partei auf den Parteitagsbeschluss derungen aus den Jahren 1973 und 1974 und st\u00f6\u00dft damit auf heftigen Widerstand der ArbeitgeberInnenvertreter in der \u00d6VP. Die Bedingungen ausge\u00fcbt werden m\u00fcssen. -) Der \u00d6AAB erneuert als Reaktion auf den H\u00e4user-Entwurf seine urspr\u00fcnglichen ForDienstjahre und die M\u00f6glichkeit, durch Verordnung eine zus\u00e4tzliche Woche Urlaub f\u00fcr Berufe einzuf\u00fchren, die unter erschwerten Bildungsurlaub innerhalb von drei Jahren ab 1978, die Herabsetzung der Anfallsgrenze f\u00fcr den F\u00fcnfwochenurlaub von 25 auf 20 f\u00fchrung eines sechst\u00e4gigen Pflegeurlaubes zur Pflege kranker Familienangeh\u00f6riger ab 1. Juli 1976, einen ein- bis zweiw\u00f6chigen einen f\u00fcnfw\u00f6chigen Mindesturlaub in Aussicht. Au\u00dferdem enth\u00e4lt der Entwurf die Einvier Wochen vor und stellt l\u00e4ngerfristig sogar gesetz (d.h. vorerst Akkordierung mit einem Dachverband). Dieser sieht ab 1. Januar 1977 einen generellen Mindesturlaub von mern eines Betriebes unterschiedliche Urlaubsanspr\u00fcche entstehen w\u00fcrden. -) Im September 1975 fordert der \u00d6GB am 8. Bundeskongress die Erh\u00f6hung des j\u00e4hrlichen Mindesturlaubes auf vier Wochen, der in zwei Teilen konsumiert werden kann. -) Sozialminister Rudolf H\u00e4user (SP\u00d6) pr\u00e4sentiert im Januar 1976 den mit dem \u00d6GB akkordierten Entwurf f\u00fcr ein neues UrlaubsAK-W ahlkampf 1974. Die SP\u00d6 lehnt diesen Vorschlag ab, weil dadurch zwischen k\u00fcrzer und l\u00e4nger besch\u00e4ftigten ArbeitnehForderung, die einen nach Lebensalter und Betriebszugeh\u00f6rigkeit gestaffelten Urlaubsanspruch vorsieht, bestreitet der \u00d6AAB den ern muss, sowie Weiterbeziehung des Entgeltes w\u00e4hrend des Urlaubes. -) Am Bundesparteitag 1973 beschlie\u00dft die \u00d6VP in ihrem Sozialplan, eine generelle Verl\u00e4ngerung des Mindesturlaubes um eine Woche anzustreben. Mit dieser zentralen \u00d6VPDienstzeit von mehr als 20 Jahren. M\u00f6glichkeit der Urlaubskonsumierung in zwei Teilen, wobei ein Teil mindestens 6 Tagen dauArbeitsvertr\u00e4ge im Ausma\u00df von 24 Werktagen bei einer Dienstzeit von weniger als 20 Jahren und von 30 Werktagen bei einer zesses notwendigen \u00fcbrigen Materien (vor allem die Entgeltforzahlung) ber\u00fccksichtigt. 2.3.1. Fallbeispiele: Urlaubsregelungen Urlaubsgesetz (UrlG) 1976 (BGBl. Nr. 390\/ 1976) ten Gesetzes auf das Urlaubsgesetz konzentriert, werden auch die f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis des diesbez\u00fcglichen politischen Entscheidungspro\u00e4nderungsgesetz 2000 (siehe Stromberger 2003, 45ff, 106ff, 112). Obgleich sich die Darstellung des Gesetzwerdungsprozesses des letztgenann166 Emmerich T\u00e1los \/ Christian Stromberger befindet sich das angef\u00fchrte Urlaubsgesetz aus 2000 als eigene Novelle im Arbeitsrechts2 -) Zentraler Inhalt: Festlegung des Urlaubsausma\u00dfes f\u00fcr den Gro\u00dfteil der privatrechtlichen der Nationalratswahl vom 3. Oktober 1999weite Kundgebungswoche f\u00fcr die tierung zu verbinden. Der \u00d6GB lehnt diesesJunktimEntgeltfortzahlung mit der Urlaubsaliquo-Fairness-) W\u00e4hrend der Sondierungsgespr\u00e4che zur Bil-dung einer neuen Bundesregierung im Zuge erneut ab und startet eine \u00d6sterreich. Aktion lichen K\u00fcndigungsfristen, will die \u00d6VP k\u00fcnftig \u00fcber Kollektivvertr\u00e4ge ausr\u00e4umen.-) Am 12. September 1999 fordert die WK\u00d6 den \u00d6GB zu neuerlichen Verhandlungen inFragen der Aktion Fairness auf. Sie wiederholt dabei ihre Position, die Angleichung der aliquotierung bei Selbstk\u00fcndigung aus. Andere Ungerechtigkeiten zwischen Arbeitern und Angestellten, etwa jene der unterschieddie Positionen der WK\u00d6 und spricht sich f\u00fcr den Abtausch Gleichstellung aller Arbeitnehmer im Krankheitsfall gegen Urlaubsf\u00fchrung einer verpflichtenden Freizeitversicherung vor. -) Ende August 1999 \u00fcbernimmt \u00d6VP-Parteiobmann Wolfgang Sch\u00fcssel im Beisein der Spitzenvertreter der \u00d6VP-nahen Dachverb\u00e4nde sowie des \u00d6AAB und der G\u00d6D che Gegenleistung schl\u00e4gt die WK\u00d6 die Aliquotierung des Urlaubes bei Selbstk\u00fcndigung oder als Alternative dazu die Einsich hingegen weiterhin gespr\u00e4chsbereit, sofern es f\u00fcr die Wirtschaft eine \"ebenso irreversible Gegenleistung\u0093 gibt. Als eine solter wirtschaftlicher Nachteile f\u00fcr viele Branchen weiter kategorisch ab. Bei der Angleichung der Entgeltfortzahlung zeigt sie sterin Eleonore Hostasch (SP\u00d6), die diesbez\u00fcgliche Inhalte der Aktion Fairness des \u00d6GB umsetzten m\u00f6chte. -) Ende Juli 1999 lehnt die WK\u00d6 eine Angleichung des K\u00fcndigungsschutzes f\u00fcr Arbeiter und Angestellte wegen bef\u00fcrchteAngestellte bei der Entgeltfortzahlung und den K\u00fcndigungsfristen gleichstellen soll. -) Am 10. Juni 1999 verweigert die \u00d6VP im Ministerrat wegen fehlender sozialpartnerschaftlicher Grundlage ihre Zustimmung zu einem Gesetzesvorschlag von Sozialmini-) Seit dem Jahr 1998 beraten die Verb\u00e4nde erfolglos \u00fcber ein Gesetz, das Arbeiter und ses. August 1976 in Kraft. Urlaubsgesetz (UrlG) - Novelle im Rahmen des Arbeitsrechts\u00e4nderungsgesetz (AR\u00c4G) 2000 (BGBl. I Nr. 44\/2000) -) Zentraler Inhalt: Urlaubsaliquotierung im Jahr der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisSozialpartnerkompromisses kritisieren, endet die Debatte dennoch mit einem enerellen Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft. -) Nachdem der Bundesrat einhellig einen Einspruch gegen den Nationalratsbeschluss unterl\u00e4sst, tritt das Urlaubsgesetz 1976 mit 4. verb\u00e4nden akkordierte Urlaubsgesetz. Obgleich die ArbeitgeberInnenvertreter einige problematische Punkte am Ergebnis des einstimmig an. -) Auch der Nationalrat beschlie\u00dft am 7. Juli 1976 einstimmig das zwischen den DachTausch) im Sinne der \u00d6VP als eine Voraussetzung dieses Sozialpartnerkompromisses. -) Am 15. Juni 1976 nimmt der Sozialausschuss des Nationalrates die auf Grundlage des Sozialpartnerkompromisses in einigen Punkten abge\u00e4nderte Regierungsvorlage Lediglich \u00fcber den Zeitpunkt des In-KraftTretens des Urlaubsgesetzes erzielen die Verb\u00e4nde keine Einigung. lichen Urlaubswoche f\u00fcr gewisse Berufe und dem Einf\u00fchrungszeitpunkt des Pflegeurlaubes im Kompromisswege zu einigen. rechnung, verbunden mit der Anfallsgrenze f\u00fcr den F\u00fcnfwochenurlaub, der Verordnungsm\u00f6glichkeit hinsichtlich einer zus\u00e4tzantrittes durchsetzen k\u00f6nnen, gelingt es den ArbeitgeberInnenvertretern bzw. der \u00d6VP, sich im Bereich der Vordienstzeitenandie SP\u00d6 ihre Vorstellungen \u00fcber das gew\u00fcnschte Urlaubsausma\u00df sowie die Modi der Urlaubskonsumation und des Urlaubsweitgehend zu einer Kompromissl\u00f6sung f\u00fchren (d.h. bipartite Akkordierung). W\u00e4hrend die ArbeitnehmerInnenvertreter bzw. Verhandlungsdemokratische Willensbildung und korporatistische Entscheidungsfindung am Ende?167 -) Parallel zu den Ausschusssitzungen finden auch Sozialpartnerverhandlungen statt, die 3 Dar\u00fcber hinaus gilt auch der Abtausch des Urlaubsgesetzes gegen die Verabschiedung der Agrarmarktordnung (d.h. politikfeld\u00fcbergreifender von \u00d6VP und FP\u00d6 das AR\u00c4G 2000. In derdurch Mehrheitsentscheid mit den Stimmen-) Am 7. Juni 2000 beschlie\u00dft der Nationalratdurch die Regierung protestiert.die Vereinnahmung der liche Stellungnahme an, mit der sie gegenAktion Fairness Ausschussbericht eine abweichende pers\u00f6n-vorgenommen werden, f\u00fcgt die SP\u00d6 demUrlaubsgesetzes lediglich KlarstellungenMartin Bartenstein die von der Bundesregie-Debatte verteidigt Wirtschaftsminister r\u00fccksichtigung eines umfangreicheren \u00d6VP-schussfeststellung. W\u00e4hrend hinsichtlich desFP\u00d6-Ab\u00e4nderungsantrages sowie einer Austen einigen (d.h. keine Akkordierung zwi-schen den Verb\u00e4nden und zwischen Verb\u00e4nden und Regierung) .-) Am 31. Mai 2000 verabschiedet der Sozialausschuss mit den Stimmen der Regierungs-koalition die Regierungsvorlage unter Bedigen Wirtschaftsministeriums auf keine alternativen L\u00f6sungen f\u00fcr ein Modell zur Gleichstellung von Arbeitern und Angestellmit ArbeitgeberInnenorganisationen). -) Die Sozialpartner k\u00f6nnen sich nach Aufforderung des f\u00fcr das Arbeitsrecht neu zust\u00e4nleistungen geb\u00fchren, wenn die ArbeitnehmerIn ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt (d.h. Akkordierung der Regierung sationen und der PR\u00c4KO die zus\u00e4tzliche Bestimmung, dass im Fall der Beendigung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses keine Ersatzbis zum 15. Mai 2000 einer umfassenden Begutachtung zu unterziehen. -) Die vom Ministerrat verabschiedete Regierungsvorlage zum AR\u00c4G 2000 langt am 5. Mai 2000 im Nationalrat ein und enth\u00e4lt auf Anregung der ArbeitgeberInnenorganiWortlaut enth\u00e4lt wie der Ministerialentwurf vom 13. M\u00e4rz 2000. -) Am 6. April 2000 beschlie\u00dft der Sozialausschuss des Nationalrates einstimmig, sowohl den SP\u00d6-Initiativantrag f\u00fcr ein AVHG als auch den \u00d6VP-FP\u00d6-Antrag f\u00fcr ein AR\u00c4G Tag sp\u00e4ter bringen \u00d6VP und FP\u00d6 einen gemeinsamen Initiativantrag f\u00fcr ein AR\u00c4G in den Nationalrat ein, der praktisch denselben und der staatlichen Arbeitslosen-, Pensionsund Krankenversicherung vorsehen. Einen AR\u00c4G besprochen, die f\u00fcr die Arbeitgeber Entlastungen auf Kosten der Arbeitnehmer Handelsverband bef\u00fcrwortet wird. -) Am 21. M\u00e4rz 2000 werden im Sozialministerium die finanziellen Auswirkungen des tr\u00e4ger beurteilen diesen durchwegs negativ, w\u00e4hrend er vom Rechnungshof, der PR\u00c4KO, Rechtsanwaltskammer und dem den ArbeitnehmerInnenvertretern. Auch das Sozialministerium und der Hauptverband der \u00f6sterreichischen Sozialversicherungsnig weitreichend\u0093 und verlangen eine Vielzahl von Nachbesserungen. Entschieden abgelehnt wird der Entwurf hingegen von rung nach einem Entfall der Postensuchtage bei Selbstk\u00fcndigung. -) Obwohl die ArbeitgeberInnenseite durch das AR\u00c4G Besserstellungen erwarten darf, kritisieren sie den Entwurf unter Berufung auf das Regierungs\u00fcbereinkommen als \"zu weBegutachtung und erweitert die schon im Regierungs\u00fcbereinkommen festgeschriebenen Vorhaben mit der zus\u00e4tzlichen FordeMonat zu keiner Einigung. -) Am 13. M\u00e4rz 2000 versendet das Sozialministerium den Entwurf f\u00fcr ein AR\u00c4G zur stein (\u00d6VP) pr\u00e4sentierten Bericht zur Schaffung eines AR\u00c4G zustimmt, f\u00fchren diesbez\u00fcgliche Sozialpartnergespr\u00e4che im selben schlossenen Akteurkonstellation). -) W\u00e4hrend der Ministerrat am 7. M\u00e4rz 2000 dem von Wirtschaftsminister Martin Bartenden in Verbindung mit einer Aliquotierung des Urlaubes vorsieht, festgeschrieben. -) Im Februar 2000 scheitern getrennte Gespr\u00e4che zwischen Vertretern der neuen Regierung und der Dachverb\u00e4nde \u00fcber ein AR\u00c4G (d.h. Konzertierung bei einer gelung der Entgeltfortzahlung bei Arbeitern und Angestellten im Krankheitsfall sowie bei Dienstverhinderung aus sonstigen Gr\u00fcnArbeitsverh\u00e4ltnisgesetzes (AVHG) in den Nationalrat ein, der am 26. Januar 2000 in erster Lesung behandelt wird. -) Im Regierungs\u00fcbereinkommen vom Februar 2000 wird die \u00d6VP-Position, die eine kostenneutrale Durchf\u00fchrung der Gleichstel168 Emmerich T\u00e1los \/ Christian Stromberger bringt die SP\u00d6 am 18. November 1999 einen Initiativantrag zur Schaffung eines Entscheidungsprozessen zum Tragen kommen-Akkordierung der Regierung mit den Dach-den Interaktionsmodi. So sind lediglich zweidem Interaktionsmodus tierung und Akkordierung der Dachverb\u00e4ndeund Regierungin vier der untersuchten elf F\u00e4lle eine Zuord-rungverb\u00e4nden ohne Akkordierung zwischen diesenAkkordierung zwischen diesen oder der Regie-und zuzuordnen. Dem gegen\u00fcber kann gleichKonzertierung der Dachverb\u00e4nde ohne, sowie je einer den Moditripartistische Konzerrungen hinsichtlich der in arbeitsrechtlichenker ausgepr\u00e4gt gibt es substantielle Ver\u00e4nde-Netzwerktypen nicht zuordenbar ist. Noch st\u00e4r\u00e4nderungen am relativ gr\u00f6\u00dferen Gewicht derKonstellation sectoral corporatism sowie daran, dass ein Viertel der F\u00e4lle den g\u00e4ngigen mehr als der H\u00e4lfte der untersuchten F\u00e4lle die traditionellen Akteurkonstellationen zum Tra-gen kamen. Zum anderen zeigen sich die Vertypus corporatist concertation und drei dem Typus sectoral corporatism zuzurechnen. Das bedeutet zum einen, dass nur mehr bei knapp \u00fcbergreifenden Abtausch von Positionen gekennzeichnet. Wie sich durch die Untersuchung von insgesamt elf arbeitsrechtlichen Gesetzen der Regierung Sch\u00fcssel I (siehe dazu Stromberger 2003) feststellen lie\u00df, sind vier dem Netzwerkmateriell \u00fcberwiegend die Positionen nur eines der involvierten Dachverb\u00e4nde und sind auch durch keinen inter-materiellen oder Politikfeld verb\u00e4nden beruhen, kann im eigentlichen Sinne nur von asymmetrischen Sozialpartnerkompromissen (siehe ANS-RG, NSchG\/UrlG) die Rede sein. Asymmetrische Sozialpartnerkompromisse beruhen demnach zwar formal auf Sozialpartnervereinbarungen, realisieren aber dem Jahr 2000 nur mehr selten auftretenden F\u00e4llen von Gesetzesinitiativen, die auf vorhergehenden Vereinbarungen zwischen den DachSpielraum f\u00fcr einen Politikfeld \u00fcbergreifenden Abtausch von Positionen verbleibt (siehe beispielhaft das AR\u00c4G 2000). Selbst bei den seit zialpartner\u0093 weitgehend durch Vorgaben der Regierung abgesteckt, so dass ihnen mangels substantieller Verhandlungsmasse kaum noch Kompromissl\u00f6sungen zu Stande. Dar\u00fcber hinaus wird der Verhandlungsspielraum der \"SoEU-Richtlinien nachvollziehen, nur noch selten nifikant geringerem Ausma\u00df als vor dem Jahr 2000 Gegenstand von Verhandlungen sind, kommen insbesondere bei Materien, die keine rung aus, Forderungen der Interessenorganisationen bilden kaum mehr dazu den Ansto\u00df. Weil die differenten Positionen in sigSpuren. Die Initiative zu arbeitsrechtlichen Ver\u00e4nderungen geht nunmehr prim\u00e4r von der Regietraditionell sozialpartnerschaftlich mitgestalteten politischen Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozesse deutliche einschneidende Verhaltens\u00e4nderung bei den Gewerkschaften konstatiert werden. Das ver\u00e4nderte Umfeld hinterlie\u00df auch auf Ebene der und konfliktorischen Auseinandersetzungen gepr\u00e4gt. Hinsichtlich Streikverhalten kann - wie insbesondere am Jahr 2003 ersichtlich ist - eine ArbeitnehmerInnenverb\u00e4nde (siehe Karlhofer 2000, 25ff). Die Interessenpolitik der Verb\u00e4nde ist verst\u00e4rkt von Interessenpartikularismus mit den zentralen Spielregeln, an der Privilegierung der UnternehmerInnenorganisationen und am weitgehenden Ausschluss der bzw. Zuspitzung. Seitens der neuen Regierung wird die traditionelle Verb\u00e4ndeparit\u00e4t ignoriert - ablesbar an der sozialen Schieflage, am Bruch den die sich schon seit den 1990er Jahre abzeichnenden Ver\u00e4nderungen auf Ebene der Interessenpolitik eine merkbare Verst\u00e4rkung derselben \u00d6VP-FP\u00d6-Stimmenmehrheit auf einen Einspruch verzichtet, tritt das AR\u00c4G 2000 am 7. Juli 2000 in Kraft. 2.4.Politische Willensbildung und Entscheidungsfindung seit 2000 Mit dem Antritt der b\u00fcrgerlich-konservativen \u00d6VP-FP\u00d6-Regierung im Februar 2000 fanne alternativen L\u00f6sungen pr\u00e4sentiert worden seien. -) Nachdem die Regierungskoalition am 21. Juni 2000 im Bundesrat einen von der SP\u00d6 beantragten Einspruch gegen den Nationalratsbeschluss ablehnt und der Bundesrat mit Verhandlungsdemokratische Willensbildung und korporatistische Entscheidungsfindung am Ende?169 rung gew\u00e4hlte Vorgangsweise, weil von den Sozialpartnern zu den wichtigen Fragen kei- aufgrund strikter Vorgaben der Regierung bzw.Dachverb\u00e4nde) ver\u00e4nderten.essenorganisierung, der Dominanzstellung derKonzentrationsgrades verbandlicher Inter-Der Verhandlungsspielraum ist vorweg Kammersystems, des hohen Organisations- undnisierung in \u00d6sterreich (Aufrechterhaltung desgungen gesellschaftlicher InteressenorgaBetont sei, dass diese Ver\u00e4nderungen stattfan-Interessenber\u00fccksichtigung und - durchsetzung.den, ohne dass sich die institutionellen Bedinlen, und wenn \u00fcberhaupt, dann nur punktuellgegeben. Akkordierte Materien sind Ausnahmef\u00e4lle und zugleich Spiegel asymmetrischer und deren Mitgestaltungsmacht ist weitgehend pass\u00e9. Die Einflussnahme der ArbeitnehmerIn-nenorganisationen ist nur noch in seltenen F\u00e4lren Einflussgewicht gravierenden Verschiebungen. Die traditionelle privilegierte und parit\u00e4tische Einbindung der gro\u00dfen Dachverb\u00e4nde gen auf Ebene des Interaktionsmodus. Die Beziehungen zwischen den traditionellen Schl\u00fcsselakteuren unterlagen ebenso wie deschr\u00e4nkt, teils folgt sie formal dem traditionellen Muster der Konzertierung der Dachverb\u00e4nde. Weitreichender sind die Ver\u00e4nderunstatierbar. Die Einbeziehung der Verb\u00e4ndeakteure ist teils auf die der Regierung nahe stehenden Verb\u00e4nde (vertikales Netzwerk) best\u00e4ndigen Ressort sind andere Ministerien, die Regierungsparteien und zum Teil verbandsunabh\u00e4ngige Experten als Akteure konAkkordierung in den letzten Jahren stattgefunden hat, ist die Beziehung asymmetrisch . Diese Ver\u00e4nderungen im Kernbereich korporatistischer Entscheidungsfindung sind zum einen daran evident, dass die Akteurkonstellation teils ver\u00e4ndert ist. Neben dem zub\u00e4nde und des in substantieller Hinsicht entscheidungsrelevanten Beziehungsgeflechtes aus. Sofern \u00fcberhaupt eine Einbindung und mit der Konzertierung der Dachverb\u00e4nde gegeben ist, sagt dies nichts \u00fcber den einschneidend ver\u00e4nderten Stellenwert des Einflusses der Vernoch des Einflussgewichtes zu erfassen. Denn selbst in jenen F\u00e4llen, in denen durchaus die traditionelle korporatistische Akteurkonstellation Dieser ist zu grobrastig, vermag weder realpolitische Ver\u00e4nderungen in den Beziehungen Dies bedeutet allerdings auch eine Begrenzung der empirischen Brauchbarkeit des policy network-Ansatzes mit seinem Fokus auf die Konfiguration und das System der Akteurbeziehungen. weite der Ver\u00e4nderungen auf Ebene der Interaktionsmodi gr\u00f6\u00dfer als auf Ebene der Akteurkonstellationen im Politiknetzwerk ist. durch den Befund von arbeitsrechtlichen Entscheidungsfindungsprozessen in den Jahren 2000 und 2001 best\u00e4tigt - obgleich die Reichtr\u00e4chtlich eingeschr\u00e4nkt, teilweise \u00fcberhaupt beseitigt, als auch die traditionell bestimmende Akkordierung zum Gelegenheitsfall wurde, wird Res\u00fcmee, dass sowohl die Privilegierung der fr\u00fcher durchg\u00e4ngig parit\u00e4tisch erfolgten Einbindung der gro\u00dfen Dachverb\u00e4nde von der Regierung beund Verhandlungsdemokratie interpretierbar sind. Das f\u00fcr die Anfangszeit der Regierung Sch\u00fcssel bei T\u00e1los\/Kittel (2001, 238) gezogene beider Kernpunkte einer korporatistischen Entscheidungsfindung einher, die als Bruch mit der traditionellen korporatistischen Konkordanzverbaliter nicht aufgek\u00fcndigt, realiter aber herbeigef\u00fchrt wurde. 3. Korporatistische Entscheidungsfindung und Verhandlungsdemokratie am Ende? Das Arbeitsrecht ist bis Ende der 1990er Jahre jenes Feld, f\u00fcr das eine spezifische Netzwerkkonstellation, corporatist concertation, ebenso wie spezifische Interaktionsmodi, n\u00e4mlich die bi- und tripartistische Akkordierung, am ausgepr\u00e4gtesten zutrafen. Mit der neuen Konstellation auf Regierungsebene und der Mehrheit von \u00d6VP und FP\u00d6 im Nationalrat gingen merkbare Ver\u00e4nderungen insbesondere in der stark abnehmenden Gestaltungsrelevanz der \"Sozialpartnerschaft\u0093, die durch die beiden Regierungsparteien zwar wirkung eines Dachverbandes sowie zweimal zum Modus Formelle Einbindung ohne relevante Mitwirkung der Dachverb\u00e4nde und einmal zum Modus Keine Einbindung der Dachverb\u00e4nde vorgenommen werden. Diese Ver\u00e4nderungen manifestieren sich also 170 Emmerich T\u00e1los \/ Christian Stromberger nung zum Interaktionsmodus Formelle Einbindung der Dachverb\u00e4nde bei relevanter Mit- handlungsdemokratie der Mehrheitsentscheid Gesamt 22 11 Quelle: Eigene Recherchen. hend) geschlossenen Akteurkonstellation, zur Zeit eine \u00e4u\u00dferst geringe Relevanz haben. \u00c4hnliche Ver\u00e4nderungen sind im Hinblick auf das traditionelle Muster der Verhandlungsdemokratie konstatierbar. \u00dcberwiegend kommt nunmehr selbst in einem Kernbereich der Verbei Mitwirkung anderer Institutionen). Dies unterstreicht, dass die den korporatistischen Entscheidungsfindungsprozess kennzeichnenden Interaktionsmodi, n\u00e4mlich bi- und tripartistische Akkordierung bei einer (weit geModus ist am st\u00e4rksten verbreitet. Punktuell kommt zum Tragen: - Formelle Einbindung der Dachverb\u00e4nde ohne deren relevante Mitwirkung (partiell Gestaltungspotential liegt in erster Linie bei der Regierung, teilweise auch bei nahestehenden (Wirtschafts-) Verb\u00e4nden - ohne Mitgestaltung von \u00d6GB und BAK. Dieser mellen Verhandlungen: Das inhaltliche gen F\u00e4llen Spiegel der Verschiebung des Einflussgewichtes (Asymmetrie); - Formelle, zum Teil informelle Einbindung der ArbeitnehmerInnenverb\u00e4nde (vor allem durch Begutachtung) - verbunden mit forgeberInnen- und ArbeitnehmerInnen-Interessenorganisationen: Dieses ist zum Ausnahmefall geworden und selbst in diesen wenimehrfacher Hinsicht merkbar von den lange Zeit bestehenden Gegebenheiten ab. Es sind im wesentlichen drei Modi f\u00fcr den Bereich des Arbeitsrechtes konstatierbar: - Das tradierte korporatistische Muster der Konzertierung und Akkordierung zwischen Regierung und Dachverb\u00e4nden der ArbeitVerhandlungsdemokratische Willensbildung und korporatistische Entscheidungsfindung am Ende?171 Tabelle 3:Netzwerktypen, Akteurskonstellations- und Interaktionsformen bis Februar 2000 und ab Februar 2000 Netzwerktypus bis ab Akteurskonstellations- und bis ab Februar Februar Interaktionstypus Februar Februar 2000 2000 2000 2000 Corporatist 19 4 Konzertierung +Akkordierung Concertation (nur Dachverb\u00e4nde; bipartistisch) 7 Sectoral Corporatism 3 3 Konzertierung + Akkordierung (Regierung und Dachverb\u00e4nde; tripartistisch) 12 2 Policy Community - - Akkordierung zwischen Regierung und einem Dachverband 3 1 Issue Network - 1 Akkordierung der Regierung mit Dachverb\u00e4nden ohne Akkordierung der Dachverb\u00e4nde - Nicht zuordenbar - 3 Konzertierung ohne Akkordierung - 1 Gesamt 22 11 Formelle Einbindung bei relevanter Mitwirkung eines Dachverbandes - 4 Formelle Einbindung ohne relevante Mitwirkung der Dachverb\u00e4nde - 2 Keine Einbindung der Dachverb\u00e4nde - 1 Regierungsparteien \u00e4u\u00dferst begrenzt, die Kompromissbereitschaft von Regierung und Regierungsparteien \u00e4u\u00dferst gering. Die Interaktionsmodi sind pluriformer und weichen in 69-116. Czada, Roland (2003). Konzertierung in verhandlungsdemokratischen Politikstrukturen, in: Sven Jochem\/ Nico A. Siegel (Hg.): Konzertierte Verhandlungsdemokratie und Reformpolitik im Wohlfahrtsstaat, Opladen, 35-69. Fischer, Heinz (1997). Das Parlament, in: Herbert Dachs et al. (Hg.): Handbuch des politischen Systems \u00d6sterreichs. Die Zweite Republik, Wien, 99-121. 2003) oder einer (f\u00f6deralistischen) Konsensdemokratie (Lijphart 1999) bedarf un\u00fcbersehbar der Korrektur. Einordnung \u00d6sterreichs als korporatistisches Muster (siehe Lehmbruch 1985), als Repr\u00e4sentant der Verhandlungsdemokratie (z.B. Czada \u00e0 la Lijphart (1999) - zum Ausnahmefall geworden. Die in der einschl\u00e4gigen sozialwissenschaftlichen Literatur vorgenommene Verhandlungsdemokratie (so Lehmbruch 1992) ist - bei weitgehendem Fortbestehen der institutionellen Merkmale einer Konsensdemokratie Mehrheitsprinzips in politischen Entscheidungsprozessen. Das \"g\u00fctliche Einvernehmen\u0093 in Entscheidungsprozessen als Kennzeichen der barkeitsbedingungen und des Entgeltschutzes f\u00fcr Arbeitslose. \u00d6sterreichs Politik vollzog einen Wandel von einer Verhandlungsdemokratie zu einer Konfliktdemokratie - mit der Dominanz des tigung neu\u0093), eine Novellierung des technischen Arbeitsschutzes und die Regelung der ZumutW\u00e4hlerklientel der \u00d6VP wesentlich betroffen sein wird. Was f\u00fcr 2000 und 2001 konstatierbar ist, gilt im wesentlichen auch f\u00fcr die folgenden Jahre. Die wenigen F\u00e4lle einer Akkordierung betrafen die Neuregelung der Abfertigung (\"AbferPensionssysteme, verdankt sich in erster Linie legitimationspolitischen Gr\u00fcnden, da von damit verbundenen absehbaren Belastungen auch die handlungsbereitschaft gef\u00fchrt. Die Verhandlungsbereitschaft betreffend den zweiten Schritt der \"Pensionsreform\u0093, die Harmonisierung der spiel: Organisationsreform des Hauptverbandes) bzw. wurden Verhandlungen (nach Kritik von au\u00dfen und innen) ohne eine solche Verten einschneidenden Ver\u00e4nderungen im Bereich der Pensionsversicherung war eine substantielle Verhandlungsbereitschaft nicht gegeben (BeiBerufsausbildungsgesetz-Novelle wurde ebenso ohne Akkordierung beschlossen wie das Jugendausbildungssicherungsgesetz. Bei erfolgArbeiterkammergesetz wurde im Jahr 2000 novelliert - ohne jegliche Kontaktnahme mit der betroffenen Interessenorganisation. Die findung, sofern sie \u00fcberhaupt noch zum Tragen kommt, betrifft durchwegs nur mehr Detailaspekte. L\u00e4sst sich dieser Befund f\u00fcr den gesamten Bereich der Sozialpolitik verallgemeinern? Es gibt un\u00fcbersehbare Anzeichen daf\u00fcr. Das Gespr\u00e4che dienen nur ausnahmsweise der Interessenabstimmung, meist der Legitimation der Regierung. Die Strategie der Kompromisszwischen Regierung und Verb\u00e4nden sind mangels substantieller \"Verhandlungsmasse\u0093 oft auf die Pr\u00e4sentation von Standpunkten reduziert. innerparteiliche Kritik. Verb\u00e4ndevertreter vor allem der ArbeitnehmerInnen-Seite sind vielfach auf Expertenstatus reduziert. Gespr\u00e4che Verhandlungsformen \u00e0 la \"runde Tische\u0093 waren nicht Anliegen der Regierung, sondern Ergebnis der Reaktion auf \u00f6ffentlichen Druck und menmehrheit der Regierungsparteien ihre Optionen durch. Der Verhandlungsweg ist nicht insgesamt versperrt, aber deutlich eingegrenzt. 172 Emmerich T\u00e1los \/ Christian Stromberger (generalisierend dazu Scharpf 2000, 90f) zur Anwendung. Die Regierung setzt mit der StimANMERKUNGEN 1 Zur Begr\u00fcndung einer derartigen qualitativen Zugangsweise siehe n\u00e4her T\u00e1los\/Kittel 2001, 31ff 2 Der volle Wortlaut des UrlG 1976 lautet Bundesgesetz betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes. 3 Aus diesem Grund schlie\u00dft M\u00fcller (1985, 195), dass \"nicht von einer vollst\u00e4ndigen sozialpartnerschaftlichen Einigung gesprochen werden kann\u0093. LITERATUR Crouch, Collin (1990). Generalized Political Exchange in Industrial Relations in Europe during the Twentieth Century, in: Bernd Marin (Hg.): Governance and Generalized Exchange, Frankfurt, 1990s. The Routine of Social Partnership in Quest-T\u00e1losnen in politischen Entscheidungsprozessen, Wien., Emmerich\/Bernhard Kittel (2002). Austria in the in \u00d6sterreich. 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